Beruf
Deutsch
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a) Simon, vor 20 Minuten
Wenn du in normaler Freizeit- oder Sportkleidung im Betrieb ankommst und dich dort erst für die Arbeit fertig machst, ist das grundsätzlich deine eigene Sache. Wichtig ist nur, dass du pünktlich mit deiner eigentlichen Tätigkeit beginnst. Die Zeit zum Umziehen zählt in diesem Fall normalerweise nicht als Arbeitszeit.
b) Johanna, vor 2 Stunden
Der Weg von zu Hause bis zum Arbeitsplatz gehört normalerweise nicht zur Arbeitszeit. Dafür bist du selbst verantwortlich. Auch wenn unterwegs etwas passiert, zum Beispiel ein langer Stau oder ein Ausfall im Nahverkehr, musst du die verlorene Zeit in der Regel selbst ausgleichen.
c) Faruk, vor 5 Stunden
Beschäftigte können in vielen Fällen Bildungsurlaub beantragen. Je nach Region gelten dabei aber unterschiedliche Regeln. Auch die Zahl der möglichen Tage kann davon abhängen, ob jemand in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet. Deshalb sollte man sich die genauen Bestimmungen am Wohn- oder Arbeitsort ansehen.
d) Katharina, vor 1 Stunde
Ich persönlich finde einheitliche Arbeitskleidung nicht mehr zeitgemäß. Jeder sollte sich im Beruf so kleiden dürfen, dass er sich wohlfühlt. Deshalb kann ich gut verstehen, dass du die Dienstkleidung nicht schon auf dem Arbeitsweg tragen willst.
e) René, vor 4 Stunden
Wenn du selbst entscheidest, an einer beruflich nützlichen Weiterbildung teilzunehmen, und das vorher nicht mit dem Arbeitgeber abstimmst, ist das normalerweise deine private Entscheidung. Anders ist es, wenn der Betrieb dich zu einer Schulung schickt. Dann zählt die Teilnahme in der Regel als Arbeitszeit.
f) Miriam, vor 35 Minuten
Bei Reisen im Zusammenhang mit der Arbeit kommt es darauf an, was du unterwegs machst. Wenn du während der Fahrt berufliche Aufgaben erledigst, zum Beispiel Unterlagen vorbereitest oder etwas für den Termin dokumentierst, kann diese Zeit als Arbeitszeit gelten. Wenn du dich aber mit privaten Dingen beschäftigst, wird sie meist nicht als Arbeitszeit bewertet.

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