Was tun, wenn Ihnen 1–2 Punkte beim Schreiben im DTZ fehlen?

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Wenn Sie die Prüfung Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ A2-B1) gemacht haben und Ihnen nur ein oder zwei Punkte beim Schreiben (Schreiben) fehlen, dann ist das sehr ärgerlich – besonders, wenn Sie sicher sind, dass Sie alles richtig gemacht haben.

Wichtig zu wissen! Sie haben das Recht, eine Überprüfung Ihrer Note zu beantragen.


Wie kann man eine Überprüfung der Schreibnote im DTZ beantragen?

Wenden Sie sich an das Prüfungszentrum (das Zentrum, wo Sie die Prüfung gemacht haben).

Bitten Sie um:

  • Einsehen Ihrer Arbeit (Einsichtnahme) – Sie können Ihr Schreiben sehen und verstehen, wie es genau bewertet wurde.
  • Normalerweise können Sie das innerhalb von 4 Wochen nach dem Ergebnis machen.
  • In manchen Prüfungszentren kann man auch eine Nachkorrektur (Nachkorrektur) beantragen, wenn es gute Gründe dafür gibt.

Wann kann man eine Überprüfung beantragen?

Einfach zu sagen: „Ich glaube, ich habe gut geschrieben“ reicht nicht aus.

Man braucht konkrete Argumente, die das Prüfungszentrum prüfen muss.

9 gute Gründe für eine Überprüfung der Schreibnote im DTZ

1️⃣ Unklare Bewertung der Leitpunkte

Wenn Sie sicher sind, dass Sie alle 4 Punkte aus der Aufgabe beantwortet haben, aber nur 2 oder 3 Punkte bekommen haben, dann ist das ein Grund für eine Überprüfung.

Laut den offiziellen BAMF-Kriterien sollen bei vollständiger Beantwortung 4 oder 5 Punkte für den Inhalt vergeben werden.

2️⃣ Fehler bei der Durchführung der Prüfung

Die Prüfer haben Ihnen nicht 5 Minuten vor Schluss gesagt, dass die Zeit gleich vorbei ist. Das muss aber so sein laut den Regeln.

Das steht im offiziellen Dokument „Hinweise zur Durchführung und Organisation des DTZ“, Abschnitt 3.6.2, Seite 30.

Wenn Sie deshalb den Text nicht fertig schreiben konnten, dürfen Sie Beschwerde einlegen.

3️⃣ Unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe

Wenn Sie im Unterricht ähnliche Texte geschrieben haben und die Lehrer haben Ihnen immer B1 gegeben, aber in der DTZ-Prüfung bekommen Sie plötzlich A2 – dann kann das ein Hinweis auf eine falsche Bewertung sein.

4️⃣ Möglicher Fehler beim Prüfen

Es kann sein, dass die Prüfer einen Teil Ihres Textes nicht gesehen haben (zum Beispiel einen Absatz auf der nächsten Seite), vor allem, wenn Sie unordentlich geschrieben haben oder auf zwei Blättern.

5️⃣ Falsche Bewertung der Fehler

Vielleicht hat der Prüfer etwas als Fehler gezählt, was auf dem B1-Niveau erlaubt ist.

In den BAMF-Kriterien steht:
„Im Großen und Ganzen guter Gebrauch grammatischer Strukturen trotz Einflüssen der Erstsprache. Fehler sind erlaubt, wenn das Verstehen nicht gestört wird.“
Wenn Ihr Text zu diesem Satz passt und Sie trotzdem Punkte verloren haben wegen kleiner Fehler, dann ist das ein Grund für eine Nachkorrektur.

6️⃣ Zu strenge Bewertung von Wortschatz oder Grammatik

Beispiel: Wenn Sie einige Wörter wiederholt haben, hat der Prüfer vielleicht Punkte abgezogen – aber das ist auf dem B1-Niveau erlaubt.
Das kann eine zu strenge Auslegung der Regeln sein.

7️⃣ Falsche Einstufung des Sprachniveaus

Wenn Sie B1-Strukturen benutzt haben (zum Beispiel Nebensätze, Konjunktionen, Modalverben), aber trotzdem A2 bekommen haben, dann kann das eine falsche Einstufung sein.

8️⃣ Besondere Umstände während der Prüfung

Zum Beispiel gab es technische Probleme, Lärm oder eine stressige Situation, die Sie gestört hat – und der Prüfer hat das nicht beachtet.

9️⃣ Zu subjektive Bewertung

Manchmal bewertet der Prüfer zu subjektiv. Zum Beispiel mag er kurze Sätze lieber, aber Sie haben lange Sätze geschrieben.
Das ist nicht erlaubt, denn die Bewertung muss objektiv nach den BAMF-Kriterien sein, nicht nach dem Geschmack des Prüfers.

Auf welche Dokumente kann man sich berufen?

Alle Regeln für Beschwerde und Überprüfung stehen in den offiziellen Dokumenten:

„Hinweise zur Durchführung und Organisation des DTZ“ (g.a.s.t.)

Auf Seite 37 steht:

4.6 Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis
Teilnehmende können innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Ergebnisse Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch muss über das Prüfungszentrum oder über die Website www.gast.de/dtz gemacht werden.

4.7 Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen
Die Teilnehmenden haben das Recht, ihre Prüfungsunterlagen einzusehen, auch den schriftlichen Teil.
Der Antrag erfolgt über das Prüfungszentrum oder über www.gast.de/dtz.

Wie kann man diese Dokumente im Antrag verwenden?

Im Antrag können Sie schreiben:
„Ich beziehe mich auf Punkt 4.6 und 4.7 der ‚Hinweise zur Durchführung und Organisation des DTZ‘, Seite 37. Ich lege hiermit offiziell Widerspruch ein und bitte um Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen sowie eine unabhängige Nachkorrektur meines Schreibens.“

Beispiel für ein Schreiben

Betreff: Antrag auf Überprüfung der Schreibbewertung DTZ (Schreiben)

Text des Schreibens:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ A2-B1) in Ihrem Prüfungszentrum am [Datum angeben] gemacht.
Ich habe für den schriftlichen Teil [z. B. 14 Punkte] bekommen, mir fehlt also nur 1 Punkt bis zum B1-Niveau.
Ich habe mich sehr gut auf die Prüfung vorbereitet. Meine Übungsbriefe wurden regelmäßig von qualifizierten Lehrkräften mit B1 bewertet.
Deshalb denke ich, dass die Bewertung meines Schreibens in der DTZ-Prüfung nicht den Kriterien entspricht.

Begründung:

  • Ich habe alle vier Leitpunkte vollständig beantwortet.
  • Ich habe grammatische Strukturen auf B1-Niveau verwendet (zum Beispiel Nebensätze, Konjunktionen, Modalverben).
  • In der Vorbereitung wurden ähnliche Texte immer mit B1 bewertet.
  • Laut „Bewertungskriterien Schreiben“ (BAMF/g.a.s.t., 2023) sind Fehler erlaubt, solange das Verstehen nicht gestört wird.

Rechtsgrundlage: Ich beziehe mich auf:

  • „Hinweise zur Durchführung und Organisation des DTZ“ (g.a.s.t.)
    • Punkt 4.6 – Widerspruch gegen das Ergebnis
    • Punkt 4.7 – Recht auf Einsichtnahme
  • Offizielle Bewertungskriterien Schreiben (BAMF/g.a.s.t.)

Meine Bitte:

  1. Ich bitte um Einsichtnahme in meine Arbeit.
  2. Ich bitte um eine Nachkorrektur durch eine andere unabhängige Person.

Bitte bestätigen Sie den Eingang meines Antrags und informieren Sie mich über das weitere Vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
[Ihre Kontaktdaten]

Fazit

Wenn Sie denken, dass Ihre Arbeit unfair bewertet wurde, haben Sie keine Angst, Ihre Rechte wahrzunehmen.
Alle Schritte dafür sind in den BAMF- und g.a.s.t.-Regeln genau beschrieben.