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Badeordnung des Hallenbads
Inhaltsverzeichnisa) Umkleideräumeb) Sicherheitsvorschriftenc) Verantwortlichkeit und Haftungd) Ziel und Geltungsbereich der Badeordnunge) Sauberkeit und Körperpflegef) Verhalten gegenüber anderen Badegästeng) Nutzung der Duschanlagen
§0. BadezeitenDie Nutzung des Schwimmbads ist auf die festgelegten Öffnungszeiten beschränkt. Der Badebetrieb endet jeweils dreißig Minuten vor der offiziellen Schließzeit des Bades, zu diesem Zeitpunkt ist das Schwimmbecken zu verlassen. Die jeweilige Schließzeit des Bades wird rechtzeitig über die Lautsprecheranlage bekannt gegeben....
§28. UmkleideräumeSicherheitsvorschriftenVerantwortlichkeit und HaftungZiel und Geltungsbereich der BadeordnungSauberkeit und KörperpflegeVerhalten gegenüber anderen BadegästenNutzung der Duschanlagen Die Benutzung von Sprungbrettern, Sprungtürmen sowie weiteren Spiel- und Sportgeräten erfolgt auf eigene Verantwortung. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Nichtschwimmerinnen, Nichtschwimmer sowie ungeübte Personen dürfen sich ausschließlich im gekennzeichneten Nichtschwimmerbereich aufhalten. Personen, die nicht schwimmen können, müssen von geeigneten Begleitpersonen beaufsichtigt werden. Das Herumlaufen im Badebereich ist aufgrund der bestehenden Rutschgefahr nur eingeschränkt zulässig.
§29. UmkleideräumeSicherheitsvorschriftenVerantwortlichkeit und HaftungZiel und Geltungsbereich der BadeordnungSauberkeit und KörperpflegeVerhalten gegenüber anderen BadegästenNutzung der Duschanlagen Das Baden ist ausschließlich in geeigneter Badekleidung gestattet. Kleinkinder haben Badehosen oder alternativ eine spezielle Schwimm- oder Badewindel zu tragen. Das Tragen von Unterwäsche unter der Badebekleidung ist nicht erlaubt. Vor dem Betreten der Schwimmbecken ist das Duschen verpflichtend. Das Betreten der gekennzeichneten Barfußzonen mit Straßenschuhen ist untersagt.
§30. UmkleideräumeSicherheitsvorschriftenVerantwortlichkeit und HaftungZiel und Geltungsbereich der BadeordnungSauberkeit und KörperpflegeVerhalten gegenüber anderen BadegästenNutzung der DuschanlagenAlle Besucherinnen und Besucher des Schwimmbads haben alles zu unterlassen, was geeignet ist, Ärger zu verursachen, den öffentlichen Anstand zu verletzen oder die Ruhe und Ordnung im Bad zu beeinträchtigen. Jede badende Person ist verpflichtet, auf andere Gäste Rücksicht zu nehmen. Insbesondere ist es nicht gestattet:✓ Lärm zu verursachen, zu singen, zu pfeifen oder Rundfunkgeräte, Musikinstrumente sowie andere Tonträger zu benutzen,✓ in sämtlichen Räumen zu rauchen,✓ vom seitlichen Beckenrand in das Schwimmbecken zu springen.
Richtige Antwort: ✅ Sicherheitsvorschriften
Erklärung: In §28 geht es um Regeln zur sicheren Nutzung des Schwimmbads. Es werden Gefahren angesprochen, zum Beispiel beim Springen, beim Laufen wegen Rutschgefahr oder beim Aufenthalt von Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmern. Außerdem wird festgelegt, dass den Anweisungen des Aufsichtspersonals unbedingt Folge zu leisten ist. Damit steht eindeutig die Sicherheit im Mittelpunkt.
Richtige Antwort: ✅ Sauberkeit und Körperpflege
Erklärung: §29 regelt, welche Badekleidung getragen werden darf und dass vor dem Betreten der Schwimmbecken geduscht werden muss. Auch das Verbot von Unterwäsche unter der Badebekleidung und Straßenschuhen in Barfußzonen dient der Hygiene. Der Paragraph bezieht sich somit klar auf Sauberkeit und Körperpflege.
Richtige Antwort: ✅ Verhalten gegenüber anderen Badegästen
Erklärung: In §30 wird festgelegt, wie sich Besucherinnen und Besucher gegenüber anderen Badegästen zu verhalten haben. Es geht um Rücksichtnahme, Ruhe und Ordnung sowie um konkrete Verbote wie Lärm, Rauchen oder gefährliches Springen. Der Schwerpunkt liegt eindeutig auf dem sozialen Verhalten im Schwimmbad.
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