In der Ansage wird gesagt, dass man eine Nachricht auf den Anrufbeantworter sprechen soll, wenn man Informationen braucht. Man soll seinen Namen, seine Telefonnummer und den Grund des Anrufs hinterlassen. Deshalb ist Antwort 1 richtig.
Antwort 2 ist falsch, weil man nicht das Bürgerbüro zurückrufen soll. Antwort 3 ist auch falsch, weil man nicht nur die Telefonnummer schicken soll, sondern auch den Namen und den Grund des Anrufs.