28% (42 von 149 Personen konnten beim ersten Mal richtig antworten)

Übung:

Lesen Sie zuerst den folgenden Text und lösen Sie dann die Aufgaben.

Text für die Aufgaben:

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, wobei ein Arbeitstag acht Stunden umfasst und Pausen nicht eingerechnet werden. Es gilt eine Fünf-Tage-Woche. Betriebsbedingt kann es vorkommen, dass Sie bis zu zehn Stunden am Tag arbeiten müssen. Diese Mehrarbeit ist jedoch nur in Ausnahmefällen gestattet und muss innerhalb von sechs Monaten durch entsprechend kürzere Arbeitstage ausgeglichen werden.

Wir bieten flexible Arbeitszeiten. Sie können selbst entscheiden, wann Sie morgens mit der Arbeit beginnen und wann Sie aufhören. Zwischen 10 und 15 Uhr, der sogenannten Kernzeit, müssen Sie jedoch anwesend sein. Gleitzeiten sind von 8 bis 10 Uhr und von 15 bis 17 Uhr. Innerhalb dieser Zeitfenster können Sie Ihre Arbeit beginnen bzw. beenden. Aus betrieblichen Gründen kann es erforderlich sein, dass Sie außerhalb der von Ihnen gewählten Zeiten anwesend sind.

Unser elektronisches Zeiterfassungssystem erfasst täglich die Anzahl der von Ihnen geleisteten Arbeitsstunden und führt ein persönliches Arbeitszeitkonto. Wenn Sie in einer Woche mehr als 40 Stunden gearbeitet haben, sollten diese Überstunden spätestens innerhalb von sechs Monaten durch weniger Arbeitszeit ausgeglichen werden. Falls ein Abbau nicht möglich ist, wird gemeinsam mit der Geschäftsführung eine schnelle Lösung gefunden.

Aufgaben:

 

1. Mitarbeitende dürfen mit der Arbeit anfangen, wann sie wollen.

Richtig.

Falsch.

2. Ergibt sich auf dem Arbeitszeitkonto ein Plus,

kann der Betrieb den Acht-Stunden-Tag verlängern oder verkürzen.

ist schnellstmöglich ein Ausgleich zu finden.

kann der Betrieb die Gleitzeitregelung ändern.