§0. Badezeiten
Die Nutzung des Schwimmbads ist auf die festgelegten Öffnungszeiten beschränkt. Der Badebetrieb endet jeweils dreißig Minuten vor der offiziellen Schließzeit des Bades, zu diesem Zeitpunkt ist das Schwimmbecken zu verlassen. Die jeweilige Schließzeit des Bades wird rechtzeitig über die Lautsprecheranlage bekannt gegeben.
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§28.
Die Benutzung von Sprungbrettern, Sprungtürmen sowie weiteren Spiel- und Sportgeräten erfolgt auf eigene Verantwortung. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Nichtschwimmerinnen, Nichtschwimmer sowie ungeübte Personen dürfen sich ausschließlich im gekennzeichneten Nichtschwimmerbereich aufhalten. Personen, die nicht schwimmen können, müssen von geeigneten Begleitpersonen beaufsichtigt werden. Das Herumlaufen im Badebereich ist aufgrund der bestehenden Rutschgefahr nur eingeschränkt zulässig.
§29.
Das Baden ist ausschließlich in geeigneter Badekleidung gestattet. Kleinkinder haben Badehosen oder alternativ eine spezielle Schwimm- oder Badewindel zu tragen. Das Tragen von Unterwäsche unter der Badebekleidung ist nicht erlaubt. Vor dem Betreten der Schwimmbecken ist das Duschen verpflichtend. Das Betreten der gekennzeichneten Barfußzonen mit Straßenschuhen ist untersagt.
§30.
Alle Besucherinnen und Besucher des Schwimmbads haben alles zu unterlassen, was geeignet ist, Ärger zu verursachen, den öffentlichen Anstand zu verletzen oder die Ruhe und Ordnung im Bad zu beeinträchtigen. Jede badende Person ist verpflichtet, auf andere Gäste Rücksicht zu nehmen. Insbesondere ist es nicht gestattet:
✓ Lärm zu verursachen, zu singen, zu pfeifen oder Rundfunkgeräte, Musikinstrumente sowie andere Tonträger zu benutzen,
✓ in sämtlichen Räumen zu rauchen,
✓ vom seitlichen Beckenrand in das Schwimmbecken zu springen.