Hausordnung der Kunstgalerie „Elbforum“

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Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 
Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 
Hausordnung
Inhaltsverzeichnis
a) Verhalten in der Kunstgalerie
b) Eintritt in die Ausstellungsräume
c) Verwahrung persönlicher Gegenstände
d) Cafébereich des Museums
e) Fundsachen
f) Beschwerden und Hinweise
g) Missachtung der Hausordnung
§0. Foto- und Filmaufnahmen
Das Anfertigen von Fotos und Videoaufnahmen innerhalb der Ausstellungsräume ist ausschließlich für private Zwecke gestattet. Dabei ist zu beachten, dass weder Stative noch Blitzgeräte oder zusätzliche Beleuchtung verwendet werden dürfen. In bestimmten Situationen kann das Fotografieren oder Filmen auch für private Zwecke vollständig untersagt sein.
...
§28.

Taschen sind beim Betreten oder Verlassen der Galerie auf Aufforderung des Aufsichtspersonals zur Kontrolle vorzuzeigen. Handtaschen, die größer als das Format DIN A4 sind, müssen aus Sicherheitsgründen an der Garderobe abgegeben oder in ein Schließfach eingeschlossen werden. Ebenfalls an der Garderobe zu hinterlegen sind Schirme, Fotostative, Skateboards, Inline-Skates und ähnliche Gegenstände.
§29.

Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, andere Museumsbesucher nicht zu beeinträchtigen. Sämtliche Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist stets Folge zu leisten. Es ist nicht gestattet, größere Kleidungsstücke über dem Arm zu tragen; diese sind entweder anzuziehen oder an der Garderobe abzugeben. Das Mitbringen von Tieren in die Kunstgalerie ist untersagt. Das Berühren von Kunstwerken ist nicht erlaubt. In den Räumlichkeiten der Galerie besteht Rauchverbot. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
§30.

Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, können aus der Galerie verwiesen werden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei wiederholter Missachtung der Hausordnung kann ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Besuchsverbot für die Kunstgalerie ausgesprochen werden.

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