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Übung:

Lesen Sie zuerst den folgenden Text und lösen Sie dann die Aufgaben.

Text für die Aufgaben:

Berufsunfälle und Wegeunfälle: Was Sie wissen müssen

Berufsunfälle sind Ereignisse, bei denen Angestellte während ihrer beruflichen Tätigkeit oder auf einer Dienstreise einen Unfall erleiden. Es muss dabei ein direkter Zusammenhang mit der ausgeübten Arbeit bestehen.

Nach einem Berufsunfall sind Angestellte verpflichtet, ihren Arbeitgeber sofort über den Vorfall zu informieren und, falls nötig, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sobald der Gesundheitszustand des Betroffenen es zulässt, muss zudem ein ausführlicher Unfallbericht erstellt und an die Personalabteilung übergeben werden.

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit infolge eines Berufsunfalls erhalten die Mitarbeitenden für sechs Wochen weiterhin ihren Lohn vom Arbeitgeber. Nach Ablauf dieser Frist übernimmt die Unfallkasse (UK) die Zahlungen, einschließlich eines Verletztengeldes in Höhe von 80 Prozent des Bruttogehalts. Außerdem übernimmt die UK eventuell anfallende weitere Kosten, wie z. B. medizinische Behandlungen.

Auch sogenannte Wegeunfälle zählen zu den Berufsunfällen. Diese umfassen Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstelle ereignen. Der Weg beginnt an der Haustür und endet, sobald das Firmengelände betreten wird. Bestimmte notwendige Umwege, wie etwa der Weg zur Kindertagesstätte, Umleitungen oder Fahrgemeinschaften, sind ebenfalls versichert, unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel. Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch ausschließlich auf Personenschäden; Sachschäden, wie etwa Schäden am Fahrzeug, sind nicht abgedeckt. In solchen Fällen übernimmt die Unfallkasse z. B. die Kosten für ärztliche Behandlungen und gegebenenfalls für Pflege oder medizinische Rehabilitation.

Aufgaben:

 

1. Bei einem Arbeitsunfall ist umgehend ein Bericht an den Arbeitgeber zu übermitteln.

Richtig

Falsch

2. Nach einem Arbeitsunfall

zahlt die Berufsgenossenschaft unverzüglich Verletztengeld.

bekommen Arbeitnehmer für sechs Wochen ihr volles Gehalt.

ist ein ärztlicher Bericht beim Arbeitgeber einzureichen.