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Übung:

Lesen Sie zuerst den folgenden Text und lösen Sie dann die Aufgaben.

Text für die Aufgaben:

Rauchverbot

Im gesamten Betrieb herrscht ein striktes Verbot für das Rauchen. Innerhalb des 50-Meter-Radius um die Produktionsstätten ist das Rauchen auch im Freien untersagt. Für Raucher stehen auf dem Gelände vier ausgewiesene Zonen zur Verfügung, die durch Schilder gekennzeichnet sind. Bitte verwenden Sie die dort bereitgestellten Standaschenbecher zur ordnungsgemäßen Entsorgung Ihrer Zigarettenreste. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften kann eine Abmahnung ausgesprochen werden, und im Wiederholungsfall droht die fristlose Kündigung.

Das Rauchverbot umfasst alle Arten von Tabakprodukten, einschließlich Zigaretten, Zigarren, Pfeifen und E-Zigaretten. Bei besonderen Anlässen ist es gestattet, auf der Dachterrasse des Gebäudes A zu rauchen; jedoch muss die Terrassentür dabei geschlossen bleiben.

Raucherpausen während der Arbeitszeit sind grundsätzlich zulässig, aber es sind einige Regelungen zu beachten: Diese Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit, was bedeutet, dass sich Mitarbeitende beim Zeiterfassungssystem abmelden und nach der Pause wieder anmelden müssen. Zudem ist die gesetzliche Unfallversicherung während dieser Zeit nicht gültig. Ein Unfall, der während einer Raucherpause geschieht, wie etwa ein Sturz auf der Treppe, wird daher nicht von der Versicherung abgedeckt.

Die Gesundheit unserer Mitarbeitenden ist uns wichtig. Aus diesem Grund übernehmen wir in Kooperation mit unserer betrieblichen Krankenkasse die Kosten für einen Raucherentwöhnungskurs. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unsere Personalabteilung.

Aufgaben:

 

1. Auf dem Firmengelände ist das Rauchen von E-Zigaretten ebenfalls untersagt.

Richtig

Falsch

2. Raucher

können zusätzliche Informationen zu den Raucherregelungen in der Personalabteilung erhalten.

sind verpflichtet, ihre Pausenzeiten festzuhalten.

sind während der Raucherpause ebenfalls gegen Unfälle versichert.