Arbeitsunfälle und Berufsgenossenschaft

Lesen Sie die Texte und die Aufgaben. Ist die Aussage dazu richtig oder falsch und welche Antwort (a, b oder c) passt am besten?

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Mit Beginn Ihrer Tätigkeit in unserem Betrieb sind Sie automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Sie müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen.

Für diese Versicherung ist die Berufsgenossenschaft zuständig. Zu ihren zentralen Aufgaben gehört es, Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten und andere gesundheitliche Gefährdungen im beruflichen Umfeld zu vermeiden. Aus diesem Grund finden in regelmäßigen Abständen Kontrollen zur Arbeitssicherheit statt. An solchen Überprüfungen nehmen in unserem Unternehmen auch Mitarbeitende aus dem Bereich Qualitätsmanagement teil.

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die notwendige Behandlung sowie mögliche Entschädigungsleistungen. Voraussetzung ist allerdings, dass die vorgeschriebenen Schritte eingehalten werden.

Nach einem Unfall am Arbeitsplatz muss zuerst ein Ersthelfer oder eine Ersthelferin verständigt werden. Je nach Schwere des Vorfalls wird zusätzlich der Rettungsdienst alarmiert. Unabhängig davon, ob eine stationäre Behandlung erforderlich ist oder nicht, ist in jedem Fall eine Untersuchung durch einen Durchgangsarzt notwendig.

Darüber hinaus sind wir als Arbeitgeber verpflichtet, den Vorfall der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Erst danach wird das Verfahren eingeleitet, durch das die Berufsgenossenschaft die Behandlung und die damit verbundenen Kosten übernimmt. Damit Beschäftigte bei längerer Arbeitsunfähigkeit keine finanziellen Nachteile haben, erfolgt die Lohnfortzahlung durch die Berufsgenossenschaft ab der siebten Woche.

Um das Risiko von Unfällen möglichst gering zu halten, organisieren wir regelmäßig Schulungen zur Arbeitssicherheit. Dort geht es unter anderem um das richtige Tragen der Schutzkleidung sowie um die sichere und korrekte Bedienung der Maschinen.

Alle Mitarbeitenden müssen selbst eine Arbeitsunfallversicherung abschließen.

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Richtige Antwort: falsch

Im Text steht gleich zu Beginn:

„Mit Beginn Ihrer Tätigkeit in unserem Betrieb sind Sie automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.“

Das bedeutet, dass Beschäftigte keine eigene Versicherung abschließen müssen. Der Versicherungsschutz entsteht automatisch mit dem Arbeitsbeginn.

Die Falle in der Aufgabe: Die Aussage enthält die Wörter „müssen“ und „selbst“. Genau diese beiden Wörter machen den Satz falsch. Der Text sagt nämlich das Gegenteil: Mitarbeitende sind automatisch versichert und müssen sich nicht selbst darum kümmern.

Logik der Aufgabe: Wenn im Text steht, dass etwas automatisch gilt, dann sind Aussagen wie „selbst abschließen“ oder „selbst dafür sorgen“ in der Regel falsch.

a) richtig b) falsch

 

Nach einem Arbeitsunfall

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Richtige Antwort: a) muss man sich von einem Durchgangsarzt untersuchen lassen.

Im Text steht:

„Unabhängig davon, ob eine stationäre Behandlung erforderlich ist oder nicht, ist in jedem Fall eine Untersuchung durch einen Durchgangsarzt notwendig.“

Das Signalwort „in jedem Fall“ zeigt deutlich, dass diese Untersuchung immer erforderlich ist. Deshalb ist Antwort a richtig.

Warum ist b falsch?

Antwort b behauptet, dass die Berufsgenossenschaft sofort einen Arzt oder Rettungswagen schickt. Im Text steht jedoch etwas anderes: Zuerst wird ein Ersthelfer informiert, und je nach Schwere des Unfalls wird ein Rettungsdienst gerufen. Außerdem meldet der Arbeitgeber den Unfall der Berufsgenossenschaft. Die BG organisiert also nicht sofort den Einsatz eines Arztes oder Rettungswagens.

Warum ist c falsch?

Im Text steht eindeutig:

„Die Lohnfortzahlung durch die Berufsgenossenschaft erfolgt ab der siebten Woche.“

Die Antwort enthält jedoch das Wort „sofort“. Dieses Detail macht die Aussage falsch. Das Gehalt wird also nicht unmittelbar nach dem Unfall von der Berufsgenossenschaft weitergezahlt.

Typische Prüfungsfallen in dieser Aufgabe:

  • Wörter wie „selbst“ oder „sofort“, die den Sinn verändern.
  • Verwechslung von Zuständigkeiten (Ersthelfer, Arbeitgeber, Berufsgenossenschaft).
  • Übersehen wichtiger Signalwörter im Text, zum Beispiel „in jedem Fall“ oder „ab der siebten Woche“.

a) muss man sich von einem Durchgangsarzt untersuchen lassen. b) schickt die Berufsgenossenschaft sofort einen Arzt oder einen Rettungswagen. c) zahlt die Berufsgenossenschaft das Gehalt unmittelbar weiter.

 


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