Regeln für das Ferienlager „Sonnental“

Lesen Sie den Text. Entscheiden Sie, ob die Aussagen 1-3 richtig oder falsch sind.

Willkommen im Kinderferienlager „Sonnental“!

Damit sich alle wohlfühlen, gelten folgende wichtige Regeln:

Die Kinder dürfen nur von den Erziehungsberechtigten oder einer schriftlich benannten Person abgeholt werden. Ohne Ausweis oder Abholschein ist dies nicht möglich.

Das Baden im See ist ausschließlich zu den festgelegten Zeiten und nur unter Aufsicht eines Betreuers erlaubt. Alle anderen Zeiten sind aus Sicherheitsgründen tabu.

Nachtruhe beginnt um 21:00 Uhr. Danach darf in den Zimmern nicht mehr laut gesprochen oder Musik gehört werden. Taschenlampen dürfen zum Lesen benutzt werden.

Handys und andere elektronische Geräte bleiben während der gesamten Freizeit im Betreuerbüro. Die Kinder bekommen sie nur in besonderen Fällen ausgehändigt.

Einmal täglich dürfen Kinder bei ihren Eltern anrufen – am Nachmittag zwischen 17:30 und 18:00 Uhr. Besuche von Familienmitgliedern sind nur am Sonntag gestattet.

Wer wiederholt gegen die Lagerordnung verstößt, muss unter Umständen frühzeitig abgeholt werden.

Kinder dürfen jederzeit ohne Anmeldung abgeholt werden.

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1. Kinder dürfen jederzeit ohne Anmeldung abgeholt werden. → falsch

Im Text steht: „Die Kinder dürfen nur von den Erziehungsberechtigten oder einer schriftlich benannten Person abgeholt werden. Ohne Ausweis oder Abholschein ist dies nicht möglich.“
Das bedeutet: Man kann ein Kind nicht einfach so abholen. Es braucht eine Erlaubnis (Abholschein oder Ausweis).

❗ LEXIKALISCHE LÜCKE: Das Wort „jederzeit“ in der Aussage ist eine Falle. Im Text steht, dass die Abholung nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, also nicht jederzeit.
❗ LOGISCHE LÜCKE: Die Aussage klingt einfach und positiv („jederzeit“, „ohne Anmeldung“), widerspricht aber ganz klar den Sicherheitsregeln im Text.

richtig falsch

 

Kinder dürfen auch ohne Aufsicht im See schwimmen, wenn sie gut schwimmen können.

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2. Kinder dürfen auch ohne Aufsicht im See schwimmen, wenn sie gut schwimmen können. → falsch

Im Text steht: „Das Baden im See ist ausschließlich zu den festgelegten Zeiten und nur unter Aufsicht eines Betreuers erlaubt.“
Es ist also egal, ob ein Kind gut schwimmen kann – es darf nicht ohne Aufsicht ins Wasser.

❗ LEXIKALISCHE LÜCKE: Die Aussage verwendet das Wort „wenn“, um eine Bedingung hinzuzufügen – das klingt logisch, ist aber falsch.
❗ STILISTISCHE LÜCKE: Die Formulierung in der Aussage ist alltagssprachlich („wenn sie gut schwimmen können“), im Text dagegen steht eine klare Regel ohne Ausnahmen.

richtig falsch

 

Kinder können einmal am Tag mit ihren Eltern telefonieren.

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3. Kinder können einmal am Tag mit ihren Eltern telefonieren. → richtig

Im Text steht: „Einmal täglich dürfen Kinder bei ihren Eltern anrufen – am Nachmittag zwischen 17:30 und 18:00 Uhr.“
Die Aussage stimmt also. Sie gibt die Information korrekt, aber ohne Zeitangabe wieder – das ist erlaubt.

✅ RICHTIGE AUSSAGE: Obwohl die Aussage kürzer und allgemeiner ist, stimmt sie mit dem Sinn des Textes überein.
⚠ STILISTISCHE AUFMERKSAMKEIT: Die Zeit (17:30–18:00 Uhr) fehlt in der Aussage – das könnte manche verwirren. Trotzdem ist die Kernaussage korrekt.

richtig falsch

 


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