§0. Beginn des Studiums
Die Aufnahme in den Studiengang ist ausschließlich zum Wintersemester möglich.
...
§28.
Die grundlegende Zugangsvoraussetzung für das Studium wird durch den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 17 BremHG erbracht. Hierzu zählen insbesondere die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder ein durch eine zuständige staatliche Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
§29.
Die vorgesehene Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Der gesamte studentische Arbeitsaufwand für das Bachelorstudium der Theaterwissenschaft beläuft sich auf insgesamt 180 Leistungspunkte. Das Studium kann zudem in Teilzeit absolviert werden. Bei einem Teilzeitstudium reduziert sich der jährliche studentische Arbeitsaufwand entsprechend dem gewählten Teilzeitanteil. Die Regelstudienzeit verlängert sich in diesem Fall proportional. Über den beantragten Umfang des Teilzeitstudiums entscheidet der Prüfungsausschuss.
§30.
Das Studium umfasst verschiedene Lehrformate, darunter Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Tutorien (Tut.), Seminare (S) sowie Praktika (P). Die für die Module verantwortlichen Personen können festlegen, dass zur Unterstützung des Präsenzstudiums eine digitale Lernplattform zur Vermittlung von Lehrinhalten eingesetzt wird.