Die wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden im Überblick

Lesen Sie die Texte und die Aufgaben. Ist die Aussage dazu richtig oder falsch und welche Antwort (a, b oder c) passt am besten?

27% (197 von 741 Personen konnten beim ersten Mal richtig antworten)

In unserem Unternehmen beträgt die regelmäßige Wochenarbeitszeit 40 Stunden. Üblicherweise wird an fünf Arbeitstagen gearbeitet. Ein normaler Arbeitstag umfasst dabei acht Stunden, wobei Pausen nicht zur Arbeitszeit zählen.

In besonderen betrieblichen Situationen kann es vorkommen, dass Beschäftigte an einzelnen Tagen länger arbeiten müssen. In solchen Fällen sind bis zu zehn Arbeitsstunden pro Tag möglich. Diese zusätzliche Arbeitszeit ist jedoch nur ausnahmsweise zulässig und muss innerhalb von sechs Monaten durch entsprechend kürzere Arbeitstage ausgeglichen werden.

Für die tägliche Arbeitszeit gilt ein flexibles Modell. Mitarbeitende können ihren Arbeitsbeginn und ihr Arbeitsende teilweise selbst festlegen. Allerdings gibt es eine feste Anwesenheitszeit: Zwischen 10:30 Uhr und 15:30 Uhr müssen alle Beschäftigten im Betrieb anwesend sein. Der flexible Arbeitsbeginn ist zwischen 8:30 Uhr und 10:30 Uhr möglich, das flexible Arbeitsende zwischen 15:30 Uhr und 17:30 Uhr. Außerhalb dieser Zeitfenster kann der Arbeitstag nicht frei begonnen oder beendet werden. Aus dringenden betrieblichen Gründen kann die Unternehmensleitung die Gleitzeitregelung vorübergehend außer Kraft setzen.

Die täglich geleisteten Stunden werden automatisch durch unser elektronisches Zeiterfassungssystem erfasst und auf dem persönlichen Arbeitszeitkonto verbucht. Wenn in einer Woche mehr als 40 Stunden gearbeitet wurde, sollen diese Überstunden möglichst noch vor Ende des Monats durch kürzere Arbeitszeiten wieder ausgeglichen werden. Falls das nicht möglich ist, wird gemeinsam mit der Geschäftsleitung zeitnah über eine Lösung entschieden.

Die Beschäftigten können morgens mit der Arbeit beginnen, wann sie möchten.

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Richtige Antwort: falsch

Im Text steht, dass der Arbeitsbeginn nur in einem bestimmten Zeitraum flexibel ist:

„Der flexible Arbeitsbeginn ist zwischen 8:30 Uhr und 10:30 Uhr möglich …“

Das bedeutet: Die Beschäftigten können nicht zu jeder beliebigen Uhrzeit anfangen zu arbeiten. Es gibt ein klares Zeitfenster.

Die Falle in dieser Aufgabe: Die Formulierung „wann sie möchten“ ist zu allgemein. Im Text steht gerade nicht, dass der Arbeitsbeginn völlig frei ist, sondern nur innerhalb eines festgelegten Zeitraums.

Logik: Wenn im Text konkrete Uhrzeiten genannt werden, ist eine Aussage mit „wann man will“ oder „beliebig“ in der Regel falsch.

a) Richtig b) Falsch

 

Entsteht auf dem Arbeitszeitkonto ein Plus,

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Richtige Antwort: b) soll dieses Guthaben möglichst bald ausgeglichen werden.

Im Text steht:

„Wenn in einer Woche mehr als 40 Stunden gearbeitet wurde, sollen diese Überstunden möglichst noch vor Ende des Monats durch kürzere Arbeitszeiten wieder ausgeglichen werden.“

Das bedeutet: Wenn auf dem Arbeitszeitkonto ein Plus entsteht, soll dieses Guthaben möglichst schnell wieder abgebaut werden. Deshalb ist Antwort b richtig.

Warum ist a falsch?

Im Text steht zwar, dass in Ausnahmefällen bis zu zehn Stunden pro Tag gearbeitet werden kann. Daraus folgt aber nicht, dass der Betrieb wegen eines Plus auf dem Arbeitszeitkonto den normalen Acht-Stunden-Tag einfach verlängern oder verkürzen kann. Diese Information steht so nicht im Text.

Warum ist c falsch?

Im Text heißt es:

„Aus dringenden betrieblichen Gründen kann die Unternehmensleitung die Gleitzeitregelung vorübergehend außer Kraft setzen.“

Das hat aber nichts mit einem Plus auf dem Arbeitszeitkonto zu tun. Antwort c vermischt also zwei verschiedene Informationen und ist deshalb falsch.

Typische Fallen in dieser Aufgabe:

  • Ein fester Zeitrahmen ist nicht dasselbe wie freie Wahl ohne Grenzen.
  • Antworten sind oft falsch, wenn sie Informationen aus dem Text miteinander vermischen, die dort nicht direkt zusammengehören.
  • Man muss genau darauf achten, ob eine Regel allgemein gilt oder nur in bestimmten Ausnahmefällen.

a) kann der Betrieb den normalen Acht-Stunden-Tag nach Bedarf verlängern oder verkürzen. b) soll dieses Guthaben möglichst bald ausgeglichen werden. c) darf das Unternehmen deshalb die Gleitzeitregelung ändern.

 


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