Schließung des Fitnessraums

Lesen Sie das Protokoll und die Aufgaben. Welche Antwort (a, b oder c) passt am besten?

67% (2 von 3 Personen konnten beim ersten Mal richtig antworten)

Protokoll 11.10.20XX, 14:00–16:00 Uhr
Sitzungsraum: 118 | Ort: Brückenstraße 44, 44135 Dortmund
Anwesende: Sandra Vogt (SV, Stellvertreterin Geschäftsleitung), Petra Noll (PN, Leitung Personal), Georg Winkler (GW, Leitung Produktion), Lena Straub (LS, Leitung Vertrieb), Hartmut Frey (HF, Leitung Qualitätsmanagement), Dietmar Koch (DK, Leitung Finanzen), Monika Sell (MS, Hausverwaltung)
Sitzungsleitung: Sandra Vogt | Protokollantin: Petra Noll
Tagesordnungspunkte:

  • Begrüßung und Genehmigung des letzten Protokolls
  • Probleme bei der Warenannahme
  • Berichte aus der Produktion
  • Schließung des Fitnessraums
  • Neue Regelung zur Gleitzeiterfassung
  • Sonstiges


TOP 1 Begrüßung und Genehmigung des letzten Protokolls
SV heißt alle Anwesenden willkommen und bittet um die Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung. Per Handzeichen wird das Protokoll der Sitzung vom 14.09. ohne weitere Änderungen und Ergänzungen einstimmig genehmigt. Aufgrund eines Außentermins muss PN die Sitzung früher verlassen und bittet darum, TOP 5 der heutigen Tagesordnung vorzuziehen. Dem wird einstimmig zugestimmt.

TOP 2 Probleme bei der Warenannahme
LS berichtet, dass sich mehrere Lieferanten wiederholt darüber beschwert haben, dass angelieferte Waren bei der Eingangskontrolle ohne ausreichende Begründung zurückgewiesen werden. Die Lieferanten sind der Ansicht, dass die Ware einwandfrei ist und das Problem in unseren internen Prüfstandards liegt. HF und GW haben die aktuellen Prüfprotokolle überprüft und weisen diesen Vorwurf entschieden zurück. Da das Problem bislang nicht gelöst werden konnte, schlägt HF vor, künftig eine eigene interne Eingangsprüfstelle einzurichten. DK und LS werden gemeinsam ein Finanzierungskonzept ausarbeiten. Dieses soll zur übernächsten Sitzung in zwei Monaten vorliegen.

TOP 3 Berichte aus der Produktion
GW berichtet, dass durch den Einsatz von acht Leiharbeitskräften an den Linien 2 und 5 der akute Personalmangel vorerst behoben werden konnte, und dankt der Personalabteilung für die schnelle und unkomplizierte Unterstützung. Er regt an, zur dauerhaften Lösung des Unterbesetzungsproblems einige der Leiharbeitskräfte in ein festes Anstellungsverhältnis zu übernehmen. Besonders Herr Jonas Pietsch und Frau Claudia Mrowka sind GW durch ihre Verlässlichkeit und ihr schnelles Einarbeiten positiv aufgefallen.

TOP 4 Schließung des Fitnessraums
MS weist darauf hin, dass der Fitnessraum ab dem kommenden Montag renoviert wird und voraussichtlich fünf bis sieben Wochen geschlossen sein wird. Alle Abteilungsleiter sollen ihre Teams informieren. Als Alternative steht den Mitarbeitenden während dieser Zeit das Sportzentrum „FitAktiv" in der Gartenstraße zur Verfügung. Die betrieblichen Sportgutscheine gelten während der Schließung auch dort, und zwar montags bis freitags in der Zeit von 17:00 bis 20:00 Uhr.

TOP 5 Neue Regelung zur Gleitzeiterfassung (vorgezogener TOP)
Die Geschäftsleitung hatte in der letzten Mitarbeiterversammlung angekündigt, dass die Gleitzeiterfassung künftig digital über das neue Zeiterfassungssystem erfolgen muss. Die bisherige Regelung, wonach Mitarbeitende ihre Zeiten noch manuell auf Papierlisten eintragen konnten, entfällt ab sofort. PN berichtet, dass diese Änderung in der Belegschaft für Unmut gesorgt hat. Sie bittet alle Abteilungsleiter, den Sinn dieser Maßnahme noch einmal verständlich zu erläutern. In der nächsten Sitzung soll das Thema erneut auf die Agenda gesetzt werden. Man erhofft sich eine breite Akzeptanz in der Belegschaft.

TOP 6 Sonstiges
SV teilt mit, dass ab dem nächsten Monat zusätzliche Fahrradstellplätze auf dem Firmengelände zur Verfügung stehen werden. Diese entstehen neben Eingang B. Alle Mitarbeitenden werden per Rundmail informiert. Wer Interesse hat, kann in der Personalabteilung einen kostenlosen Stellplatz reservieren.

Frau Noll

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Die richtige Antwort ist b, weil im Text ausdrücklich steht: „Aufgrund eines Außentermins muss PN die Sitzung früher verlassen“. Das bedeutet klar: Frau Noll hat heute noch einen anderen Termin außerhalb des Hauses. Die Schlüsselwörter sind hier „Außentermin“ und „früher verlassen“. Genau diese Formulierungen führen direkt zur richtigen Lösung.

Die Antwort a ist eine klassische Umkehrungsfalle. Im Protokoll steht nämlich gerade das Gegenteil: „Per Handzeichen wird das Protokoll der Sitzung vom 14.09. ohne weitere Änderungen und Ergänzungen einstimmig genehmigt.“ Frau Noll bittet also nicht darum, das Protokoll zu ändern. Das kleine Signalwort „ohne“ ist hier entscheidend. Wer es übersieht, versteht den ganzen Satz falsch.

Die Antwort c ist eine Inhaltsverfälschung. PN bittet darum, „TOP 5 ... vorzuziehen“. Das bedeutet: Ein bereits vorhandener Tagesordnungspunkt wird früher behandelt. Das ist aber etwas völlig anderes, als einen neuen Punkt zur Tagesordnung hinzuzufügen. Hier liegt die Falle genau in diesem Unterschied: vorziehen heißt nicht hinzufügen.

bittet darum, das Protokoll vom 14.09. zu ändern. hat heute noch einen anderen Termin außerhalb des Hauses. schlägt vor, einen neuen Punkt zur Tagesordnung hinzuzufügen.

 

Die Geschäftsleitung möchte, dass

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Die richtige Antwort ist c, weil der Text eindeutig sagt, dass die Arbeitszeiten „künftig digital über das neue Zeiterfassungssystem erfolgen“ müssen und dass die bisherige Papierregelung „ab sofort“ entfällt. Das ist die zentrale Aussage dieses Tagesordnungspunktes. Die wichtigsten Signalphrasen sind „künftig digital“, „entfällt ab sofort“ und „neues Zeiterfassungssystem“.

Die Antwort a ist eine Umkehrungsfalle. Im Text steht ausdrücklich: „In der nächsten Sitzung soll das Thema erneut auf die Agenda gesetzt werden.“ Das bedeutet genau das Gegenteil von „nicht mehr besprochen“. Die Geschäftsleitung will also, dass das Thema weiter behandelt wird, nicht dass es verschwindet.

Die Antwort b ist eine besonders typische Umkehrungsfalle mit Teilwahrheit. Im Text wird zuerst die alte Regelung genannt: „Die bisherige Regelung, wonach Mitarbeitende ihre Zeiten noch manuell auf Papierlisten eintragen konnten ...“ Direkt danach folgt aber die entscheidende Änderung: Diese Regelung „entfällt ab sofort“. Das Wort „bisherige“ ist hier das Warnsignal. Es zeigt an, dass jetzt gerade eine alte Regel abgeschafft wird. Wer nur den ersten Teil liest und das Ende des Satzes nicht beachtet, fällt leicht auf Antwort b herein.

das Thema Gleitzeiterfassung nicht mehr besprochen wird. Mitarbeitende ihre Arbeitszeiten weiterhin auf Papierlisten eintragen. Arbeitszeiten ab sofort nur noch digital erfasst werden.

 

Dietmar Koch soll

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Die richtige Antwort ist b, weil im Text eindeutig steht: „DK und LS werden gemeinsam ein Finanzierungskonzept ausarbeiten.“ Dieses Finanzierungskonzept bezieht sich auf die von HF vorgeschlagene „eigene interne Eingangsprüfstelle“. Die Logik ist also klar: neue Prüfstelle geplant → Finanzierung muss geklärt werden → DK soll ein Finanzierungskonzept erarbeiten.

Die Antwort a ist eine Wortfalle in Verbindung mit einer Personenverwechslung. Im Text tauchen zwar „interne Prüfstandards“ auf, aber nur als Vorwurf der Lieferanten: Sie behaupten, dass das Problem in den internen Prüfstandards liege. HF und GW weisen diesen Vorwurf jedoch „entschieden zurück“. Außerdem ist DK für Finanzen zuständig, nicht für die Entwicklung von Prüfstandards. Hier werden also ein echtes Textwort und die falsche Person miteinander kombiniert.

Die Antwort c ist eine Hinzufügungsfalle. Im Text steht nirgends, dass DK erneut mit den Lieferanten sprechen soll. Es heißt nur, dass es bereits Beschwerden gab und dass das Problem bisher nicht gelöst werden konnte. Die Antwort klingt zwar logisch, ist aber nicht textgedeckt. Genau darin liegt die Falle: Etwas Plausibles wird als Tatsache formuliert, obwohl es so nicht im Protokoll steht.

neue interne Prüfstandards für die Warenannahme entwickeln. ein Finanzierungskonzept für die neue Eingangsprüfstelle erarbeiten. erneut das Gespräch mit den Lieferanten suchen.

 

In der Produktionsabteilung

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Die richtige Antwort ist a, weil GW ausdrücklich sagt, dass der akute Personalmangel „vorerst behoben werden konnte“. Das ist die zentrale Formulierung. Sie zeigt: Im Moment ist die Situation stabilisiert, auch wenn die Lösung vielleicht noch nicht dauerhaft ist. Das Signalwort „vorerst“ ist wichtig, denn es beschreibt eine aktuelle, aber möglicherweise nur vorläufige Verbesserung.

Die Antwort b ist eine Übertreibungsfalle. Im Text regt GW an, „einige der Leiharbeitskräfte in ein festes Anstellungsverhältnis zu übernehmen“. Die Antwort macht daraus „alle Leiharbeitskräfte“. Das kleine Wort „einige“ ist hier der entscheidende Begrenzer. Sobald ein Distraktor diesen Begrenzungsbegriff weglässt, wird die Aussage zu stark und damit falsch.

Die Antwort c ist eine typische Vorwegnahmefalle. Im Text werden Herr Jonas Pietsch und Frau Claudia Mrowka zwar konkret genannt, weil sie positiv aufgefallen sind. Aber daraus folgt noch nicht, dass sie bereits unbefristet eingestellt wurden. GW „regt an“, einige Leiharbeitskräfte zu übernehmen. Das ist nur ein Vorschlag, keine bereits getroffene Entscheidung. Gerade konkrete Namen wirken sehr überzeugend, aber man muss immer auf das Verb achten: „regt an“ bedeutet Empfehlung, nicht vollzogene Maßnahme.

ist der Personalmangel momentan behoben. sollen alle Leiharbeitskräfte fest angestellt werden. wurden zwei neue Mitarbeiter unbefristet eingestellt.

 

Im Fitnessraum

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Die richtige Antwort ist a, weil der Text klar sagt, dass der Fitnessraum „ab dem kommenden Montag renoviert wird und voraussichtlich fünf bis sieben Wochen geschlossen sein wird“. Daraus folgt direkt: Mitarbeitende können dort in den nächsten Wochen nicht trainieren. Diese Antwort fasst den Sinn des Absatzes korrekt zusammen.

Die Antwort b ist eine Ortsverwechslungsfalle. Im Text stehen tatsächlich die Angaben „montags bis freitags in der Zeit von 17:00 bis 20:00 Uhr“, aber diese Zeiten beziehen sich nicht auf den Fitnessraum im Unternehmen. Sie gelten für das Sportzentrum „FitAktiv“ in der Gartenstraße, das während der Schließung als Alternative zur Verfügung steht. Die Falle ist hier besonders tückisch, weil mehrere Details aus dem Text stimmen, aber dem falschen Ort zugeordnet werden.

Die Antwort c ist eine Umkehrungsfalle. Im Protokoll steht ausdrücklich: „Die betrieblichen Sportgutscheine gelten während der Schließung auch dort“. Das bedeutet also gerade nicht, dass sie nicht mehr eingelöst werden können. Im Gegenteil: Ihre Nutzung wird auf einen anderen Ort ausgeweitet. Wer nur das Thema „Schließung“ wahrnimmt, übersieht leicht diese wichtige Zusatzinformation.

können Mitarbeitende in den nächsten Wochen nicht trainieren. kann man ab Montag von 17 bis 20 Uhr Sport treiben. sollen die Sportgutscheine nicht mehr eingelöst werden können.

 


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