Teilnahmebedingungen des Bildungszentrums „Stadtblick“

Lesen Sie den Text. Entscheiden Sie, ob die Aussagen 1-3 richtig oder falsch sind.

100% (1 von 1 Personen konnten beim ersten Mal richtig antworten)

Auszug aus den Allgemeinen Teilnahmebedingungen des Bildungszentrums „Stadtblick“

Allgemeines
Mit der Anmeldung zu einem Kurs erkennen die Teilnehmenden die Hausordnung sowie die nachfolgenden Bedingungen an.

A. Rücktritt durch die Teilnehmenden

  • Bei Abmeldung bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn werden bereits gezahlte Kursentgelte und Materialkosten in voller Höhe erstattet.
  • Erfolgt die Abmeldung später, jedoch spätestens zwei Werktage vor Kursbeginn, behält das Bildungszentrum 30 % der Gebühr, mindestens jedoch 15 € ein; Materialkosten sind in voller Höhe zu zahlen.
  • Ab Kursbeginn besteht kein Anspruch mehr auf Rückzahlung der Kursgebühr und der Materialkosten.
  • Erstattungen erfolgen grundsätzlich bargeldlos.

B. Kurswechsel (Ummeldung)
Ein Wechsel in einen inhaltsgleichen Kurs des laufenden Programms ist nur vor Kursbeginn und nach Zustimmung der Verwaltung möglich. Bereits gezahlte Beträge werden entsprechend verrechnet.

C. Teilnahmebestätigung
Auf Wunsch wird nach regelmäßiger Teilnahme eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Die Ausstellung kann bis spätestens zwei Jahre nach Kursende beantragt werden.

Wenn ein Teilnehmer seine Anmeldung zurückziehen möchte, muss er immer mindestens 15 € bezahlen.

Schließen

Aussage 1: Wenn ein Teilnehmer seine Anmeldung zurückziehen möchte, muss er immer mindestens 15 € bezahlen.
Antwort: falsch

Diese Aussage ist falsch, weil es nicht immer 15 € kostet. Laut Text ist die Abmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn kostenlos – man bekommt alle gezahlten Beträge zurück.
Erst bei späterer Abmeldung (aber noch vor Kursbeginn) muss man 30 % der Kursgebühr zahlen, mindestens 15 €.
Die Formulierung „immer“ ist hier die logische und stilistische Falle, weil sie nicht alle Fälle berücksichtigt.

richtig falsch

 

Man kann sich nicht mehr ummelden, wenn ein Kurs angefangen hat.

Schließen

Aussage 2: Man kann sich nicht mehr ummelden, wenn ein Kurs angefangen hat.
Antwort: richtig

Diese Aussage ist richtig. Im Text steht: Ein Kurswechsel ist nur vor Kursbeginn möglich. Wenn der Kurs also schon angefangen hat, darf man nicht mehr wechseln.
Die Formulierung im Testsatz stimmt mit dem Inhalt des Textes genau überein. Hier gibt es keine sprachliche Falle, aber es wird geprüft, ob man zeitliche Einschränkungen korrekt versteht.

richtig falsch

 

Das Bildungszentrum stellt den Teilnehmenden automatisch Teilnahmebestätigungen aus.

Schließen

Aussage 3: Das Bildungszentrum stellt den Teilnehmenden automatisch Teilnahmebestätigungen aus.
Antwort: falsch

Diese Aussage ist falsch. Im Text steht: Die Teilnahmebescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt. Das heißt, man muss sie selbst beantragen, sie kommt also nicht automatisch.
Das Wort „automatisch“ ist hier die lexikalische Falle, weil es im Originaltext gar nicht vorkommt und eine andere Bedeutung hat. Wer diesen Unterschied nicht erkennt, wählt leicht die falsche Antwort.

richtig falsch

 


Andere A2 DTZ Übungen auswählen