Ausländerbehörde

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Lesen Sie die Aufgaben 1–5 und die Information. Kreuzen Sie an: a, b oder c.

  • Erdgeschoss (EG)

    Empfang und Information, Anmeldung für Termine, Wartebereich

  • 1. Stock

    Aufenthaltserlaubnisse beantragen, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Beratung für Visa

  • 2. Stock

    Arbeitserlaubnisse, Beratung für Jobs und Arbeit, Formulare und Dokumente

  • 3. Stock

    Familienzusammenführung, Heirats- und Familienvisa, Beratung für Familien

  • 4. Stock

    Deutschkurse und Integrationsangebote, Sprachprüfungen, Beratung für Integration

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1

Ihre Aufenthaltsgenehmigung ist bald zu Ende.

Im 1. Stock kann man Aufenthaltserlaubnisse beantragen bzw. verlängern lassen.

2

Ihre Frau zieht aus anderem Land zu Ihnen und Sie müssen sich über die Aufenthaltserlaubnis informieren.

Im 3. Stock gibt es eine Beratung bei der Familienzusammenführung.

3

Sie möchten arbeiten aber haben keine Arbeitsgenehmigung.

Im 2. Stock kann man Arbeitserlaubnisse beantragen.

4

Sie möchten Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache verbessern.

Anderer Stock, und zwar der 4. Stock: dort kann man die Information über die Deutschkurse erhalten.

5

Ihr Pass läuft bald ab, deshalb brauchen Sie eine Beratung in der Ausländerbehörde.

Im Erdgeschoss kann man einen Termin für die Beratung bekommen.

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