Anhörung zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit (§ 24 StVG) Aktenzeichen 88420/HH-543

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Lesen Sie den folgenden Text. Entscheiden Sie bei den Aufgaben 1 und 2, ob die Aussage richtig oder falsch ist bzw. welche Antwort (a, b oder c) am besten passt.

58% (118 von 202 Personen konnten beim ersten Mal richtig antworten)

Sehr geehrter Herr Becker,

Ihnen wird vorgeworfen, am 12. 09. um 14:35 Uhr in Hamburg, Hafenweg 42,
als Fahrer des Pkw (BMW) mit dem Kennzeichen HH-AB 123 folgende Ordnungs­widrigkeit begangen zu haben:
Sie haben die erlaubte Höchst­geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 9 km/h überschritten.

  • Erlaubte Geschwindigkeit: 50 km/h
  • Festgestellte Geschwindigkeit: 59 km/h
  • Beweismittel: Radargerät ES 3.0 – Film-Nr. 230912 / Bild-Nr. 128
  • Zeugen: Frau Krüger, Herr Lenz

Bitte überweisen Sie wegen dieser Ordnungswidrigkeit 30,00 EUR Verwarn­geld.
Ohne Zahlung bis 05. 10. kann ein Bußgeld­bescheid gegen Sie erlassen werden.
Geben Sie bei der Überweisung unbedingt das Aktenzeichen an.

Bitte Rückseite beachten!

Mit freundlichen Grüßen
Bußgeldstelle Hamburg

0 / 2 richtige Optionen

1

Herr Becker soll 30 Euro bezahlen, weil er zu schnell gefahren ist.

Aufgabe 1

Aussage: „Herr Becker soll 30 Euro bezahlen, weil er zu schnell gefahren ist.“

Antwort: richtig ✓

Im Text steht: „Bitte überweisen Sie … 30,00 EUR Verwarn­geld.“
Der Grund ist die Geschwindigkeits­überschreitung von 9 km/h.
Darum ist die Aussage richtig.

2

Wenn Herr Becker das Geld überweist, soll er …

Aufgabe 2

Frage: „Wenn Herr Becker das Geld überweist, soll er …“

Richtige Antwort: a) das Aktenzeichen auf das Überweisungs­formular schreiben.

Begründung:

  • Im Text steht deutlich: „Geben Sie bei der Überweisung unbedingt das Aktenzeichen an.“
    ⇒ Antwort a ist korrekt.

  • b) ist falsch – die Rückseite soll man zwar beachten, aber nicht für die Überweisung benutzen.

  • c) ist falsch – die Film-Nummer ist nur ein Beweis­mittel, sie wird für die Zahlung nicht verlangt.
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