Arbeitsunfälle
Arbeitsunfälle sind Vorfälle, bei denen Beschäftigte während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit oder auf einer Dienstreise einen Unfall erleiden. Dabei muss ein klarer Zusammenhang zwischen dem Unfall und der beruflichen Tätigkeit bestehen.
Nach einem Arbeitsunfall sind die Beschäftigten verpflichtet, ihren Arbeitgeber sofort über den Vorfall zu informieren und, falls nötig, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sobald der Gesundheitszustand des Betroffenen es zulässt, muss ein detaillierter Unfallbericht verfasst und an die Personalabteilung weitergeleitet werden.
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls erhalten Arbeitnehmer für die Dauer von sechs Wochen weiterhin ihr volles Gehalt vom Arbeitgeber, wie es im § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt ist. Dieser Anspruch besteht nur, wenn der Arbeitsunfall die direkte Ursache der Arbeitsunfähigkeit ist. Nach Ablauf dieser sechs Wochen geht die Zahlungspflicht auf die Berufsgenossenschaft (BG) über. Die BG zahlt ein sogenanntes Verletztengeld in Höhe von 80 Prozent des Bruttogehalts, wie im § 45 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) festgelegt, wobei die Höhe des Verletztengeldes das reguläre Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen darf. Darüber hinaus übernimmt die BG auch weitere unfallbedingte Kosten, darunter medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und, falls erforderlich, Krankenpflege.
Neben klassischen Arbeitsunfällen umfasst der Versicherungsschutz auch sogenannte Wegeunfälle. Das sind Unfälle, die auf dem direkten Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstelle passieren. Dieser Weg beginnt an der eigenen Haustür und endet mit dem Betreten des Unternehmens. Bestimmte notwendige Umwege, wie etwa der Weg zur Kita, Umleitungen oder Fahrgemeinschaften, sind ebenfalls durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird. Der Versicherungsschutz bezieht sich jedoch ausschließlich auf Personenschäden; Sachschäden, wie beispielsweise am Fahrzeug, werden nicht übernommen. In Fällen von Personenschäden übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Behandlung sowie gegebenenfalls für die Krankenpflege oder eine medizinische Rehabilitation.
Durch diese Regelungen wird sichergestellt, dass Arbeitnehmer sowohl finanziell abgesichert sind als auch die notwendige medizinische Versorgung erhalten, wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall eintritt.