Studienordnung des Bachelorstudiengangs

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Studienordnung

Inhaltsverzeichnis
a) Abschluss des Bachelorprogramms
b) Struktur und Inhalte des Studiums
c) Dauer und Umfang des Studiums
d) Lehr- und Vermittlungsformen
e) Voraussetzungen für die Zulassung
f) Qualifikationsziele des Studiums
g) Studienaufenthalt im Ausland

§0. Beginn des Studiums
Die Aufnahme in den Studiengang ist ausschließlich zum Wintersemester möglich.
...

§28.   Abschluss des BachelorprogrammsStruktur und Inhalte des StudiumsDauer und Umfang des StudiumsLehr- und VermittlungsformenVoraussetzungen für die ZulassungQualifikationsziele des StudiumsStudienaufenthalt im Ausland
Die grundlegende Zugangsvoraussetzung für das Studium wird durch den Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 17 BremHG erbracht. Hierzu zählen insbesondere die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder ein durch eine zuständige staatliche Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

§29.   Abschluss des BachelorprogrammsStruktur und Inhalte des StudiumsDauer und Umfang des StudiumsLehr- und VermittlungsformenVoraussetzungen für die ZulassungQualifikationsziele des StudiumsStudienaufenthalt im Ausland
Die vorgesehene Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Der gesamte studentische Arbeitsaufwand für das Bachelorstudium der Theaterwissenschaft beläuft sich auf insgesamt 180 Leistungspunkte. Das Studium kann zudem in Teilzeit absolviert werden. Bei einem Teilzeitstudium reduziert sich der jährliche studentische Arbeitsaufwand entsprechend dem gewählten Teilzeitanteil. Die Regelstudienzeit verlängert sich in diesem Fall proportional. Über den beantragten Umfang des Teilzeitstudiums entscheidet der Prüfungsausschuss.

§30.   Abschluss des BachelorprogrammsStruktur und Inhalte des StudiumsDauer und Umfang des StudiumsLehr- und VermittlungsformenVoraussetzungen für die ZulassungQualifikationsziele des StudiumsStudienaufenthalt im Ausland
Das Studium umfasst verschiedene Lehrformate, darunter Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Tutorien (Tut.), Seminare (S) sowie Praktika (P). Die für die Module verantwortlichen Personen können festlegen, dass zur Unterstützung des Präsenzstudiums eine digitale Lernplattform zur Vermittlung von Lehrinhalten eingesetzt wird.


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Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Voraussetzungen für die Zulassung

Erklärung: In §28 werden die formalen Zugangsvoraussetzungen für das Studium beschrieben. Der Paragraph legt fest, welche Arten von Hochschulzugangsberechtigungen anerkannt werden, etwa Abitur, Fachhochschulreife oder gleichwertige Zeugnisse. Damit geht es eindeutig um die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um zum Studium zugelassen zu werden.


Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Dauer und Umfang des Studiums

Erklärung: §29 informiert über die Regelstudienzeit, die Anzahl der Semester sowie den gesamten Arbeitsaufwand in Leistungspunkten. Außerdem werden Regelungen zum Teilzeitstudium und zur Verlängerung der Studienzeit erläutert. Der Inhalt bezieht sich klar auf die Dauer und den Umfang des Studiums.


Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Lehr- und Vermittlungsformen

Erklärung: In §30 werden die verschiedenen Lehrformate des Studiums genannt, zum Beispiel Vorlesungen, Seminare, Übungen, Tutorien und Praktika. Zusätzlich wird der Einsatz digitaler Lernplattformen beschrieben. Der Schwerpunkt liegt somit auf den Lehr- und Vermittlungsformen des Studiums.


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