§0. Termine
Das Prüfungszentrum legt sowohl den Ort als auch den Zeitpunkt der Anmeldung und der jeweiligen Prüfung fest. Pro Kalenderjahr werden vom Prüfungszentrum acht unterschiedliche Prüfungstermine angeboten. Mündliche Prüfungen finden in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt.
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§28.
Die Prüfungen stehen allen Interessierten offen und können unabhängig vom Erreichen eines Mindestalters sowie unabhängig vom Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit abgelegt werden. Für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer mit Behinderungen gelten besondere zusätzliche Regelungen. Diese sind in den Richtlinien für barrierefreie Prüfungsbedingungen verbindlich festgelegt.
§29.
Vor dem Betreten des Prüfungsraums sind alle Prüfungsteilnehmenden verpflichtet, ein amtliches Ausweisdokument vorzulegen, damit Namen und persönliche Angaben mit der Anmeldeliste abgeglichen werden können. Das Prüfungszentrum ist dafür verantwortlich, die Identität der Prüfungsteilnehmenden zweifelsfrei zu überprüfen, gegebenenfalls auch erneut nach der Pause vor Beginn der mündlichen Prüfung.
§30.
Mindestens eine entsprechend qualifizierte Person stellt sicher, dass die Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Diese Person gibt während der Prüfung notwendige organisatorische Hinweise und überwacht, dass die Teilnehmenden selbstständig arbeiten und ausschließlich die zugelassenen Hilfsmittel verwenden. Sie ist berechtigt, Fragen zum Ablauf der Prüfung zu beantworten, jedoch nicht zu den Inhalten der Prüfungsaufgaben. Nach Beginn der Prüfung dürfen keine Fragen mehr beantwortet werden.