1. überschritten
Grammatische Erklärung:
Das Verb „überschreiten“ bedeutet „etwas über eine Grenze hinausgehen“. In diesem Fall bezieht sich das auf eine Frist, die nicht eingehalten wurde. Das Partizip II „überschritten“ wird im Passivsatz verwendet: „die vereinbarte Frist wurde überschritten“.
Lexikalische Erklärung:
Im Geschäftsdeutsch wird oft gesagt, dass eine Frist „überschritten“ wurde, wenn ein Vertragstermin nicht eingehalten wird. Es ist eine formelle Ausdrucksweise, die in Beschwerdebriefen häufig verwendet wird.
Warum sind die anderen Optionen falsch?
- „gekürzt“ bedeutet „reduziert“. Es passt nicht, weil es keinen Sinn ergibt, eine Lieferfrist zu verkürzen.
- „verlängert“ bedeutet „eine Frist länger machen“. Das wäre im Kontext unlogisch, da hier ein Fehler der Firma beschrieben wird.
2. unbeantwortet
Grammatische Erklärung:
Das Wort „unbeantwortet“ ist ein Partizip II und wird hier als Adjektiv verwendet, um den Zustand der Anfragen zu beschreiben. Es steht nach dem Verb „blieben“ und beschreibt, dass die Anfragen keine Antwort erhalten haben.
Lexikalische Erklärung:
Im Geschäftsdeutsch verwendet man oft „unbeantwortet“, wenn man ausdrücken möchte, dass E-Mails oder Anfragen ignoriert wurden. Es passt perfekt zum Kontext einer Beschwerde.
Warum sind die anderen Optionen falsch?
- „unerwartet“ bedeutet „überraschend“. Das passt hier nicht, weil es keine Überraschung beschreibt.
- „überprüft“ bedeutet „kontrolliert“, aber es würde grammatisch nicht in den Satz passen.
3. nachliefern
Grammatische Erklärung:
Das Verb „nachliefern“ bedeutet „etwas später liefern, was ursprünglich nicht geliefert wurde“. Es ist ein trennbares Verb, das im Satz in der Grundform steht, weil es mit dem Modalverb „sollen“ verwendet wird: „bis spätestens nächste Woche nachliefern“.
Lexikalische Erklärung:
Der Begriff „nachliefern“ wird im Geschäftsdeutsch oft verwendet, wenn eine Bestellung unvollständig ist. Die Firma wird aufgefordert, die fehlenden Artikel zu einem späteren Zeitpunkt zu senden.
Warum sind die anderen Optionen falsch?
- „ankündigen“ bedeutet „etwas im Voraus bekanntgeben“. Das passt nicht, weil es hier um die Lieferung von Möbeln geht.
- „ersetzen“ bedeutet „etwas austauschen“, was ebenfalls keinen Sinn ergibt, da nichts ersetzt werden soll.
4. in Betracht
Grammatische Erklärung:
Die Redewendung „in Betracht ziehen“ bedeutet „etwas in Erwägung ziehen“. Diese Wendung wird häufig in formellen Schreiben verwendet, wenn man über mögliche Konsequenzen spricht: „rechtliche Schritte in Betracht ziehen“.
Lexikalische Erklärung:
„In Betracht ziehen“ ist eine typische formelle Ausdrucksweise im Geschäftsdeutsch. Es passt perfekt in den Kontext einer Beschwerde, um mögliche Konsequenzen anzudeuten.
Warum sind die anderen Optionen falsch?
- „vor“ als Präposition passt hier grammatisch nicht.
- „nach“ wäre eine falsche Präposition im Kontext dieser Redewendung.
5. erstattet
Grammatische Erklärung:
Das Verb „erstatten“ bedeutet „Kosten zurückzahlen“. Es wird im Passiv verwendet: „die entstandenen Kosten sollen erstattet werden“.
Lexikalische Erklärung:
Im Geschäftsdeutsch fordert man oft „eine Erstattung“, wenn zusätzliche Kosten entstanden sind. Es passt perfekt zum Kontext eines Beschwerdebriefs.
Warum sind die anderen Optionen falsch?
- „berechnet“ bedeutet „Kosten in Rechnung stellen“, was hier keinen Sinn ergibt, da es um eine Rückzahlung geht.
- „geprüft“ bedeutet „überprüfen“, aber das passt grammatisch nicht.
6. Rückmeldung
Grammatische Erklärung:
Das Substantiv „Rückmeldung“ bedeutet „Antwort“ oder „Reaktion“. Es wird im Geschäftsdeutsch häufig am Ende von Briefen verwendet: „Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung“.
Lexikalische Erklärung:
„Rückmeldung“ ist ein formeller Ausdruck für „Antwort“. Es passt perfekt in den letzten Satz eines Geschäftsbriefs, um eine Reaktion von der Firma zu erwarten.
Warum sind die anderen Optionen falsch?
- „Bestellung“ bedeutet „Order“, was hier keinen Sinn ergibt, da es um eine Antwort geht.
- „Änderung“ bedeutet „Veränderung“, was grammatisch unpassend ist