Wichtige Ankündigung zum Energievertrag

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Lesen Sie den folgenden Text. Entscheiden Sie bei den Aufgaben 1 und 2, ob die Aussage richtig oder falsch ist bzw. welche Antwort (a, b oder c) am besten passt.

Sehr geehrte Frau Weber,

wir möchten Sie über anstehende Änderungen in Ihrem Energieversorgungsvertrag informieren. Ihr derzeitiger Vertrag endet am 15. Juni, und bis jetzt haben wir keine Mitteilung von Ihnen erhalten, ob Sie ihn verlängern möchten.

Falls Sie den Vertrag beenden wollen, bitten wir Sie, uns dies bis spätestens 1. Juni schriftlich mitzuteilen. Andernfalls wird Ihr Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert. Die monatliche Gebühr für das nächste Vertragsjahr beträgt 75,50 € und wird am 5. Juni von Ihrem Bankkonto abgebucht.

Wir würden uns freuen, weiterhin Ihr bevorzugter Energieversorger zu sein. Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0123-789456 gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Energieversorger "GreenPower"

0 / 2 richtige Optionen

1

Frau Weber muss 75,50 Euro zahlen.

Im Text steht: „Die monatliche Gebühr für das nächste Vertragsjahr beträgt 75,50 € und wird am 5. Juni von Ihrem Bankkonto abgebucht.“ Die Abbuchung erfolgt jedoch nur, wenn Frau Weber den Vertrag nicht bis zum 1. Juni kündigt.
Es ist nicht angegeben, ob sie bereits gekündigt hat oder nicht.

2

Bis wann muss Frau Weber kündigen, wenn sie ihren Energievertrag nicht verlängern möchte?

Im Text wird erklärt, dass die Kündigung bis spätestens 1. Juni eingereicht werden muss, wenn Frau Weber den Vertrag nicht verlängern möchte. Daher ist die richtige Antwort "Bis zum 1. Juni".

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