Regeln für die Aufnahme in die Kita „Regenbogen“

Lesen Sie den Text. Entscheiden Sie, ob die Aussagen 1-3 richtig oder falsch sind.

0% (0 von 1 Personen konnten beim ersten Mal richtig antworten)

Informationen zur Anmeldung in der Kindertagesstätte „Regenbogen“

In unserer Kita „Regenbogen“ können Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass die Eltern berufstätig oder in Ausbildung sind. Für Familien mit besonderen sozialen Bedürfnissen ist ebenfalls eine Betreuung möglich.

Die Anmeldung erfolgt online über das zentrale Elternportal der Stadt. Dort können bis zu drei Wunschkitas angegeben werden. Die Anmeldung ist ganzjährig möglich, jedoch werden die meisten Plätze zum 1. August vergeben.

Ein aktueller Nachweis über den Impfstatus gegen Masern ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne diesen Nachweis ist eine Aufnahme nicht möglich. Kinder mit chronischen Erkrankungen oder Allergien können aufgenommen werden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt.

Die Betreuungszeiten können flexibel zwischen 7:30 Uhr und 16:30 Uhr gewählt werden. Ein tägliches warmes Mittagessen ist im Preis inbegriffen.

Nur Kinder ab 3 Jahren dürfen in die Kita „Regenbogen“ aufgenommen werden.

Schließen

  • Aussage 1: Nur Kinder ab 3 Jahren dürfen in die Kita „Regenbogen“ aufgenommen werden.
    → Falsch
    Begründung: Im Text steht: „Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr“. Die Zahl „3“ ist also eine typische Falle durch falsche Zahlangabe. Viele Kitas nehmen Kinder bereits mit 1 Jahr auf – das ist auch in vielen Bundesländern üblich.
    Typ der Falle: Zahlenverfälschung (lexikalische Falle)
  • richtig falsch

     

    Eine Anmeldung ist nur im Sommer möglich.

    Schließen

    Aussage 2: Eine Anmeldung ist nur im Sommer möglich.
    → Falsch
    Begründung: Im Text steht: „Die Anmeldung ist ganzjährig möglich“. Zwar werden die meisten Plätze im August vergeben – aber die Aussage behauptet etwas anderes: „nur im Sommer“. Das ist eine logische Falle, denn es wird etwas verallgemeinert, das so im Text nicht steht.
    Typ der Falle: Verallgemeinerung / logisch falsch

    richtig falsch

     

    Ohne Nachweis über die Masernimpfung darf das Kind nicht in die Kita.

    Schließen

  • Aussage 3: Ohne Nachweis über die Masernimpfung darf das Kind nicht in die Kita.
    → Richtig
    Begründung: Im Text heißt es klar: „Ohne diesen Nachweis ist eine Aufnahme nicht möglich.“ Diese Aussage stimmt also mit dem Originaltext vollständig überein.
    Typ der Falle: keine – direkt und korrekt übernommen
  • richtig falsch

     


    Andere A2 DTZ Übungen auswählen