§0. Allgemeines
Die Universitätsbibliothek ist Bestandteil der Serviceeinrichtung für Bibliotheks- und Archivwesen der Universität Wien und setzt sich aus einer Zentralbibliothek sowie mehreren Fachbereichsbibliotheken zusammen. Als Bibliotheken der Universität Wien gelten sowohl die Universitätsbibliothek selbst als auch die den Instituten zugeordneten Bibliotheken.
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§28.
Jede natürliche Person ist berechtigt, die Leistungen der Bibliotheken der Universität Wien zu nutzen. Mit dem Betreten der Räumlichkeiten der Bibliotheken der Universität Wien oder mit der Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen erkennt die nutzende Person die jeweils gültige Fassung der Benutzungsordnung der Bibliotheken der Universität Wien einschließlich aller Anhänge als verbindlich an.
§29.
Informationsträger, die in keiner anderen öffentlich zugänglichen Bibliothek in Wien verfügbar sind, können über einen Dokumentlieferdienst beschafft werden. Die Bereitstellung der angeforderten Medien erfolgt nach Vorgabe der liefernden Bibliothek entweder zur Nutzung in den Räumen der Universitätsbibliothek oder durch Ausleihe gegen Vorlage des Bibliotheksausweises beziehungsweise durch Zusendung der Dokumente. Für die auf diesem Weg beschafften Informationsträger ist ein Kostenbeitrag gemäß der jeweils geltenden Gebührenordnung zu entrichten.
§30.
Für verloren gegangene oder beschädigte Informationsträger ist von der Benutzerin oder dem Benutzer ein gleichwertiges Ersatzexemplar bereitzustellen. Als beschädigt gelten auch Medien, die mit handschriftlichen Vermerken oder sonstigen Notizen versehen zurückgegeben werden. Nach vorheriger Abstimmung mit der Bibliothek kann der verlorene oder beschädigte Informationsträger auf Kosten der Benutzerin oder des Benutzers von der Universitätsbibliothek erneut beschafft werden. Eine eigenständige Reparatur der Medien ist nicht zulässig.