Die wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden im Überblick

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Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, wobei ein Arbeitstag acht Stunden umfasst und Pausen nicht eingerechnet werden. Es gilt eine Fünf-Tage-Woche. Betriebsbedingt kann es vorkommen, dass Sie bis zu zehn Stunden am Tag arbeiten müssen. Diese Mehrarbeit ist jedoch nur in Ausnahmefällen gestattet und muss innerhalb von sechs Monaten durch entsprechend kürzere Arbeitstage ausgeglichen werden.

Wir bieten flexible Arbeitszeiten. Sie können selbst entscheiden, wann Sie morgens mit der Arbeit beginnen und wann Sie aufhören. Zwischen 10 und 15 Uhr, der sogenannten Kernzeit, müssen Sie jedoch anwesend sein. Gleitzeiten sind von 8 bis 10 Uhr und von 15 bis 17 Uhr. Innerhalb dieser Zeitfenster können Sie Ihre Arbeit beginnen bzw. beenden. Aus betrieblichen Gründen kann es erforderlich sein, dass Sie außerhalb der von Ihnen gewählten Zeiten anwesend sind.

Unser elektronisches Zeiterfassungssystem erfasst täglich die Anzahl der von Ihnen geleisteten Arbeitsstunden und führt ein persönliches Arbeitszeitkonto. Wenn Sie in einer Woche mehr als 40 Stunden gearbeitet haben, sollten diese Überstunden spätestens innerhalb von sechs Monaten durch weniger Arbeitszeit ausgeglichen werden. Falls ein Abbau nicht möglich ist, wird gemeinsam mit der Geschäftsführung eine schnelle Lösung gefunden.

Mitarbeitende können ihren Arbeitsbeginn flexibel gestalten.

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Mitarbeitende können zwar flexibel ihre Arbeitszeit beginnen, jedoch müssen sie zwischen 10 und 15 Uhr, der sogenannten Kernzeit, anwesend sein. Die Gleitzeitregelung erlaubt es, zwischen 8 und 10 Uhr anzufangen und zwischen 15 und 17 Uhr aufzuhören. Dies bedeutet, dass sie nicht völlig frei in der Wahl ihrer Arbeitszeit sind.

a) Richtig b) Falsch

 

Entsteht auf dem Arbeitszeitkonto ein Überschuss,

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Begründung: Wenn sich auf dem Arbeitszeitkonto ein Plus ergibt, muss ein Ausgleich durch Gleittage oder entsprechende Anpassungen der Arbeitszeit erfolgen. Dies gewährleistet, dass das Zeitkonto ausgeglichen bleibt.

a) kann der Betrieb den Acht-Stunden-Tag anpassen. b) sollte ein Ausgleich so schnell wie möglich erfolgen. c) hat der Betrieb die Möglichkeit, die Gleitzeitregelung zu ändern.

 


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