Arbeitsrecht und betriebliche Regelungen

Lesen Sie die Texte. Zu jedem Text gibt es eine Aufgabe. Ist die Aussage richtig oder falsch?

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Interne Mitteilung – Pausenregelung


Liebe Mitarbeitende,

gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen muss jede Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten beinhalten. Diese Pause darf aufgeteilt werden, muss aber insgesamt eingehalten werden. Die neuen Regelungen treten ab nächster Woche in Kraft.

Mit freundlichen Grüßen
Personalabteilung

Mitarbeitende müssen bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit eine Pause machen.

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Im Text steht, dass eine Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten erfordert.

Richtig Falsch

 

E-Mail – Überstundenregelung


Hallo Team,

ab sofort müssen alle Überstunden im Voraus von der Abteilungsleitung genehmigt werden. Nicht genehmigte Überstunden können nicht vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Bitte beachtet diese neue Regelung und plant entsprechend.

Viele Grüße
Geschäftsleitung

Überstunden müssen jetzt genehmigt werden.

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Im Text steht, dass alle Überstunden im Voraus von der Abteilungsleitung genehmigt werden müssen.

Richtig Falsch

 

Nachricht – Betriebsferien


Hey Laura,

hast du schon gehört? Unsere Firma macht dieses Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsferien. Das bedeutet, dass wir alle eine Woche frei haben. Falls du Urlaub für eine andere Zeit geplant hast, musst du das noch einmal mit der Personalabteilung abstimmen.

Viele Grüße
Jonas

Die Firma hat in der letzten Dezemberwoche geschlossen.

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Im Text steht, dass das Unternehmen zwischen Weihnachten und Neujahr Betriebsferien hat.

Richtig Falsch

 

Chat-Nachricht – Arbeitszeitkonto


Hallo Tim,

ab nächstem Monat kannst du deine Überstunden auf einem Arbeitszeitkonto sammeln. Du kannst dann selbst entscheiden, ob du sie auszahlen lässt oder in zusätzliche freie Tage umwandelst. Falls du Fragen dazu hast, kannst du dich bei der Personalabteilung melden.

Viele Grüße
HR-Team

Überstunden können in zusätzliche freie Tage umgewandelt werden.

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Im Text steht, dass Mitarbeitende ihre Überstunden entweder auszahlen lassen oder in freie Tage umwandeln können.

Richtig Falsch

 

Interne E-Mail – Kündigungsfrist


Liebe Mitarbeitende,

bitte beachtet, dass die gesetzliche Kündigungsfrist in unserem Unternehmen vier Wochen beträgt. Das bedeutet, dass eine Kündigung spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Austrittstermin schriftlich eingereicht werden muss. Bei Fragen wendet euch an die Personalabteilung.

Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsleitung

Mitarbeitende müssen vier Wochen vorher kündigen.

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Im Text steht, dass die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen beträgt.

Richtig Falsch

 


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