Rund um den Beruf
a. geantwortet von Markus, vor 9 Stunden
Es lässt sich nicht allgemein beantworten, wie das gehandhabt wird. In der Regel steht das im Arbeitsvertrag unter den Punkten „Krankheit“ oder „Arbeitsverhinderung“. Meistens findest du dort, ab wann eine Krankmeldung erforderlich ist.
b. geantwortet von Julia, vor 4 Stunden
Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, muss in den meisten Fällen zuerst eine Abmahnung erfolgen. Wenn du weiterhin unentschuldigt fehlst, kann es jedoch zu einer Kündigung kommen. Du solltest das Gespräch mit deinem Chef suchen, um eine Lösung zu finden.
c. geantwortet von Simon, vor 45 Minuten
Auch wenn du die verlorene Zeit nachholen möchtest, kannst du nicht einfach nach Belieben kommen und gehen. Die Arbeitszeiten sind im Vertrag geregelt, und bei Missachtung kann eine Kündigung sogar ohne Abmahnung folgen.
d. geantwortet von Mia, vor 3 Stunden
Wenn du während deines Urlaubs krank wirst, kannst du dir die Urlaubstage wieder gutschreiben lassen, sofern du ein ärztliches Attest vorlegst. Aber wenn dein Kind krank ist, werden die Urlaubstage als verbraucht angesehen.
e. geantwortet von Sandra, vor 40 Minuten
Viele Eltern kennen dieses Problem. Wenn es keine Betreuung für dein Kind gibt, darfst du es in Ausnahmefällen mit ins Büro nehmen, wenn dein Arbeitgeber das erlaubt. Sprich am besten mit ihm darüber, um Klarheit zu bekommen.
f. geantwortet von Peter, vor 2 Stunden
In solchen Fällen kannst du unbezahlten Urlaub für die Pflege deines Kindes nehmen. Manchmal ist auch eine kurzfristige Freistellung möglich. Überprüfe deinen Arbeitsvertrag oder die Firmenrichtlinien, um herauszufinden, was für dich gilt.