In der Mitteilung steht ausdrücklich, dass der Eintritt für die Sonderausstellung kostenpflichtig ist und nicht im regulären Eintrittspreis enthalten ist. Die anderen Optionen sind nicht korrekt, da die Abteilung für zeitgenössische Kunst nicht geschlossen ist (sie ist nur vorübergehend verlegt) und der Eintritt nicht im regulären Preis enthalten ist.