Nutzungsregeln der Schulbibliothek Sonnenhof

Lesen Sie die Aufgaben und den Text dazu. Wählen Sie bei jeder Aufgabe die richtige Lösung a, b oder c.

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Allgemeines
Die Schulbibliothek steht allen Schülerinnen und Schülern der Schule zur Verfügung. Die aktuellen Öffnungszeiten werden am Informationsbrett im Schulgebäude bekannt gegeben.

Anmeldung
Für die erstmalige Nutzung der Bibliothek ist für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schule die Vorlage des Schülerausweises erforderlich. Grundschulkinder sind von der Anmeldung befreit. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter bestätigen, dass die Bibliotheksordnung gelesen und verstanden wurde.

Benutzerausweis
Nach der Anmeldung erhält jede Nutzerin und jeder Nutzer einen persönlichen Bibliotheksausweis. Dieser ist für die Ausleihe erforderlich und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Geht der Ausweis verloren, ist dies der Bibliothek umgehend mitzuteilen, damit ein Ersatz ausgestellt werden kann. Grundschulkinder erhalten ihren Bibliotheksausweis automatisch mit der Einschulung.

Ausleihe und Nutzung
Bücher können für einen Zeitraum von vier Wochen ausgeliehen werden. Zeitschriften, Spiele sowie digitale Medien wie CDs, DVDs oder USB-Sticks dürfen maximal 14 Tage entliehen werden. Entliehene Medien können vorab reserviert werden. Eine Weitergabe der ausgeliehenen Medien an andere Personen ist nicht erlaubt.

Umgang mit Medien, Beschädigung und Verlust
Alle ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung oder Verlust zu schützen. Bei Verlust oder Beschädigung haftet die nutzende Person.

Aufenthalt in der Bibliothek
In den Räumen der Schulbibliothek ist auf Ruhe zu achten, damit andere nicht gestört werden. Das Rauchen ist in der gesamten Bibliothek untersagt.

Ausschluss von der Nutzung
Wer gegen die Bibliotheksordnung oder die Anweisungen des Bibliothekspersonals verstößt, kann zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung, der Ausleihe oder dem Aufenthalt in der Schulbibliothek ausgeschlossen werden.

Entliehene digitale Spiele …

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Entliehene digitale Spiele …

a) gibt man nach der Nutzung direkt an wartende Mitschüler weiter.
Die Weitergabe ausgeliehener Medien an andere Personen ist ausdrücklich nicht erlaubt.

b) müssen spätestens nach vierzehn Tagen zurückgegeben werden.
Im Abschnitt „Ausleihe und Nutzung“ steht, dass digitale Medien wie CDs, DVDs oder USB-Sticks – dazu zählen auch digitale Spiele – maximal 14 Tage entliehen werden dürfen.

c) darf man länger behalten als Bücher.
Bücher dürfen vier Wochen ausgeliehen werden, digitale Medien hingegen nur 14 Tage.

gibt man nach der Nutzung direkt an wartende Mitschüler weiter. müssen spätestens nach vierzehn Tagen zurückgegeben werden. darf man länger behalten als Bücher.

 

Einen Bibliotheksausweis …

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Einen Bibliotheksausweis …

a) erhalten ausschließlich Grundschulkinder.
Grundschulkinder erhalten den Ausweis zwar automatisch, aber auch alle anderen Nutzerinnen und Nutzer bekommen nach der Anmeldung einen Ausweis.

b) benötigen alle, die Medien ausleihen möchten.
Der Text sagt klar, dass der Bibliotheksausweis für die Ausleihe erforderlich ist.

c) dürfen sich Schülerinnen und Schüler einer Klasse teilen.
Der Ausweis ist persönlich und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden.

erhalten ausschließlich Grundschulkinder. benötigen alle, die Medien ausleihen möchten. dürfen sich Schülerinnen und Schüler einer Klasse teilen.

 

Beim ersten Besuch der Schulbibliothek …

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Beim ersten Besuch der Schulbibliothek …

a) müssen sich alle Schülerinnen und Schüler mit ihrem Ausweis registrieren.
Grundschulkinder sind ausdrücklich von der Anmeldung befreit.

b) melden Eltern ihre Kinder persönlich an.
Es ist lediglich eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten erforderlich, dass die Bibliotheksordnung gelesen wurde – eine persönliche Anmeldung der Eltern wird nicht verlangt.

c) ist für Grundschulkinder keine Anmeldung erforderlich.
Im Abschnitt „Anmeldung“ steht ausdrücklich, dass Grundschulkinder von der Anmeldung befreit sind.

müssen sich alle Schülerinnen und Schüler mit ihrem Ausweis registrieren. melden Eltern ihre Kinder persönlich an. ist für Grundschulkinder keine Anmeldung erforderlich.

 

Die Öffnungszeiten der Schulbibliothek …

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Die Öffnungszeiten der Schulbibliothek …

a) werden im Internet veröffentlicht.
Eine Veröffentlichung im Internet wird im Text nicht erwähnt.

b) ändern sich täglich.
Über tägliche Änderungen der Öffnungszeiten wird nichts gesagt.

c) sind im Schulgebäude ausgehängt.
Der Text erklärt, dass die aktuellen Öffnungszeiten am Informationsbrett im Schulgebäude bekannt gegeben werden.

werden im Internet veröffentlicht. ändern sich täglich. sind im Schulgebäude ausgehängt.

 


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