Rauchen

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Im gesamten Unternehmen herrscht ein umfassendes Rauchverbot. Auf dem Betriebsgelände gibt es jedoch vier klar gekennzeichnete Raucherbereiche, die entsprechend ausgeschildert sind. Bitte nutzen Sie die dort bereitgestellten Standaschenbecher, um Ihre Zigarettenreste ordnungsgemäß zu entsorgen. Im Umkreis von 50 Metern um die Produktionshallen ist das Rauchen, auch im Freien, untersagt. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift führt zu einer Abmahnung gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), und bei wiederholtem Verstoß droht eine fristlose Kündigung nach § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Das Rauchverbot gilt für Zigaretten, Zigarren, Pfeifen und ähnliche Tabakwaren sowie für E-Zigaretten. Eine Ausnahme besteht nur bei Veranstaltungen, bei denen das Rauchen auf der Dachterrasse des Gebäudes A gestattet ist. Dabei ist darauf zu achten, dass die Terrassentür während des Rauchens geschlossen bleibt.

Raucherpausen während der Arbeitszeit sind grundsätzlich gestattet, jedoch gelten dabei folgende Regeln: Raucherpausen zählen nicht zur Arbeitszeit, weshalb die Mitarbeitenden sich am Zeiterfassungssystem ab- und nach der Pause wieder anmelden müssen. Da diese Pausen nicht zur Arbeitszeit gehören, greift die gesetzliche Unfallversicherung gemäß § 8 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) nicht. Unfälle, wie ein Sturz auf der Treppe während der Raucherpause, sind daher nicht durch die Unfallversicherung gedeckt.

Die Gesundheit unserer Mitarbeitenden ist uns wichtig. Deshalb bieten wir in Zusammenarbeit mit unserer betrieblichen Krankenkasse einen kostenlosen Raucherentwöhnungskurs an. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung.

Das Rauchverbot auf dem Firmengelände umfasst keine E-Zigaretten.

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Begründung: Im Text wird ausdrücklich erwähnt, dass das Rauchverbot nicht nur für Zigaretten, Zigarren und Pfeifen gilt, sondern auch für E-Zigaretten. Daher sind E-Zigaretten vom Rauchverbot auf dem Firmengelände nicht ausgenommen.

a) Richtig b) Falsch

 

Raucher

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Das Rauchverbot auf der Dachterrasse des Gebäudes A erfordert, dass die Terrassentür während des Rauchens geschlossen bleibt. Die anderen Aussagen sind falsch: Raucher müssen ihre Pausenzeiten dokumentieren (a) und sind während der Raucherpause nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt (b).

a) sind nicht verpflichtet, ihre Pausenzeiten festzuhalten. b) sind während der Raucherpause im Falle eines Unfalls versichert. c) müssen die Terrassentür beim Rauchen schließen.

 


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