45% (31 von 69 Personen konnten beim ersten Mal richtig antworten)

Übung:

Lesen Sie zuerst den folgenden Text und lösen Sie dann die Aufgaben.

Text für die Aufgaben:

Rauchen

Im gesamten Unternehmen herrscht ein striktes Rauchverbot. Auf dem Betriebsgelände gibt es vier durch Schilder gekennzeichnete Raucherbereiche. Bitte nutzen Sie die dort bereitgestellten Standaschenbecher für Ihre Zigarettenreste. Innerhalb eines 50-Meter-Radius um die Produktionshallen ist das Rauchen jedoch auch im Freien verboten. Ein Verstoß gegen diese Regel führt zu einer Abmahnung, und bei wiederholtem Verstoß droht die fristlose Kündigung.

Das Rauchverbot gilt für Zigaretten, Zigarren, Pfeifen und ähnliche Produkte sowie für E-Zigaretten. Bei Veranstaltungen ist das Rauchen auf der Dachterrasse des Gebäudes A gestattet, wobei die Terrassentür geschlossen bleiben muss, wenn dort geraucht wird.

Raucherpausen während der Arbeitszeit sind grundsätzlich erlaubt, jedoch sind dabei folgende Regeln zu beachten: Raucherpausen zählen nicht zur Arbeitszeit, daher müssen sich Mitarbeiter beim Zeiterfassungssystem ab- und nach der Pause wieder anmelden. Da Raucherpausen nicht zur Arbeitszeit gehören, greift die Unfallversicherung während dieser Zeit nicht. Ein Arbeitsunfall während der Raucherpause, wie ein Sturz auf der Treppe, ist daher nicht durch die Unfallversicherung abgedeckt.

Die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen liegt uns am Herzen. Daher übernehmen wir in Zusammenarbeit mit unserer betrieblichen Krankenkasse die Kosten für einen Raucherentwöhnungskurs. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Personalabteilung.

Aufgaben:

 

1. Das Rauchverbot auf dem Firmengelände schließt E-Zigaretten aus.

Richtig.

Falsch.

2. Raucher

müssen ihre Pausenzeiten nicht dokumentieren.

sind auch in der Raucherpause bei Unfällen versichert.

sollen die Terrassentür beim Rauchen schließen