Fitnessvertrag
Sie hören ein Gespräch. Zu diesem Gespräch gibt es zwei Aufgaben. Entscheiden Sie bei diesem Gespräch, ob die Aussage dazu richtig oder falsch ist und welche Antwort (a, b oder c) am besten passt.
27% (342 von 1283 Personen konnten beim ersten Mal richtig antworten)
Mitarbeiterin: Guten Tag, willkommen in unserem Fitnessstudio. Was kann ich für Sie tun?
Kundin: Guten Tag. Ich möchte gern wissen, wie man einen Vertrag bei Ihnen kündigen kann.
Mitarbeiterin: Gern erkläre ich Ihnen das. Unsere Verträge haben in der Regel eine feste Laufzeit. Eine Kündigung ist möglich, wenn der Vertrag nicht mehr neu ist und die Kündigungsfrist eingehalten wird. Wenn die Frist bereits abgelaufen ist, verlängert sich der Vertrag automatisch.
Kundin: Verstehe. Dann würde ich den Vertrag gern beenden.
Mitarbeiterin: In Ordnung. Ist es Ihr eigener Vertrag?
Kundin: Nein, der Vertrag gehört meiner Tochter.
Mitarbeiterin: Wie alt ist Ihre Tochter?
Kundin: Sie ist siebzehn.
Mitarbeiterin: Dann kann ich die Kündigung leider nicht von Ihnen annehmen. Auch wenn der Vertrag nicht mehr neu ist und die Kündigungsfrist noch läuft, muss Ihre Tochter selbst kündigen.
Kundin: Aber Sie haben eben über Laufzeit und Fristen gesprochen. Vom Alter war keine Rede.
Mitarbeiterin: Das stimmt, aber das ist gesetzlich geregelt. Nach deutschem Recht müssen Personen ab einem bestimmten Alter Vertragsänderungen selbst erklären.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht sinngemäß, dass Willenserklärungen, zum Beispiel eine Kündigung, von der betroffenen Person abgegeben werden müssen (§ 107 BGB).
Kundin: Das heißt, ich darf das wirklich nicht für sie erledigen?
Mitarbeiterin: Leider nein. Ihre Tochter muss die Kündigung selbst einreichen.
Kundin: Na gut, dann sage ich ihr Bescheid. Danke für die Information.
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