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Prüfungsordnung
Inhaltsverzeichnisa) Qualitätssicherung der Prüfungenb) Aufsicht und Kontrollec) Entscheidung über die Zulassungd) Identitätsnachweise) Ausschluss von der Prüfungf) Aufbewahrung der Unterlageng) Voraussetzungen für die Teilnahme
§0. TermineDas Prüfungszentrum legt sowohl den Ort als auch den Zeitpunkt der Anmeldung und der jeweiligen Prüfung fest. Pro Kalenderjahr werden vom Prüfungszentrum acht unterschiedliche Prüfungstermine angeboten. Mündliche Prüfungen finden in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt....
§28. Qualitätssicherung der PrüfungenAufsicht und KontrolleEntscheidung über die ZulassungIdentitätsnachweisAusschluss von der PrüfungAufbewahrung der UnterlagenVoraussetzungen für die Teilnahme Die Prüfungen stehen allen Interessierten offen und können unabhängig vom Erreichen eines Mindestalters sowie unabhängig vom Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit abgelegt werden. Für Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer mit Behinderungen gelten besondere zusätzliche Regelungen. Diese sind in den Richtlinien für barrierefreie Prüfungsbedingungen verbindlich festgelegt.
§29. Qualitätssicherung der PrüfungenAufsicht und KontrolleEntscheidung über die ZulassungIdentitätsnachweisAusschluss von der PrüfungAufbewahrung der UnterlagenVoraussetzungen für die Teilnahme Vor dem Betreten des Prüfungsraums sind alle Prüfungsteilnehmenden verpflichtet, ein amtliches Ausweisdokument vorzulegen, damit Namen und persönliche Angaben mit der Anmeldeliste abgeglichen werden können. Das Prüfungszentrum ist dafür verantwortlich, die Identität der Prüfungsteilnehmenden zweifelsfrei zu überprüfen, gegebenenfalls auch erneut nach der Pause vor Beginn der mündlichen Prüfung.
§30. Qualitätssicherung der PrüfungenAufsicht und KontrolleEntscheidung über die ZulassungIdentitätsnachweisAusschluss von der PrüfungAufbewahrung der UnterlagenVoraussetzungen für die TeilnahmeMindestens eine entsprechend qualifizierte Person stellt sicher, dass die Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Diese Person gibt während der Prüfung notwendige organisatorische Hinweise und überwacht, dass die Teilnehmenden selbstständig arbeiten und ausschließlich die zugelassenen Hilfsmittel verwenden. Sie ist berechtigt, Fragen zum Ablauf der Prüfung zu beantworten, jedoch nicht zu den Inhalten der Prüfungsaufgaben. Nach Beginn der Prüfung dürfen keine Fragen mehr beantwortet werden.
Richtige Antwort: ✅ Voraussetzungen für die Teilnahme
Erklärung: §28 beschreibt, wer grundsätzlich an der Prüfung teilnehmen darf. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass weder ein Mindestalter noch eine bestimmte Staatsangehörigkeit erforderlich sind und dass es Sonderregelungen für Teilnehmende mit Behinderungen gibt. Damit geht es klar um die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung.
Richtige Antwort: ✅ Identitätsnachweis
Erklärung: In §29 wird geregelt, dass Prüfungsteilnehmende vor Betreten des Prüfungsraums ein amtliches Ausweisdokument vorlegen müssen. Ziel ist die eindeutige Überprüfung der Identität durch das Prüfungszentrum. Inhaltlich passt dieser Paragraph eindeutig zur Überschrift „Identitätsnachweis“.
Richtige Antwort: ✅ Aufsicht und Kontrolle
Erklärung: §30 beschreibt die Aufgaben der Aufsichtsperson während der Prüfung. Dazu gehören die Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs, die Kontrolle der zugelassenen Hilfsmittel sowie organisatorische Hinweise. Damit steht die Aufsicht und Kontrolle während der Prüfung im Mittelpunkt.
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