Die richtige Antwort ist 2, da in der Ansage erwähnt wird, dass man eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen kann, wenn man außerhalb der Geschäftszeiten anruft. Option 1 ist falsch, da die Geschäftszeiten erst ab 9 Uhr beginnen. Option 3 ist ebenfalls falsch, da in der Ansage keine Möglichkeit für einen persönlichen Besuch erwähnt wird.