Softwareanbieter und Einführung eines Zeiterfassungsbogens

Lesen Sie das Protokoll und die Aufgaben. Welche Antwort (a, b oder c) passt am besten?

33% (1 von 3 Personen konnten beim ersten Mal richtig antworten)

Protokoll 12.09.20XX, 09:00–11:30 Uhr
Besprechungsraum: 204 | Ort: Hauptstraße 78, 80331 München
Teilnehmende: Katharina Sommer (KS, stellvertretende Geschäftsleitung), Norbert Haas (NH, Leitung Einkauf), Petra Lindner (PL, Leitung Produktion), Georg Fischbach (GF, Leitung Finanzen), Monika Riedl (MR, Leitung Personal), Stefan Conrad (SC, Leitung Vertrieb), Lena Bauer (LB, Leitung Marketing), Andrea Krüger (AK, Leitung Qualitätssicherung), Thomas Voss (TV, Leitung IT)
Sitzungsleitung: Katharina Sommer | Protokollantin: Monika Riedl
Nicht anwesend: Dieter Franke (DF, Geschäftsleitung) — krankheitsbedingt entschuldigt
Tagesordnungspunkte:

  • Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnungspunkte
  • Probleme mit einem Softwareanbieter
  • Zwischenbericht Qualitätssicherung
  • Neue Homeoffice-Regelung
  • Einführung eines Zeiterfassungsbogens
  • Sonstiges


TOP 1 Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnungspunkte
KS begrüßt alle Anwesenden und bittet um die Genehmigung der Tagesordnungspunkte. Diese wird per Handzeichen einstimmig angenommen. Als nächster Besprechungstermin wird der 15.01.20XX nach der Weihnachtspause einstimmig festgelegt.

TOP 2 Probleme mit einem Softwareanbieter
TV berichtet, dass der langjährige Softwareanbieter DataSoft GmbH die Lizenzgebühren für das firmeninterne CRM-System ohne vorherige Ankündigung erhöht und bereits in Rechnung gestellt hat. Auf Anfrage teilte DataSoft mit, dass dies auf gestiegene Serverkosten zurückzuführen sei. Dies wird von uns nicht akzeptiert und wurde entsprechend an den Anbieter kommuniziert. Nach mehreren Verhandlungsrunden konnte eine vorläufige Einigung erzielt werden. Wir behalten uns vor, bis zum 30. des nächsten Monats einen günstigeren Anbieter zu evaluieren. Zuständig sind TV und GF. Mögliche Alternativen könnten im Bereich cloudbasierter Lösungen gefunden werden, über die TV bereits positive Erfahrungen berichten kann. Ziel ist ein reibungsloser Wechsel ohne rechtliche Auseinandersetzungen. Bis zum 15. des nächsten Monats ist ein Zwischenbericht vorzulegen.

TOP 3 Zwischenbericht Qualitätssicherung
AK berichtet über den aktuellen Stand der Qualitätssicherung. Die Abteilung hat vor zwei Quartalen ein neues Prüfverfahren in der Endkontrolle eingeführt. Das System gibt eine Warnung aus, sobald die Fehlerquote einen Schwellenwert von 20 Prozent überschreitet. Seit Einführung des Verfahrens sind die Kundenreklamationen spürbar zurückgegangen, was AK als ersten messbaren Erfolg wertet.

TOP 4 Neue Homeoffice-Regelung
KS dankt allen Mitarbeitenden für ihr Engagement in den vergangenen Monaten. MR erläutert die neue Homeoffice-Regelung. Bisher konnten Mitarbeitende ihre Homeoffice-Tage frei wählen und flexibel über die Woche verteilen. Aufgrund eines erhöhten Koordinationsbedarfs in den Teams wird ab sofort festgelegt, dass Homeoffice nur noch an festen Tagen — montags und freitags — möglich ist. An den übrigen Werktagen ist die Anwesenheit im Büro erforderlich. Bei sinkender Auslastung kann diese Regelung zu einem späteren Zeitpunkt erneut angepasst werden. Die Neuregelung wurde mit dem Betriebsrat abgestimmt und ist mit Protokoll vom 08.09.20XX genehmigt.

TOP 5 Einführung eines Zeiterfassungsbogens
MR teilt mit, dass alle Mitarbeitenden, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten, ab dem nächsten Monat einen Zeiterfassungsbogen ausfüllen müssen. Dieser dokumentiert ausschließlich die im Homeoffice geleisteten Arbeitsstunden. Der ausgefüllte Bogen ist monatlich in der Personalabteilung einzureichen.

TOP 6 Sonstiges
SC schlägt vor, dass sein Team gemeinsam mit interessierten Kolleginnen und Kollegen anderer Abteilungen am übernächsten Freitag einen Spieleabend in der Freizeitanlage „Treffpunkt Mitte", Gartenstraße 5, veranstaltet. Die Personalabteilung wird die Einladung ins Intranet stellen. Interessierte melden sich bis kommenden Mittwoch dort an.

Der Termin der nächsten Sitzung

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Die richtige Antwort ist a, weil der Text eindeutig sagt: „Als nächster Besprechungstermin wird der 15.01.20XX nach der Weihnachtspause einstimmig festgelegt.“ Damit ist klar: Der Termin steht fest, er wurde gemeinsam beschlossen, und zwar für Januar. Die Schlüsselwörter sind hier „15.01.20XX“, „einstimmig“ und „festgelegt“. Genau diese Kombination zeigt, dass die Entscheidung bereits getroffen wurde.

Die Antwort b ist eine typische Hinzufügungsfalle. Im Text steht zwar „nach der Weihnachtspause“, aber nirgends steht, dass der Termin verschoben werden musste. Die Weihnachtspause ist hier nur ein zeitlicher Bezugspunkt, keine Begründung für eine Verschiebung. Die Falle besteht darin, aus einem harmlosen Zusatz eine Ursache zu konstruieren, die im Text gar nicht genannt wird.

Die Antwort c ist eine klare Umkehrungsfalle. Der Text sagt ausdrücklich, dass der Termin bereits „einstimmig festgelegt“ wurde. Die Aussage „steht noch nicht fest“ widerspricht dem Text direkt. Hier hilft es, auf eindeutige Entscheidungswörter wie „festgelegt“ oder „genehmigt“ besonders zu achten.

wurde nach gemeinsamer Abstimmung für Januar festgelegt. muss aufgrund der Weihnachtspause verschoben werden. steht noch nicht fest.

 

Die Firma

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Die richtige Antwort ist c, weil die Firma ausdrücklich prüft, ob ein Anbieterwechsel möglich ist. Im Text steht: „Wir behalten uns vor, bis zum 30. des nächsten Monats einen günstigeren Anbieter zu evaluieren.“ Das bedeutet inhaltlich genau: Die Firma prüft die Möglichkeit, den bisherigen Softwareanbieter zu wechseln. Wichtige Signalwörter sind „günstigeren Anbieter“, „evaluieren“ und „Alternativen“.

Die Antwort a ist eine Umkehrungsfalle. Im Text heißt es ganz klar: „Dies wird von uns nicht akzeptiert“. Die Aussage in a behauptet genau das Gegenteil, nämlich dass die Preiserhöhung akzeptiert wurde. Solche direkten Gegensätze sind in Leseaufgaben besonders häufig. Deshalb muss man bei Verben wie „akzeptieren“, „ablehnen“ oder „zustimmen“ sehr genau lesen.

Die Antwort b ist eine Wortfalle. Das Wort „Serverkosten“ steht tatsächlich im Text, aber nur als Begründung des Anbieters DataSoft. Die Firma selbst akzeptiert diese Begründung gerade nicht. Die Aussage tut so, als wolle sich die Firma an diesen Kosten beteiligen, doch dafür gibt es keinen Beleg im Text. Hier wurde also ein echtes Textwort aus dem Zusammenhang gerissen und falsch weiterverwendet.

hat die Preiserhöhung des Softwareanbieters akzeptiert. will sich an den gestiegenen Serverkosten beteiligen. prüft die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln.

 

Die Abteilung Qualitätssicherung

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Die richtige Antwort ist c, weil AK ausdrücklich von einem ersten Erfolg berichtet. Im Text steht: „Seit Einführung des Verfahrens sind die Kundenreklamationen spürbar zurückgegangen, was AK als ersten messbaren Erfolg wertet.“ Genau das entspricht der Aussage, dass die Abteilung von ersten positiven Ergebnissen berichtet. Die entscheidenden Schlüsselwörter sind „zurückgegangen“ und „ersten messbaren Erfolg“.

Die Antwort a ist eine Zahlenverwechslungsfalle. Die „20 Prozent“ beziehen sich im Text nicht auf den tatsächlichen Anteil fehlerhafter Produkte, sondern auf einen Schwellenwert, ab dem das System eine Warnung ausgibt. Viele Lernende sehen die Zahl und verbinden sie automatisch mit einer Fehlerquote der Produkte. Genau das ist die Falle: Die Zahl ist echt, aber ihre Bedeutung wird verfälscht.

Die Antwort b ist eine Übertreibungsfalle. Im Text ist nur von einem „ersten messbaren Erfolg“ die Rede. Das bedeutet gerade nicht, dass alle Qualitätsprobleme vollständig gelöst wurden. Die Antwort übertreibt einen positiven Zwischenstand zu einer totalen Problemlösung. Wörter wie „vollständig“, „alle“ oder „immer“ sind in Distraktoren oft ein Warnsignal.

meldet, dass 20 Prozent der Produkte fehlerhaft sind. hat alle Qualitätsprobleme vollständig gelöst. berichtet von ersten positiven Ergebnissen.

 

Die Mitarbeitenden

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Die richtige Antwort ist c, weil der Text eindeutig sagt, dass Homeoffice nur noch an bestimmten Tagen möglich ist und an den anderen Tagen Anwesenheitspflicht im Büro besteht. Wörtlich heißt es: „Homeoffice nur noch an festen Tagen — montags und freitags — möglich ist. An den übrigen Werktagen ist die Anwesenheit im Büro erforderlich.“ Genau daraus folgt: Die Mitarbeitenden müssen an festgelegten Tagen im Büro anwesend sein.

Die Antwort a ist eine Personenverwechslungsfalle. Im Text steht: „Die Neuregelung wurde mit dem Betriebsrat abgestimmt“. Das bedeutet nicht, dass alle Mitarbeitenden gemeinsam mit dem Betriebsrat darüber gesprochen haben. Hier werden also Mitarbeitende und Betriebsrat fälschlich gleichgesetzt. Solche Rollenverwechslungen sind besonders tückisch, weil alle genannten Gruppen im Text vorkommen.

Die Antwort b ist die gefährlichste Falle dieser Aufgabe, weil sie eine alte Information aus dem Text aufgreift. Dort heißt es zuerst: „Bisher konnten Mitarbeitende ihre Homeoffice-Tage frei wählen“. Direkt danach folgt aber das neue Gegenteil: „ab sofort“ gilt eine feste Regelung. Die Schlüsselwörter „Bisher“ und „ab sofort“ sind hier entscheidend. Wer zu schnell liest, merkt sich nur den ersten Teil und übersieht, dass genau diese Freiheit abgeschafft wurde.

haben gemeinsam mit dem Betriebsrat über die neue Regelung gesprochen. können ihre Homeoffice-Tage weiterhin frei wählen. müssen an festgelegten Tagen im Büro anwesend sein.

 

Der Zeiterfassungsbogen

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Die richtige Antwort ist b, weil der Text den Umfang des Zeiterfassungsbogens ganz präzise begrenzt: „Dieser dokumentiert ausschließlich die im Homeoffice geleisteten Arbeitsstunden.“ Das bedeutet: Erfasst werden nur die Stunden, die außerhalb des Büros im Homeoffice gearbeitet wurden. Das Signalwort „ausschließlich“ ist hier besonders wichtig, weil es jede Ausweitung auf andere Arbeitszeiten ausschließt.

Die Antwort a ist eine Übertreibungsfalle. Im Text steht nicht, dass alle geleisteten Arbeitsstunden dokumentiert werden, sondern nur die Homeoffice-Stunden. Das kleine Wort „alle“ verändert die Aussage vollständig. In Prüfungen sind solche Totalwörter sehr oft ein Hinweis darauf, dass ein Distraktor zu weit geht.

Die Antwort c ist ebenfalls eine Übertreibungsfalle. Der Zeiterfassungsbogen betrifft laut Text nur „alle Mitarbeitenden, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten“. Das ist eine eingeschränkte Gruppe, nicht die gesamte Belegschaft. Die Falle besteht also darin, die Bedingung „die regelmäßig im Homeoffice arbeiten“ einfach wegzulassen. Genau solche eingeschränkten Formulierungen muss man in Protokollen besonders aufmerksam lesen.

dokumentiert alle geleisteten Arbeitsstunden. erfasst ausschließlich die außerhalb des Büros geleisteten Stunden. wird von allen Mitarbeitenden des Unternehmens ausgefüllt.

 


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