Die richtige Antwort ist Option 1 ("Auf den Anrufbeantworter sprechen"), weil im Anrufbeantworter explizit gesagt wird: "Falls Sie uns eine Nachricht hinterlassen möchten, bitten wir Sie, Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und den Grund Ihres Anrufs anzugeben."
Option 2 ist falsch, weil im Text keine Aufforderung zum direkten Rückruf des Bürgerbüros gemacht wird, sondern lediglich darum gebeten wird, eine Nachricht zu hinterlassen.
Option 3 ist ebenfalls falsch, da im Anrufbeantworter darum gebeten wird, eine Nachricht zu hinterlassen, nicht nur die Telefonnummer zu schicken.