Urlaub und Regelung
a. Sophie, vor 2 Stunden
Es ist ärgerlich, aber die Regelung ist rechtlich in Ordnung. Der gesetzliche Mindestanspruch auf Urlaub liegt bei nur 20 Tagen im Jahr. Du hast bereits mehr, und bei manchen Unternehmen erhöht sich der Urlaubsanspruch mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Das könntest du in deinem Fall noch prüfen.
b. Markus, vor 1 Stunde
Es gibt keine spezielle gesetzliche Vorschrift, wie früh der Dienstplan bekanntgegeben werden muss. Allerdings könnte es helfen, mit deinem Chef zu sprechen. Vielleicht ist ihm gar nicht bewusst, dass es für dich schwierig ist, so kurzfristig zu planen.
c. Maria, vor 45 Minuten
Urlaub muss immer rechtzeitig beantragt werden, aber der Chef hat das Recht, den Zeitpunkt des Urlaubs festzulegen. Wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, kann der Urlaub auch abgelehnt werden. Es ist also wichtig, den Urlaubsantrag frühzeitig abzustimmen.
d. Jan, vor 30 Minuten
Schau mal in deinen Arbeitsvertrag, da steht es sicherlich drin. Du darfst nicht länger als sechs Tage am Stück arbeiten. Der Samstag gilt in vielen Branchen als normaler Arbeitstag, deshalb kannst du dazu verpflichtet werden, zu arbeiten.
e. Lea, vor 3 Stunden
Ich arbeite auch im Einzelhandel und habe jede Woche einen festen freien Tag, wenn ich samstags arbeiten muss. Das hat den Vorteil, dass ich unter der Woche meine Besorgungen erledigen kann, wenn es weniger voll ist. Vielleicht könntest du auch mit deinem Chef über so eine Regelung sprechen.
f. Paul, vor 6 Stunden
Dein Chef darf den bereits genehmigten Urlaub nicht einfach streichen, nur weil er merkt, dass Personalmangel herrscht. Sollte der Urlaub dennoch storniert werden, muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen, die dir dadurch entstehen.