Ziehharmonika, die

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Ziehharmonika, die
Substantiv

Ein Musikinstrument, das aus einem gefalteten, dehnbaren Luftbalg besteht, der durch Drücken und Ziehen Luft durch Metallzungen strömt, um Töne zu erzeugen, ähnlich einer Handorgel oder einem Akkordeon. Ein Gericht, das für die Lösung von Verwaltungsstreitigkeiten zuständig ist, insbesondere für Klagen gegen staatliche Institutionen oder Behörden. Die Gesamtheit der wirtschaftlichen Aktivitäten, Prozesse oder Strukturen innerhalb einer bestimmten Nation, Region oder Gemeinschaft, die Produktion, Verteilung, Konsum und Handel von Waren und Dienstleistungen umfasst.