Zwei Bekannte – Anna und Robert – treffen sich zufällig im Wartebereich eines Bürgerbüros in der Innenstadt von Grevenau

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Sie hören nun ein Gespräch. Sie hören das Gespräch einmal. Dazu lösen Sie sieben Aufgaben.
Wählen Sie: sind die Aussagen Richtig oder Falsch.
Lesen Sie zuerst die Aufgaben. Dazu haben Sie 60 Sekunden Zeit.

4% (13 von 298 Personen konnten beim ersten Mal richtig antworten)

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Anna:
Ach, Robert! Das ist ja eine Überraschung. Ich hätte nicht gedacht, dass ich hier heute jemanden treffe, den ich kenne. Was führt dich denn ins Bürgerbüro?

Robert:
Hallo Anna! Schön, dich zu sehen. Ich muss ein paar Unterlagen für meine Steuererklärung nachreichen. Und du?

Anna:
Ich habe gerade ein Gespräch mit der Verbraucherzentrale hinter mir. Ich hatte ein ziemlich unangenehmes Erlebnis mit einem Modegeschäft hier in der Stadt, und ich wollte mich einfach mal rechtlich informieren.

Robert:
Oh, das klingt ernst. Was ist passiert?

Anna:
Also pass auf: Letztes Wochenende war ich mit meiner Schwester in der Altstadt unterwegs. Wir haben ein bisschen gebummelt, und in einem kleinen Laden habe ich eine wirklich schöne Übergangsjacke im Schaufenster gesehen – angeblich reduziert wegen Lagerräumung. Ich hab sie spontan gekauft, ohne groß darüber nachzudenken, weil ich mich auf Anhieb in das Design verliebt habe.

Robert:
Hast du sie denn vorher nicht anprobiert?

Anna:
Doch, schon – aber ehrlich gesagt nur ganz kurz über dem Pullover, den ich an dem Tag trug. Zu Hause wollte ich sie dann mit einem etwas dickeren Kleid kombinieren, das ich oft im Frühling trage – und da habe ich gemerkt, dass die Jacke leider an den Schultern extrem spannt. Also zu eng geschnitten für meinen Geschmack.

Robert:
Das ist natürlich ärgerlich. Hättest du die Jacke denn nicht einfach umtauschen können?

Anna:
Tja, das dachte ich auch. Aber als ich sie am Montag zurückbringen wollte, sagte mir die Verkäuferin, dass ein Umtausch ausgeschlossen sei – wegen eines fehlenden Etiketts. Beim An- und Ausziehen zu Hause ist das kleine Preisschild irgendwie abgegangen, es war nur mit einem Faden befestigt. Ich hab es sogar noch mitgebracht, aber sie meinte, das sei nicht akzeptabel.

Robert:
Und das war alles? Nur das fehlende Schild war der Grund?

Anna:
Nicht ganz. Es kam noch schlimmer: Die Verkäuferin war ziemlich unfreundlich und hat mir vorgeworfen, dass ich die Jacke möglicherweise absichtlich beschädigt hätte, weil an einer Naht ein winziger Riss zu sehen war – den ich selbst erst an der Kasse bemerkt habe. Ich war ehrlich schockiert über diese Unterstellung.

Robert:
Was für eine Frechheit! Und dabei hast du ja nur versucht, höflich zu reklamieren. Gab es denn keine Kulanz?

Anna:
Leider nein. Sie hat sich auf die AGB berufen, die im Laden aushängen. Angeblich besteht bei reduzierter Ware kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch – und da das Schild nicht mehr dran war und sie von einer Benutzung ausgegangen ist, wollte sie nicht mal mit der Filialleitung Rücksprache halten.

Robert:
Ob das so rechtens ist, ist aber auch fraglich. Ich meine, selbst bei reduzierter Ware gibt es doch Mindeststandards, oder?

Anna:
Genau das habe ich mir auch gedacht – und deshalb bin ich eben zur Verbraucherzentrale. Die meinten, dass die Rückgabe tatsächlich freiwillig ist, solange es sich nicht um einen Mangel handelt. Aber falls der Riss schon beim Kauf vorhanden war, wäre das ein Sachmangel und damit ein Reklamationsgrund. Leider kann ich das jetzt nicht mehr nachweisen.

Robert:
Puh, das ist wirklich kompliziert. Ich hätte gedacht, dass man mit dem Kassenbon und dem Artikel einfach hingehen kann und dann klappt das schon. Aber offenbar nicht.

Anna:
Ich habe den Bon ja sogar noch! Aber da das Preisschild ab war und die Jacke angeblich schon getragen aussah, war die Verkäuferin wie blockiert. Ich fühlte mich richtig machtlos in dem Moment.

Robert:
Und was wirst du jetzt machen? Lässt du es auf sich beruhen?

Anna:
Ich überlege noch. Die Frau bei der Verbraucherzentrale meinte, ich könnte es mit einem schriftlichen Reklamationsversuch direkt an den Filialleiter versuchen – sachlich und mit Fristsetzung. Vielleicht reagiert er ja anders als das Verkaufspersonal.

Robert:
Das klingt nach einem guten Plan. Vielleicht bekommst du ja wenigstens einen Gutschein oder einen Teilbetrag zurück. Es geht ja auch ums Prinzip.

Anna:
Genau. Es geht nicht nur um die 49 Euro, sondern um den Umgang mit Kunden. Ich finde, da ist in manchen Geschäften wirklich noch Luft nach oben. Vor allem, wenn man freundlich bleibt und einfach nur eine faire Lösung möchte.

Robert:
Da hast du absolut recht. Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen – und falls du Hilfe beim Formulieren brauchst, sag einfach Bescheid.

Anna:
Danke, das ist lieb von dir. Und was deine Steuerunterlagen angeht – viel Erfolg damit! Ich hoffe, du bekommst ordentlich was zurück.

Robert:
Das hoffe ich auch. Sonst müsste ich demnächst selbst anfangen, Jacken im Sonderangebot zu kaufen.

Anna:
Dann aber bitte mit Etikett – und gleich anprobieren mit dem dicken Pulli drunter!

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1

Anna hat sich bei der Verbraucherzentrale beschwert, weil sie keine Quittung mehr hatte.

Anna hat sich bei der Verbraucherzentrale beschwert, weil sie keine Quittung mehr hatte.

Richtige Lösung: Falsch

Begründung: Anna sagt deutlich: „Ich habe den Bon ja sogar noch!“ – Sie hatte die Quittung also dabei. Der Grund für den Besuch bei der Verbraucherzentrale war die verweigerte Rückgabe und der Vorwurf der Beschädigung, nicht das Fehlen des Bons.

Fallenanalyse: Die Aussage lenkt mit einer falschen Ursache ab. Sie behauptet einen fehlenden Kassenbon, obwohl dieser vorhanden war – eine typische Umkehr-Falle.

Schlüsselwörter: „Ich habe den Bon ja sogar noch!“

2

Die Jacke war reduziert, weil sie leicht beschädigt war.

Die Jacke war reduziert, weil sie leicht beschädigt war.

Richtige Lösung: Falsch

Begründung: Anna erklärt: „… angeblich reduziert wegen Lagerräumung.“ Der sichtbare Riss an der Naht wurde erst später bemerkt und war nicht der Grund für die Preisreduzierung.

Fallenanalyse: Diese Aussage vermischt den tatsächlichen Rabattgrund (Lagerräumung) mit dem später aufgetretenen Problem (Riss). Das ist eine klassische Prüfungsfalle durch falsche Ursachenzuordnung.

Schlüsselwörter: „reduziert wegen Lagerräumung“ / „Riss … erst an der Kasse bemerkt“

3

Die Verkäuferin lehnte den Umtausch wegen fehlendem Etikett und sichtbarem Schaden ab.

Die Verkäuferin lehnte den Umtausch wegen fehlendem Etikett und sichtbarem Schaden ab.

Richtige Lösung: Richtig

Begründung: Anna berichtet: „… wegen eines fehlenden Etiketts.“ Außerdem: „… weil an einer Naht ein winziger Riss zu sehen war.“ Beide Gründe wurden von der Verkäuferin genannt und führten zur Ablehnung.

Fallenanalyse: Keine klassische Falle. Diese Aussage prüft das globale Hörverständnis und ob beide Ablehnungsgründe erkannt wurden.

Schlüsselwörter: „fehlendes Etikett“ / „Naht … Riss“ / „absichtlich beschädigt“

4

Anna glaubt, dass der Riss erst nach dem Kauf entstanden ist.

Anna glaubt, dass der Riss erst nach dem Kauf entstanden ist.

Richtige Lösung: Falsch

Begründung: Anna sagt wörtlich: „… falls der Riss schon beim Kauf vorhanden war, wäre das ein Sachmangel.“ Sie vermutet also, dass der Riss möglicherweise bereits beim Kauf existierte.

Fallenanalyse: Die Aussage kehrt Annas tatsächliche Überlegung um – typische logische Umkehr-Falle.

Schlüsselwörter: „falls der Riss schon beim Kauf vorhanden war“ / „Sachmangel“

5

Die Verbraucherzentrale erklärte, dass reduzierte Ware generell nicht zurückgegeben werden darf.

Die Verbraucherzentrale erklärte, dass reduzierte Ware generell nicht zurückgegeben werden darf.

Richtige Lösung: Falsch

Begründung: Anna sagt: „Die meinten, dass die Rückgabe tatsächlich freiwillig ist, solange es sich nicht um einen Mangel handelt.“ → Das bedeutet, reduzierte Ware kann durchaus zurückgegeben werden, wenn der Händler das erlaubt oder ein Sachmangel vorliegt.

Fallenanalyse: Die Aussage nutzt das Wort „generell“, um eine absolute Regel zu behaupten – typische Prüfungsfalle durch Übertreibung.

Schlüsselwörter: „freiwillig“ / „solange kein Mangel“

6

Anna plant, eine schriftliche Beschwerde an den Filialleiter zu schicken.

Anna plant, eine schriftliche Beschwerde an den Filialleiter zu schicken.

Richtige Lösung: Richtig

Begründung: Anna sagt: „Ich könnte es mit einem schriftlichen Reklamationsversuch direkt an den Filialleiter versuchen – sachlich und mit Fristsetzung.“ → Trotz des Konjunktivs zeigt sie klar ihre Absicht.

Fallenanalyse: Das Wort „könnte“ soll Unsicherheit erzeugen. In der Prüfung wird damit gespielt, ob der Prüfling Hauptaussage oder sprachliche Form erkennt.

Schlüsselwörter: „schriftlich“ / „Filialleiter“ / „Fristsetzung“

7

Für Anna geht es vor allem darum, das Geld zurückzubekommen.

Für Anna geht es vor allem darum, das Geld zurückzubekommen.

Richtige Lösung: Falsch

Begründung: Anna sagt ausdrücklich: „Es geht nicht nur um die 49 Euro, sondern um den Umgang mit Kunden.“ → Das Geld ist für sie nicht der Hauptgrund, sondern das Prinzip.

Fallenanalyse: Die Formulierung „vor allem“ widerspricht dem Originaltext. Typische Falle über Prioritätenverschiebung.

Schlüsselwörter: „nicht nur um die 49 Euro“ / „sondern um den Umgang mit Kunden“

Audio in dieser Übung wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.

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