Aufgabe 1 – §28
Richtige Antwort: ✅ Allgemeine Nutzungsvorschriften
Erklärung: In §28 wird grundsätzlich geregelt, wer die Universitätsbibliotheken nutzen darf und unter welchen Bedingungen dies geschieht. Mit dem Betreten der Bibliothek oder der Nutzung ihrer Dienstleistungen erkennen Nutzerinnen und Nutzer die Benutzungsordnung als verbindlich an. Damit werden allgemeine Rechte und Pflichten aller Nutzenden festgelegt, was inhaltlich eindeutig zu den „Allgemeinen Nutzungsvorschriften“ passt.
Aufgabe 2 – §29
Richtige Antwort: ✅ Ausleihe per Versand
Erklärung: §29 beschreibt die Beschaffung von Informationsträgern über einen Dokumentlieferdienst, wenn diese in anderen Wiener Bibliotheken nicht verfügbar sind. Dabei geht es um die Nutzung von Fernleihe bzw. Dokumentversand, einschließlich der möglichen Zusendung von Medien und eines dafür vorgesehenen Kostenbeitrags. Der Schwerpunkt liegt somit klar auf der „Ausleihe per Versand (Fernleihe)“.
Aufgabe 3 – §30
Richtige Antwort: ✅ Ersatz bei Medienverlust oder -beschädigung
Erklärung: In §30 wird festgelegt, wie bei verlorenen oder beschädigten Informationsträgern zu verfahren ist. Nutzerinnen und Nutzer müssen ein gleichwertiges Ersatzexemplar bereitstellen oder die Kosten für eine Neubeschaffung übernehmen. Damit regelt der Paragraf ausdrücklich die Haftung und den Ersatz bei Medienverlust oder -beschädigung, sodass diese Überschrift inhaltlich eindeutig zutrifft.