Vorbereitung mit BO B2 Lesen Urlaub
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Lesen Sie zuerst den folgenden Text und lösen Sie dann die Aufgaben.
Urlaub Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserem Unternehmen stehen je nach Betriebszugehörigkeit bis zu 26 Urlaubstage zu. Der Urlaub sollte möglichst im laufenden Kalenderjahr genommen werden. In Ausnahmefällen kann diese Frist bis zum 31. März des Folgejahres verlängert werden. Der volle Urlaubsanspruch besteht grundsätzlich erst nach Ablauf der sechsmonatigen Probezeit. Ein anteiliger Urlaub ist jedoch nach Absprache auch während dieser Zeit möglich. Urlaubsanträge für das folgende Kalenderjahr sind spätestens bis zum 15. November mittels des dafür vorgesehenen Formulars beim Abteilungsleiter oder seiner Vertretung einzureichen. Den Urlaubswünschen der einzelnen Mitarbeiter wird entsprochen, sofern diese mit den Betriebsabläufen vereinbar sind. Sollten sich die beantragten Urlaubszeiten einzelner Kollegen und Kolleginnen überschneiden, wird nach sozialen Aspekten entschieden. Der Abteilungsleiter prüft alle Urlaubsanträge unverzüglich. Sollten die Wünsche der Mitarbeiter unvereinbar sein, wird der Betriebsrat zur Einigung hinzugezogen.
Urlaub
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserem Unternehmen stehen je nach Betriebszugehörigkeit bis zu 26 Urlaubstage zu. Der Urlaub sollte möglichst im laufenden Kalenderjahr genommen werden. In Ausnahmefällen kann diese Frist bis zum 31. März des Folgejahres verlängert werden. Der volle Urlaubsanspruch besteht grundsätzlich erst nach Ablauf der sechsmonatigen Probezeit. Ein anteiliger Urlaub ist jedoch nach Absprache auch während dieser Zeit möglich. Urlaubsanträge für das folgende Kalenderjahr sind spätestens bis zum 15. November mittels des dafür vorgesehenen Formulars beim Abteilungsleiter oder seiner Vertretung einzureichen. Den Urlaubswünschen der einzelnen Mitarbeiter wird entsprochen, sofern diese mit den Betriebsabläufen vereinbar sind. Sollten sich die beantragten Urlaubszeiten einzelner Kollegen und Kolleginnen überschneiden, wird nach sozialen Aspekten entschieden. Der Abteilungsleiter prüft alle Urlaubsanträge unverzüglich. Sollten die Wünsche der Mitarbeiter unvereinbar sein, wird der Betriebsrat zur Einigung hinzugezogen.
1. Im ersten halben Jahr nach Neueinstellung ist kein Urlaub möglich. Richtig. Falsch.
1. Im ersten halben Jahr nach Neueinstellung ist kein Urlaub möglich.
Richtig.
Falsch.
2. Urlaubsanträge müssen durch den Betriebsrat genehmigt werden. in jedem Fall bewilligt werden. rechtzeitig im Vorjahr gestellt werden.
2. Urlaubsanträge müssen
durch den Betriebsrat genehmigt werden.
in jedem Fall bewilligt werden.
rechtzeitig im Vorjahr gestellt werden.
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