§0. Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „Sportgemeinschaft Neudorf e. V.“.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Neudorf und ist im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen.
3. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
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§28.
1. Ziel des Vereins ist die Pflege sowie die Förderung des Sports.
2. Der Verein ist ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig tätig und verfolgt keine wirtschaftlichen Eigeninteressen. Sämtliche Mittel des Vereins sowie mögliche Überschüsse dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
• a) Organisation und Durchführung von geordnetem Turn-, Sport- und Spielbetrieb
• b) Errichtung, Pflege und Instandhaltung von Sportanlagen mit Vereinsheim sowie von Turn- und Sportgeräten
• c) Durchführung von Versammlungen, Vorträgen und Lehrgängen sowie Organisation von Veranstaltungen oder Teilnahme an Wanderungen, Festlichkeiten und ähnlichen Aktivitäten
• d) Ausbildung sowie Einsatz fachlich qualifizierter Trainerinnen und Trainer
§30.
1. Dem Verein kann jede natürliche Person beitreten.
2. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Als Jugendliche gelten Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet, das 18. Lebensjahr jedoch noch nicht erreicht haben.
3. Über die Aufnahme aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrags entscheidet der Vorstand. Bei minderjährigen Antragstellenden ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertretung erforderlich.
4. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags durch den Vorstand ist endgültig und nicht anfechtbar.