Stadtbibliothek – Benutzungsregeln
Informationen zur Nutzung der Stadtbibliothek – Wichtige Hinweise
Die Stadtbibliothek ist eine öffentlich zugängliche Einrichtung, die den Bürgerinnen und Bürgern eine große Auswahl an Büchern, Zeitschriften, Hörbüchern sowie digitalen Medien bietet. Um einen reibungslosen Ablauf und eine faire Nutzung für alle Besucher sicherzustellen, beachten Sie bitte die nachstehenden Nutzungsregeln:
Öffnungszeiten: Die Bibliothek ist von Montag bis Samstag geöffnet. An Sonn- und Feiertagen bleibt die Einrichtung jedoch geschlossen.
Leihfristen: Die Leihdauer für Bücher beträgt vier Wochen. Zeitschriften und Hörbücher können für zwei Wochen entliehen werden, während digitale Medien für einen Zeitraum von drei Wochen zur Verfügung stehen.
Mahngebühren: Falls Medien nicht rechtzeitig zurückgegeben werden, fallen Mahngebühren an, die sich nach der Länge der Verspätung richten.
Medienreservierung: Sie können entliehene Medien reservieren. Sobald sie verfügbar sind, werden die reservierten Artikel eine Woche lang für Sie aufbewahrt.
Verhalten in der Bibliothek: Bitte bewahren Sie in den Räumlichkeiten der Bibliothek Ruhe. Essen und Trinken sind im gesamten Bereich der Bibliothek nicht gestattet, um Sauberkeit und Ordnung zu gewährleisten.