Rauchen im Betrieb

Lesen Sie die Texte und die Aufgaben. Ist die Aussage dazu richtig oder falsch und welche Antwort (a, b oder c) passt am besten?

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In unserem gesamten Unternehmen gelten verbindliche Regelungen zum Rauchen. Auf dem Gelände stehen dafür mehrere deutlich markierte Bereiche zur Verfügung, die durch entsprechende Schilder ausgewiesen sind. Bitte entsorgen Sie Zigarettenreste ausschließlich in den vorgesehenen Aschenbechern.

Beachten Sie jedoch, dass das Rauchen im Außenbereich rund um die Fertigungshallen nur eingeschränkt erlaubt ist. Innerhalb eines Abstands von mindestens 50 Metern zu diesen Gebäuden ist Rauchen auch im Freien verboten. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, muss zunächst mit einer Abmahnung rechnen. Bei erneutem Fehlverhalten können arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung folgen.

Die Regelung gilt nicht nur für klassische Zigaretten, sondern ebenso für Zigarren, Pfeifen, ähnliche Rauchwaren sowie auch für E-Zigaretten.

Bei betrieblichen Veranstaltungen darf auf der Dachterrasse von Gebäude B geraucht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Tür zur Terrasse geschlossen bleibt.

Raucherpausen während des Arbeitstags sind grundsätzlich möglich. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese Pausen nicht als Arbeitszeit gelten. Aus diesem Grund müssen Beschäftigte sich vor Beginn der Pause am Zeiterfassungssystem abmelden und nach der Rückkehr wieder anmelden.

Da Raucherpausen nicht zur vergüteten Arbeitszeit gehören, besteht in dieser Zeit auch kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Kommt es also während einer solchen Pause zu einem Unfall, ist dieser nicht versichert.

Zur Förderung der Gesundheit unterstützen wir unsere Mitarbeitenden gemeinsam mit unserer Betriebskrankenkasse bei der Teilnahme an einem Kurs zur Rauchentwöhnung. Wenn Sie dazu Fragen haben oder weitere Auskünfte benötigen, wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung.

Das Rauchverbot auf dem Betriebsgelände gilt nicht für E-Zigaretten.

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Richtige Antwort: falsch

Im Text steht ausdrücklich:

„Die Regelung gilt nicht nur für klassische Zigaretten, sondern ebenso für Zigarren, Pfeifen, ähnliche Rauchwaren sowie auch für E-Zigaretten.“

Das bedeutet: E-Zigaretten sind mit eingeschlossen. Das Rauchverbot gilt also auch für E-Zigaretten.

Die Falle in dieser Aufgabe: Die Aussage enthält die Formulierung „gilt nicht für E-Zigaretten“. Genau das ist das Gegenteil von dem, was im Text steht.

Logik: Wenn im Text steht, dass eine Regelung auch für E-Zigaretten gilt, dann ist eine Aussage mit „gilt nicht“ automatisch falsch.

a) richtig b) falsch

 

Raucher

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Richtige Antwort: c) müssen ihre Pausen im Zeiterfassungssystem erfassen.

Im Text steht:

„Aus diesem Grund müssen Beschäftigte sich vor Beginn der Pause am Zeiterfassungssystem abmelden und nach der Rückkehr wieder anmelden.“

Das bedeutet: Raucherinnen und Raucher müssen ihre Raucherpause im System dokumentieren. Deshalb ist Antwort c richtig.

Warum ist a falsch?

Im Text steht nur:

„Wenn Sie dazu Fragen haben oder weitere Auskünfte benötigen, wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung.“

Das heißt nicht, dass Raucher dort automatisch zusätzliche Informationen bekommen. Die Personalabteilung ist nur die Kontaktstelle für Rückfragen. Diese Antwort klingt logisch, ist aber zu weit formuliert und deshalb nicht die beste Lösung.

Warum ist b falsch?

Im Text steht ausdrücklich:

„Da Raucherpausen nicht zur vergüteten Arbeitszeit gehören, besteht in dieser Zeit auch kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.“

Das bedeutet: Während der Raucherpause sind Beschäftigte nicht versichert. Antwort b ist also falsch.

Typische Fallen in dieser Aufgabe:

  • Die Formulierung „bei Fragen an die Personalabteilung wenden“ ist nicht dasselbe wie „dort automatisch Informationen bekommen“.
  • Viele übersehen das kleine Wort „kein“ beim Versicherungsschutz.
  • Die richtige Antwort steckt oft in einer konkreten Handlungsanweisung, hier: abmelden und wieder anmelden.

a) bekommen zusätzliche Informationen zu den Rauchregelungen bei der Personalabteilung. b) sind während der Raucherpause bei Unfällen versichert. c) müssen ihre Pausen im Zeiterfassungssystem erfassen.

 


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