Wichtige Hinweise zum Datenschutz

Lesen Sie die Texte und die Aufgaben. Ist die Aussage dazu richtig oder falsch und welche Antwort (a, b oder c) passt am besten?

60% (488 von 820 Personen konnten beim ersten Mal richtig antworten)

Unser Unternehmen hält sich an die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Persönliche Daten von Mitarbeitenden dürfen grundsätzlich nur dann erhoben und gespeichert werden, wenn zuvor eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt. Mit Ihrem Arbeitsvertrag haben Sie bereits ein entsprechendes Formular unterschrieben, mit dem Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zugestimmt haben.

Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich jederzeit an unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten Herrn Kramer (Durchwahl -214) oder an seine Stellvertreterin Frau Novak (Durchwahl -305) wenden.

Damit alle Beschäftigten über aktuelle Datenschutzregelungen informiert bleiben, organisiert das Unternehmen regelmäßig Schulungen zu diesem Thema. Diese Trainings werden einmal pro Jahr angeboten und von unserem externen Partner DataSecure durchgeführt. Die Veranstaltungen finden an verschiedenen Terminen, meist am Wochenende, direkt in unseren Unternehmensräumen statt.

Die Teilnahme an dieser Schulung wird als Arbeitszeit gewertet und ist für alle Mitarbeitenden kostenlos. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss einmal im Jahr an einer solchen Schulung teilnehmen und dies anschließend mit einem Zertifikat nachweisen. Das Zertifikat ist ohne Aufforderung bei der Personalabteilung einzureichen.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, eine vergleichbare Schulung bei einem anderen Anbieter zu besuchen. In diesem Fall muss die Teilnahme jedoch vorher mit der Personalabteilung abgestimmt werden, damit die Schulung genehmigt und die Kosten übernommen werden können.

Die Mitarbeitenden müssen einmal jährlich eine Schulung zum Datenschutz besuchen.

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Richtige Antwort: richtig

Im Text steht eindeutig:

„Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss einmal im Jahr an einer solchen Schulung teilnehmen und dies anschließend mit einem Zertifikat nachweisen.“

Das bedeutet, dass alle Mitarbeitenden verpflichtet sind, einmal pro Jahr an einer Datenschutzschulung teilzunehmen. Deshalb ist die Aussage richtig.

Die Falle in dieser Aufgabe: In vielen ähnlichen Aufgaben steht im Text nur, dass Schulungen angeboten werden. Dann wäre eine Pflicht zur Teilnahme falsch. In diesem Text steht jedoch ausdrücklich, dass die Teilnahme einmal jährlich erfolgen muss.

Logik: Wenn im Text ein klares Pflichtsignal steht, zum Beispiel „muss“, „ist verpflichtend“ oder „ist erforderlich“, dann ist eine Aussage über eine Pflicht meistens richtig.

a) richtig b) falsch

 

Die Teilnahme an der Schulung

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Richtige Antwort: b) wird als Arbeitszeit angerechnet.

Im Text steht:

„Die Teilnahme an dieser Schulung wird als Arbeitszeit gewertet und ist für alle Mitarbeitenden kostenlos.“

Deshalb ist Antwort b korrekt.

Warum ist a falsch?

Antwort a behauptet, dass die Teilnahme kostenpflichtig ist. Im Text steht jedoch ausdrücklich, dass die Schulung kostenlos ist. Deshalb ist diese Aussage falsch.

Warum ist c falsch?

Im Text wird zwar erwähnt, dass die Schulung von einem bestimmten Anbieter organisiert wird. Gleichzeitig steht dort aber auch:

„Es besteht außerdem die Möglichkeit, eine vergleichbare Schulung bei einem anderen Anbieter zu besuchen.“

Das bedeutet, dass die Teilnahme nicht unbedingt bei diesem Anbieter stattfinden muss. Wichtig ist nur, dass die Personalabteilung vorher informiert wird.

Typische Fallen in dieser Aufgabe:

  • Die Antwort a widerspricht direkt der Information im Text („kostenlos“).
  • Antwort c klingt logisch, weil ein Anbieter genannt wird, aber der Text erlaubt auch Schulungen bei anderen Anbietern.
  • Die richtige Antwort basiert auf einer klaren Information im Text: „wird als Arbeitszeit angerechnet“.

a) ist kostenpflichtig. b) wird als Arbeitszeit angerechnet. c) muss beim Anbieter DataSecure stattfinden.

 


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