Hausordnung der Wohnanlage

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Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 
Hausordnung
Inhaltsverzeichnis
a) Nutzung der gemeinschaftlichen Wascheinrichtungen
b) Abstellen von Kraftfahrzeugen
c) Sicherheitsbestimmungen
d) Haltung von Haustieren
e) Lärmschutzregelungen
f) Entsorgung von Abfällen
g) Sauberkeitspflichten
§0. Sauberkeit
Gebäude und Grundstück sind in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten. Verunreinigungen müssen unverzüglich von der verantwortlichen verursachenden Person beseitigt werden. Alle Bewohnerinnen und Bewohner sind verpflichtet, in gemeinsam genutzten Innenbereichen sowie auf den Außenflächen auf Sauberkeit zu achten.
...
§28.

Ruhestörende Geräusche sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie zwischen 22:00 und 07:00 Uhr gelten allgemeine Ruhezeiten, die einzuhalten sind. Fernseh-, Radio- und andere Tonwiedergabegeräte sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen. Musizieren ist erlaubt, jedoch ausschließlich in Zimmerlautstärke und nur außerhalb der festgelegten Ruhezeiten. Handwerkliche Tätigkeiten in Wohnung, Hof oder Garten, bei denen störende Geräusche entstehen können (z. B. Bohren, Rasenmähen, Hämmern, Sägen u. Ä.), dürfen von Montag bis Samstag ausschließlich in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 15:00 bis 18:00 Uhr durchgeführt werden.
§29.

Das Studentenwerk setzt sich für eine Verringerung der Müllkosten ein und stellt Möglichkeiten zur getrennten Entsorgung von Abfällen zur Verfügung. Die Mieterinnen und Mieter sind ausdrücklich verpflichtet, im Rahmen der vorhandenen Angebote eine Mülltrennung vorzunehmen. Hierzu sind auch die bereitgestellten städtischen Sammelbehälter für Glas, Papier und Karton zu verwenden. Auskünfte zu Einzelheiten der Abfalltrennung sowie zu den Standorten der Entsorgungscontainer erteilen die Hausmeister.
§30.

Alle Wohnungen sind mit Rauchmeldern ausgestattet, die einmal jährlich gewartet werden. Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündlichen oder stark geruchsbildenden Stoffen in Kellerräumen, auf Dachböden, in Tiefgaragen oder in den Wohnungen ist untersagt. Bei Arbeiten an Gas- oder Wasserleitungen ist im Falle eines Mangels unverzüglich die Feuerwehr zu verständigen. Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist auf Balkonen nicht erlaubt.

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