DTZ
Deutsch
Lesen Sie den folgenden Text. Entscheiden Sie bei den Aufgaben 1 und 2, ob die Aussage richtig oder falsch ist bzw. welche Antwort (a, b oder c) am besten passt.
100% (1 von 1 Personen konnten beim ersten Mal richtig antworten)
Mit 17 ans Steuer – aber nicht allein!
Seit dem 1. Oktober 2007 ist das begleitete Fahren mit 17 Jahren in mehreren Bundesländern erlaubt. Jugendliche, die mindestens 16 Jahre und 6 Monate alt sind, dürfen sich bei einer Fahrschule anmelden und eine reguläre Fahrausbildung beginnen.
Nach bestandener Prüfung erhalten sie eine vorläufige Fahrberechtigung. Damit dürfen sie bereits mit 17 Auto fahren – jedoch nur in Begleitung einer eingetragenen, erfahrenen Person über 30 Jahren. Diese Begleitperson muss stets im Auto sitzen. Der Name muss offiziell dokumentiert sein.
Ziel dieser Regelung ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Laut Studien verursachen Fahranfänger mit Begleitung deutlich weniger Unfälle. Sie profitieren von der Erfahrung und den Tipps der Erwachsenen.