Satzung des Sportvereins

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Vereinsordnung

Inhaltsverzeichnis
a) Ehrenmitgliedschaft
b) Erwerb der Mitgliedschaft
c) Beendigung der Mitgliedschaft
d) Auflösung des Vereins
e) Vereinstätigkeit
f) Mitgliederversammlung
g) Vereinszweck

§0. Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „Sportgemeinschaft Neudorf e. V.“.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Neudorf und ist im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen.
3. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
...

§28.   EhrenmitgliedschaftErwerb der MitgliedschaftBeendigung der MitgliedschaftAuflösung des VereinsVereinstätigkeitMitgliederversammlungVereinszweck
1. Ziel des Vereins ist die Pflege sowie die Förderung des Sports.
2. Der Verein ist ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig tätig und verfolgt keine wirtschaftlichen Eigeninteressen. Sämtliche Mittel des Vereins sowie mögliche Überschüsse dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

§29.   EhrenmitgliedschaftErwerb der MitgliedschaftBeendigung der MitgliedschaftAuflösung des VereinsVereinstätigkeitMitgliederversammlungVereinszweck
Zur Förderung und Pflege des Sports ist der Verein in folgenden Bereichen aktiv:

  • a) Organisation und Durchführung von geordnetem Turn-, Sport- und Spielbetrieb
  • b) Errichtung, Pflege und Instandhaltung von Sportanlagen mit Vereinsheim sowie von Turn- und Sportgeräten
  • c) Durchführung von Versammlungen, Vorträgen und Lehrgängen sowie Organisation von Veranstaltungen oder Teilnahme an Wanderungen, Festlichkeiten und ähnlichen Aktivitäten
  • d) Ausbildung sowie Einsatz fachlich qualifizierter Trainerinnen und Trainer

§30.   EhrenmitgliedschaftErwerb der MitgliedschaftBeendigung der MitgliedschaftAuflösung des VereinsVereinstätigkeitMitgliederversammlungVereinszweck
1. Dem Verein kann jede natürliche Person beitreten.
2. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Als Jugendliche gelten Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet, das 18. Lebensjahr jedoch noch nicht erreicht haben.
3. Über die Aufnahme aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrags entscheidet der Vorstand. Bei minderjährigen Antragstellenden ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertretung erforderlich.
4. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags durch den Vorstand ist endgültig und nicht anfechtbar.


Закрити

Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Vereinszweck

Erklärung: In §28 wird festgelegt, welches grundlegende Ziel der Verein verfolgt. Es geht um die Förderung des Sports, die Gemeinnützigkeit des Vereins und die Verwendung der finanziellen Mittel ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke. Damit beschreibt dieser Paragraf eindeutig den Zweck des Vereins.


Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Vereinstätigkeit

Erklärung: §29 beschreibt konkret, in welchen Bereichen der Verein aktiv ist. Genannt werden unter anderem der organisierte Sportbetrieb, die Pflege von Sportanlagen, die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Ausbildung von Trainerinnen und Trainern. Der Schwerpunkt liegt somit auf den praktischen Tätigkeiten des Vereins.


Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Erwerb der Mitgliedschaft

Erklärung: In §30 wird geregelt, wer dem Verein beitreten kann, welche Altersgruppen unterschieden werden und wie das Aufnahmeverfahren abläuft. Auch die Entscheidungskompetenz des Vorstands über Aufnahmeanträge wird festgelegt. Inhaltlich geht es damit eindeutig um den Erwerb der Mitgliedschaft.


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