Arbeitsweg und Verspätungen
a. Markus, vor 2 Stunden
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, nach Möglichkeit Parkplätze bereitzustellen, aber nur, wenn das praktisch machbar ist. In Städten ist es jedoch oft schwierig, genug Parkplätze zu finden, weshalb der Chef keine rechtliche Verpflichtung hat, in solchen Fällen Parkplätze anzubieten.
b. Lena, vor 45 Minuten
Wenn Züge aufgrund von Wetterbedingungen, wie einem Sturm, nicht fahren, können Passagiere unter bestimmten Umständen Anspruch auf einen Taxigutschein haben. Informiere dich am besten auf der Website der Deutschen Bahn über die genauen Regelungen für solche Situationen.
c. Oliver, vor 3 Stunden
Falls du auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hast, deckt die Unfallversicherung nur Personenschäden ab, nicht jedoch Schäden an deinem Fahrzeug. Welches Transportmittel du für deinen Arbeitsweg nutzt, ist jedoch ganz dir überlassen.
d. Andrea, vor 30 Minuten
Du bist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig zur Arbeit zu erscheinen, unabhängig davon, welches Verkehrsmittel du benutzt. Du kannst dich nicht auf verspätete Busse oder Züge berufen und erwarten, dass das als Entschuldigung akzeptiert wird.
e. Michael, vor 4 Stunden
Ja, du bist am Arbeitsplatz versichert, aber es gibt Ausnahmen, zum Beispiel wenn du dich auf der Toilette befindest. Warum diese Ausnahme besteht, ist unklar, aber es gehört nicht zum versicherten Bereich.
f. Julia, vor 1 Stunde
Es gibt keine direkte Verpflichtung, ein Taxi zu nehmen, wenn die öffentlichen Verkehrsmittel ausfallen. Ob es von dir verlangt wird, hängt davon ab, ob die Kosten für ein Taxi im Verhältnis zu deinem Tageslohn vertretbar sind.