Kenntnisprüfung
Deutsch
7-jähriges Mädchen mit spinaler Muskelatrophie Typ II und akuter Pneumonie – eingeschränkte Mobilität, Schluckstörungen, häusliches PEG-Sondenmanagement, deutliche elterliche Belastung. Setting: ambulante Kinderkrankenpflege.
Sie versorgen im Rahmen Ihrer Tätigkeit in einem ambulanten Kinderkrankenpflegedienst in Düsseldorf die Familie Hoffmann. Mia Hoffmann ist 7 Jahre alt und leidet seit dem zweiten Lebensjahr an spinaler Muskelatrophie Typ II (SMA Typ II). Sie lebt mit ihren Eltern und ihrem 5-jährigen Bruder Tim in einer barrierefreien Erdgeschosswohnung. Die Mutter (38 Jahre) hat ihre Erwerbstätigkeit als Erzieherin reduziert, der Vater (40 Jahre) arbeitet als Ingenieur in Vollzeit. Die Familie wird von einem Kinderkrankenpflegedienst täglich 4 Stunden unterstützt; nachts übernehmen die Eltern selbst.
Mia ist seit 2 Jahren rollstuhlpflichtig. Sie nutzt einen elektrischen Rollstuhl, den sie selbstständig steuern kann. Sie hat eine PEG-Sonde, über die ein Teil der Ernährung erfolgt, kann aber kleine Mengen pürierter Kost noch oral aufnehmen. Mia ist kognitiv altersgerecht entwickelt, geht auf eine inklusive Grundschule (zweite Klasse), liebt Lesen, Bücher mit Tieren und das Singen. Sie kommuniziert verbal, deutlich, mit etwas leiser Stimme. Mia erhält seit 2 Jahren die kausale Therapie mit Nusinersen (Spinraza™) intrathekal, viermal jährlich im Krankenhaus.
Heute kommen Sie zur Frühpflege um 7.30 Uhr. Die Mutter empfängt Sie sichtlich besorgt. Mia hat seit zwei Tagen Husten, hatte gestern Fieber bis 38,9 Grad und seit der Nacht vermehrt Atemnot. Beim Husten kommt gelblich-zähes Sputum. Sie messen: Atemfrequenz 32 Atemzüge pro Minute (deutlich erhöht), Sauerstoffsättigung 91 Prozent (in Raumluft), Puls 132 pro Minute, Temperatur 38,4 Grad Celsius. Auskultatorisch hören Sie rechts basal Rasselgeräusche. Mia wirkt erschöpft, hat dunkle Augenringe, atmet flach und sagt leise: „Mir ist nicht gut.“
Die Mutter sagt unter Tränen: „Ich weiß nicht, ob ich das noch schaffe. Letzte Nacht habe ich kaum geschlafen, weil ich sie alle Stunde abgesaugt habe. Mein Mann ist heute im Ausland auf Dienstreise. Ich habe Angst, dass es eine Pneumonie wird. Letztes Jahr ist sie deshalb auf der Intensivstation gewesen.“ Im Hintergrund ist der 5-jährige Bruder Tim zu sehen, der allein mit einem Spielzeug spielt und die Eltern beobachtet.
Die Mutter fragt Sie zudem: „Sollte ich Mia jetzt mehr Salbutamol geben? Und würden Sie ihr eine Aspirin geben gegen das Fieber? Wir haben noch von letztem Jahr.“ Später fragt sie: „Was meinen Sie, sollten wir gleich ins Krankenhaus fahren oder lieber abwarten?“
Weitere Diagnosen: beginnende Skoliose, fortschreitende Schluckstörung, kein Hinweis auf eine Lungenbeteiligung im letzten Verlaufstermin im Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ).
| Medikament / Hilfsmittel | Dosis / Beschreibung | Form / Anwendung | Schema |
|---|---|---|---|
| Nusinersen (Spinraza™) | 12 mg | intrathekal i. K. | 4x jährlich |
| Salbutamol-Inhalation | 2,5 mg / 2,5 ml | Verneblung | 3-4x täglich |
| Vitamin D3 | 500 I.E. | Tropfen p.o./über PEG | 1-0-0 |
| Calcium | 500 mg | Brausetabl. p.o./PEG | 1-0-0 |
| Macrogol | 6,9 g | Pulver in Wasser | 0-1-0 |
| Hustenassistent (CoughAssist) | Heimgerät | mechanische Hustenhilfe | 2-3x täglich |
| Sauerstoffgerät | 2 l/min im Bedarf | Nasenbrille | bei SpO&sub2; < 92% |
| Sondenkost | 1.000 kcal/Tag | PEG, kontinuierlich | nachts über Pumpe |
Die Mutter von Mia ist heute sichtlich ermüdet und überfordert. Sie hat Angst vor einer erneuten Hospitalisierung wie im letzten Jahr. In der pädiatrischen Pflege ist die Beratung der Eltern mindestens so wichtig wie die direkte Pflege des Kindes. Auch der 5-jährige Bruder Tim als Schattenkind gerät in den Blick der pflegerischen Fachkompetenz.
Die Versorgung von Kindern mit komplexen chronischen Erkrankungen erfordert eine intensive interprofessionelle Zusammenarbeit. Eine zentrale pflegerische Aufgabe ist die strukturierte Übergabe sowie die Koordination zwischen den vielen beteiligten Akteuren.
Mia ist durch ihre spinale Muskelatrophie deutlich in ihrer Mobilität eingeschränkt. Die Erhaltung und Förderung der Mobilität im Sinne des Expertenstandards des DNQP ist daher eine zentrale pflegerische Aufgabe.
Bei einem chronisch kranken Kind wie Mia stellen sich vielfältige ethische Fragen – von der Therapieintensität über die Reanimationsfrage bis hin zur Belastung der Familie. Die Theorie der Salutogenese nach Aaron Antonovsky bietet hierzu wertvolle Anregungen.
Sie haben 60 Minuten Vorbereitungszeit. Sie dürfen sich Notizen machen und diese in der Prüfung nutzen. Erlaubte Hilfsmittel während der Vorbereitung: SGB V, SGB XI, Expertenstandards des DNQP sowie Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde. Die mündliche Prüfung dauert 45 bis 60 Minuten und wird von zwei Fachprüferinnen oder Fachprüfern abgenommen. Bewertet wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Achten Sie besonders auf folgende typische Fallen: eigenmächtige Medikationsänderungen, Aspirin bei Kindern, Bevormundung bei Lebensentscheidungen, Bagatellisierung von Elternemotionen, Schweigepflicht gegenüber Dritten, Reanimationsstatus bei Kindern.
Vollständiger Prüfungsdialog zwischen einer Studentin und zwei Prüfenden, der zeigt, wie Sie alle fünf Kompetenzbereiche überzeugend bearbeiten, typische Fallen erkennen und mit „bestanden“ abschließen.
Prüfer Herr Wagner: Guten Morgen, Frau El Mansouri. Schön, dass Sie heute zu Ihrer mündlichen Kenntnisprüfung gekommen sind. Mein Name ist Wagner, ich bin Pflegepädagoge an dieser Pflegeschule. Meine Kollegin Frau Becker ist ebenfalls Pflegepädagogin. Sie hatten 60 Minuten Vorbereitungszeit. Bitte stellen Sie sich kurz vor und beginnen Sie dann mit Ihrer Fallanalyse.
Studentin (Frau El Mansouri): Guten Morgen, Herr Wagner, guten Morgen, Frau Becker. Vielen Dank. Mein Name ist Yasmin El Mansouri, ich bin 32 Jahre alt und komme ursprünglich aus Marokko. Dort habe ich mein Diplom als Krankenschwester an der Universite Mohammed V in Rabat erworben und vier Jahre auf einer pädiatrischen Station in Casablanca gearbeitet. Seit zwei Jahren arbeite ich in einem ambulanten Kinderkrankenpflegedienst in Düsseldorf. Ich habe meinen Defizitbescheid erhalten und mich auf die Kenntnisprüfung vorbereitet. Wenn Sie einverstanden sind, beginne ich mit einem kurzen Überblick über die Falldarstellung und gehe dann zur strukturierten Bearbeitung über.
Prüfer Herr Wagner: Sehr gerne. Bitte beginnen Sie.
Studentin: Ich versorge Mia Hoffmann, 7 Jahre alt, im Rahmen meiner Tätigkeit in einem ambulanten Kinderkrankenpflegedienst in Düsseldorf. Mia hat seit ihrem zweiten Lebensjahr eine spinale Muskelatrophie Typ II, ist seit zwei Jahren rollstuhlpflichtig, hat eine PEG-Sonde und erhält seit zwei Jahren die kausale Therapie mit Nusinersen intrathekal. Heute Morgen finde ich sie in einer akuten respiratorischen Verschlechterung: Atemfrequenz 32, SpO&sub2; 91 Prozent, Puls 132, Temperatur 38,4 Grad, rechts basal Rasselgeräusche, gelblich-zähes Sputum. Die Mutter ist sichtlich ermüdet und stellt mir mehrere Fragen, auf die ich strukturiert antworten muss.
Pathophysiologie der spinalen Muskelatrophie Typ II: Die SMA ist eine autosomal-rezessiv vererbte neuromuskuläre Erkrankung. Sie wird durch eine Mutation oder Deletion im SMN1-Gen (Survival Motor Neuron 1) auf Chromosom 5 verursacht. Dadurch kommt es zu einem Mangel an SMN-Protein, das für die Funktion der Motoneuronen im Vorderhorn des Rückenmarks essenziell ist. Folge: progressive Degeneration der zweiten Motoneuronen, was zu schlaffer Lähmung der quergestreiften Muskulatur führt. Die Skelettmuskulatur ist betroffen, die Herzmuskulatur bleibt verschont. Es gibt vier Typen, klassifiziert nach dem Erkrankungsbeginn und den motorischen Meilensteinen:
Symptome: Muskelschwäche der Extremitäten und des Rumpfes (proximal betont), Zungenfaszikulationen, fortschreitende Skoliose, Schluckstörungen mit Aspirationsgefahr, schwache Atemmuskulatur mit der Folge einer restriktiven Ventilationsstörung, ineffektivem Husten und häufigen Atemwegsinfekten. Der Verstand bleibt vollständig erhalten – Mia ist kognitiv altersgerecht entwickelt.
Komplikationen: Pneumonien (häufigste Todesursache!), respiratorische Insuffizienz, Skoliose mit kardiopulmonalen Folgen, Mangelernährung durch Schluckstörungen, Kontrakturen, Dekubitus, soziale Isolation, psychische Belastung der ganzen Familie.
Therapieansätze: In den letzten Jahren gibt es kausale Therapien, die den natürlichen Verlauf deutlich verändern: Nusinersen (Spinraza™) – ein Antisense-Oligonukleotid, das viermal jährlich intrathekal verabreicht wird; Onasemnogen-Abeparvovec (Zolgensma™) – eine einmalige Gentherapie, in Deutschland zugelassen für Kinder bis 21 kg; Risdiplam (Evrysdi™) – oral. Mia erhält Nusinersen seit zwei Jahren, was die Progredienz verlangsamt. Symptomatisch wichtig sind Physiotherapie, Atemtherapie, Logopädie, Heimbeatmungsgeräte wie der CoughAssist, orthopädische Versorgung mit Hilfsmitteln und Korsett, sowie eine angepasste Ernährung über PEG.
Aus dieser Falldarstellung leite ich folgende fünf zentrale Pflegeprobleme ab:
Aus diesen Pflegeproblemen leite ich folgende SMART-formulierten Pflegeziele ab:
Zu den Pflegeinterventionen – mit Schwerpunkt Atemtherapie und Pneumonieprophylaxe:
Sofortmaßnahmen heute: Strukturiertes ABCDE-Schema. Mia in eine atemerleichternde Lagerung bringen. Hier ist eine wichtige Falle zu beachten: Bei einer Pneumonie ist die Trendelenburg-Lagerung kontraindiziert. Die richtige Lagerung ist das Oberkörperhochlagern auf etwa 30 bis 45 Grad – entlastet das Zwerchfell, verbessert die Ventilation. Bei einseitiger Pneumonie wie bei Mia (rechts basal) ist eine VATI-Lagerung oder ein gezieltes Lagern auf der gesunden Seite sinnvoll, weil so die nicht betroffene Lunge besser belüftet wird. Anschließend CoughAssist-Anwendung zur mechanischen Sekretmobilisation, Inhalation mit Salbutamol nach ärztlicher Verordnung, Sauerstoffgabe über Nasenbrille bei SpO&sub2; unter 92 Prozent – auch das ist im Pflegeplan vorab verordnet.
Hier komme ich zur nächsten Falle: Die Mutter fragt mich, ob sie Mia jetzt mehr Salbutamol geben soll. Meine klare Antwort: „Nein, eine eigenmächtige Erhöhung der Salbutamol-Dosis ist nicht möglich. Das wäre eine eigenmächtige Medikationsänderung, die das Gesetz nicht erlaubt – und auch keine fachlich verantwortete Maßnahme. Wir bleiben bei der verordneten Dosis und ich rufe sofort den Hausarzt oder das SPZ an, um eine eventuelle Therapieanpassung zu klären.“ Pflegerisch darf ich nur das verabreichen, was ärztlich verordnet ist – sonst haftungs- und strafrechtlich problematisch.
Eine weitere Falle betrifft die Sondenkost: Während einer akuten Pneumonie mit erhöhtem Aspirationsrisiko ist eine kontinuierliche Sondenkost über die Pumpe sicherer als eine Bolusgabe. Mia bekommt ihre Sondenkost ohnehin nachts kontinuierlich – das ist fachlich richtig. Bei akuten Atemproblemen würde ich gegebenenfalls die Laufrate reduzieren und mit dem Arzt Rücksprache halten. Eine Bolusgabe wäre jetzt zu vermeiden, weil sie zu Reflux und Aspiration führen könnte.
Atemtherapie als Schwerpunkt: Pflegerische Atemtherapie nach den Prinzipien des Atemtherapie-Konzepts in der Pflege. Konkret: autogene Drainage bei kooperativen Kindern, Lippenbremse, Kutschersitz als atemerleichternde Position, Sekretmobilisation durch CoughAssist mehrmals täglich, Inhalation mit Salbutamol zur Bronchodilatation, Vibrationsmassage in Verbindung mit der CoughAssist-Anwendung. Wichtig: ausreichend trinken (oral und über PEG), weil das Sekret dadurch dünnflüssiger wird. Wenn Mia trockene Schleimhäute zeigt, kann eine Befeuchtung über Verdampfer hilfreich sein.
Pneumonieprophylaxe – auch wenn die Pneumonie schon da ist, gelten die Prinzipien zur Verhinderung einer Verschlechterung: regelmäßige Lagerwechsel alle 2 Stunden, Mobilisation in den E-Rollstuhl wenn Zustand stabil, Mundpflege zur Reduktion der Keimbesiedelung, Vermeiden von Reflux durch leicht erhöhten Oberkörper auch in der Nacht.
Erhaltung der Mobilität: nach dem Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ – natürlich angepasst an Mias Situation: Ziel ist nicht die Wiederherstellung verlorener Funktionen, sondern die Erhaltung der Restfunktion und die Prävention von Sekundärkomplikationen. Konkret: tägliche passive Bewegungsübungen (Physiotherapie), aktive Bewegung im Rahmen ihrer Möglichkeiten (Rollstuhl-Steuern als wichtige Aktivität!), Korsett bei Skoliose, regelmäßige Anpassung des Rollstuhls.
Schluckmanagement: in der akuten Phase orale Aufnahme reduzieren oder pausieren, um Aspirationsrisiko zu minimieren. Logopädische Rücksprache, gegebenenfalls eine Schluckdiagnostik (FEES) im SPZ.
Beratung der Mutter und Aufmerksamkeit für Tim: ausführlich in KB II.
Prüfer Herr Wagner: Sehr strukturiert. Welche diagnostischen Maßnahmen sind bei Mia sinnvoll und welche Ergebnisse sind zu erwarten? Bitte unterscheiden Sie zwischen pflegerischer und ärztlicher Diagnostik.
Studentin: Gerne.
Pflegerische Diagnostik:
Ärztliche Diagnostik:
Prüferin Frau Becker: Eine wichtige Falle: Die Mutter möchte Mia eine Aspirin gegen das Fieber geben – sie hat noch Tabletten von letztem Jahr im Schrank. Wie reagieren Sie?
Studentin: Das ist eine sehr wichtige Frage. Meine klare Antwort an die Mutter wäre: „Frau Hoffmann, bitte geben Sie Mia auf keinen Fall Aspirin oder ein anderes ASS-haltiges Medikament. Acetylsalicylsäure ist bei Kindern unter 12 Jahren kontraindiziert wegen des Risikos für das Reye-Syndrom – eine seltene, aber lebensbedrohliche Erkrankung mit Leberversagen und Hirnschwellung. Das Risiko ist besonders hoch in Verbindung mit fieberhaften Virusinfekten. Bei Kindern ist Paracetamol oder Ibuprofen das Mittel der Wahl, je nach ärztlicher Verordnung. Aber auch hier rufen wir bitte zuerst den Arzt an – bei Mias Komorbidität und der akuten Pneumonie ist eine ärztliche Rücksprache vor jeder Medikamentengabe wichtig.“
Ich würde außerdem im Medikamentenschrank gemeinsam mit der Mutter prüfen, ob sich noch Aspirin-Präparate befinden, und mit ihr besprechen, diese aus dem häuslichen Notfall-Vorrat zu entfernen. Das ist Teil meiner Beratungsaufgabe und der Pneumonieprophylaxe im weiteren Sinne.
Prüfer Herr Wagner: Eine weitere Falle: Sie sehen, dass Mia heute deutlich verschlechtert ist. Sind Sie befugt, eigenständig die Salbutamol-Dosis zu erhöhen?
Studentin: Nein, ich bin dafür nicht befugt. Die Verordnung von Medikamenten und deren Dosierung ist eine ärztliche Tätigkeit nach §15 Abs. 1 HeilprG und nach Arzneimittelrecht. Eine eigenmächtige Dosisänderung wäre eine Körperverletzung nach §223 StGB und ein Verstoß gegen §4 PflBG. Pflegefachpersonen verabreichen Medikamente nur nach ärztlicher Verordnung – das ist eine grundlegende Regel der Patientensicherheit. Mein Vorgehen wäre: Vitalzeichen weiter beobachten, dem Hausarzt oder dem SPZ-Arzt SBAR-strukturiert berichten, ärztliche Anordnung einholen, dann verabreichen. Sollte sich Mias Zustand akut verschlechtern, würde ich den Notarzt unter 112 rufen.
Prüfer Herr Wagner: Bitte definieren Sie zunächst Pflegeberatung und beschreiben Sie die Schritte eines Beratungsprozesses.
Studentin: Pflegeberatung ist ein zielgerichteter, professionell gestalteter, interaktiver Prozess zwischen einer Pflegefachperson und einem Klienten oder dessen Bezugsperson. Das Ziel ist Empowerment – den Klienten zu informierten, autonomen Entscheidungen zu befähigen. Pflegeberatung ist gesetzlich verankert in §7a SGB XI.
Der Beratungsprozess gliedert sich in sechs Phasen: Beziehungsaufbau und Auftragsklärung, Informationssammlung, Zielvereinbarung, Durchführung, Evaluation, Dokumentation.
Methodische Abgrenzung:
Beratung ist ein offener, ergebnisoffener Prozess zur Unterstützung autonomer Entscheidungen.
Schulung ist eine strukturierte Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten mit klaren Lernzielen, Methodenmix und Evaluation. Bei Mias Familie: Schulung der Eltern in der CoughAssist-Bedienung mit kognitiven Lernzielen (warum), psychomotorischen Lernzielen (sichere Anwendung) und affektiven Lernzielen (Selbstwirksamkeit stärken).
Anleitung ist die unmittelbare praktische Begleitung beim Tun. Bei Mias Familie: Anleitung beim Wechsel der PEG-Verbandsmaterialien.
Besonderheit der pädiatrischen Pflegeberatung: Adressat ist meist die ganze Familie – Eltern, Geschwister, manchmal Großeltern. Die Bedürfnisse aller müssen erfasst werden. Der entwicklungspsychologische Stand des Kindes ist zu berücksichtigen. Mias Wille (sie ist 7 Jahre alt) ist altersgerecht zu erfragen, auch wenn die Eltern die rechtlichen Vertreter sind. Family-Centered Care ist das anerkannte pädiatrische Pflegekonzept.
Prüferin Frau Becker: Die Mutter weint und sagt: „Ich schaffe das nicht mehr.“ Was sagen Sie?
Studentin: Hier sind zwei Fallen zu beachten, in die ich nicht hineintreten möchte.
Falle 1 – Bagatellisierung: Ich sage nicht „Ach, das wird schon“ oder „Kopf hoch, andere haben das auch geschafft“. Das würde ihre Gefühle abwerten und das Vertrauen beschädigen.
Falle 2 – Bewertung: Ich sage auch nicht „Sie sind eine gute Mutter“ oder „Das machen Sie ganz toll“. Das wirkt floskelhaft und gibt ihr eine Position, in die ich sie eigentlich nicht einsetzen darf – ich bin nicht ihre Bewertungsinstanz.
Stattdessen mein Vorgehen: Ich gehe körperlich auf gleiche Höhe, halte ruhigen Augenkontakt, atme bewusst ruhig. Ich sage zum Beispiel: „Frau Hoffmann, das, was Sie gerade durchmachen, ist sehr viel auf einmal – eine kranke Tochter mit akuter Verschlechterung, eine Nacht ohne Schlaf, Ihr Mann ist nicht da. Es ist verständlich, dass Sie an die Grenze kommen. Nehmen Sie sich kurz Zeit, atmen Sie. Ich bin jetzt hier und wir klären das gemeinsam Schritt für Schritt. Was geht Ihnen gerade am meisten durch den Kopf?“
Das ist aktives Zuhören nach Carl Rogers: Empathie, Akzeptanz, Echtheit. Ich validiere ihr Gefühl, ohne zu bewerten, ohne zu bagatellisieren. Anschließend gehe ich zur strukturierten Beratung über.
Prüfer Herr Wagner: Die Mutter fragt: „Sollten wir gleich ins Krankenhaus oder lieber abwarten?“ Wie antworten Sie?
Studentin: Hier ist eine zentrale Falle der Pflegeberatung: Die Entscheidung über eine Krankenhauseinweisung ist eine Lebensentscheidung, die nicht durch die Pflegefachperson vorgegeben werden darf. Ich darf nicht sagen „Sie müssen sofort ins Krankenhaus“ oder „Bleiben Sie ruhig zu Hause“ – das wären Eingriffe in die Autonomie der Familie und in die ärztliche Entscheidungsbefugnis.
Stattdessen wäre meine Antwort: „Frau Hoffmann, das ist eine wichtige Frage und ich verstehe Ihre Sorge gerade gut. Pflegerisch sehe ich heute klare Warnzeichen: Mias Sauerstoffsättigung ist auf 91 Prozent abgesunken, ihre Atemfrequenz ist mit 32 deutlich erhöht, sie hat Fieber und ein gelblich-zähes Sputum. Das sind Befunde, die ich dringend mit dem Hausarzt oder dem SPZ besprechen muss. Die Entscheidung über Krankenhaus oder ambulante Behandlung trifft der Arzt zusammen mit Ihnen – ich bereite das mit einer strukturierten Übergabe vor. Ich rufe jetzt sofort an. Bis dahin bleibe ich hier bei Ihnen und Mia.“
Damit gebe ich der Mutter Information (klinische Befunde), Orientierung (nächster Schritt), respektiere aber ihre Entscheidungshoheit und die ärztliche Verantwortung.
Bezogen auf Tim, den 5-jährigen Bruder: Tim ist ein klassisches Schattenkind – ein gesundes Geschwisterkind eines chronisch kranken Kindes. Er beobachtet, spielt allein, gerät in den Hintergrund. Schattenkinder haben ein erhöhtes Risiko für emotionale Vernachlässigung, Angststörungen, Loyalitätskonflikte und spätere psychische Erkrankungen. In der Beratung der Mutter spreche ich Tim aktiv an: „Frau Hoffmann, ich möchte auch fragen, wie es Tim gerade geht. Für ihn ist die Situation auch sehr belastend, auch wenn er es nicht zeigt. Ich gebe Ihnen Information über Geschwistergruppen für Schattenkinder – in Düsseldorf gibt es Angebote zum Beispiel über den Kindernetzwerk e.V. oder die Bunter Kreis-Familiennachsorge.“
Konkrete pflegerische Hinweise zur Tim-Unterstützung: Eine eigene tägliche Zeit nur für ihn (auch wenn nur 15 Minuten); altersgerechte Erklärung der Krankheit seiner Schwester; ein eigener Rückzugsbereich; eigene Bezugsperson (Oma, Tante, Pate) für belastete Phasen; Kontakt zu Geschwister-Selbsthilfegruppen (z. B. SUPA – Geschwister besonderer Kinder).
Prüferin Frau Becker: Können Sie eine konkrete Schulungssituation für die Eltern beschreiben – etwa zur Bedienung des CoughAssist?
Studentin: Gerne. Schulungsthema: Sichere Anwendung des CoughAssist im häuslichen Bereich. Kognitives Lernziel: Die Eltern verstehen das Funktionsprinzip (Insufflation und Exsufflation), kennen Indikationen, Kontraindikationen und Notfallzeichen. Psychomotorisches Lernziel: Sie können das Gerät korrekt anschließen, einstellen, anwenden und reinigen. Affektives Lernziel: Sie fühlen sich sicher, das Gerät selbstständig anzuwenden, ohne Angst Mia zu schaden.
Methoden: Lehrgespräch mit Lernmaterial, Demonstration durch mich, Übung an einem Übungsmodell oder mit Mia (mit deren Einverständnis), schriftliches Merkblatt mit Sicherheits-Checkliste, Telefonnummern für den Notfall, Lernkontrolle durch Demonstration der Handhabung. Dauer: 2 Stunden, idealerweise verteilt auf zwei Termine. Evaluation in der Folgewoche.
Prüfer Herr Wagner: Welche rechtlichen Grundlagen hat die Pflegeberatung in Deutschland?
Studentin: Zentral ist §7a SGB XI – individueller Rechtsanspruch auf Pflegeberatung, kostenlos durch Pflegekassen oder Pflegestützpunkte. §7b SGB XI regelt die Beratungsbesuche im häuslichen Umfeld. §37 Abs. 3 SGB XI sieht verpflichtende Beratungseinsätze für Pflegegeldempfänger vor. Für pädiatrische Pflege relevant: §37 SGB V regelt häusliche Krankenpflege für Kinder; §43a SGB V regelt das Sozialpädiatrische Zentrum. Akteure mit Beratungsauftrag sind die Pflegekassen, die Pflegestützpunkte, zugelassene Pflegedienste sowie Beratungsstellen anerkannter Träger wie Caritas, Diakonie, Bunter Kreis (sozialmedizinische Nachsorge nach §43 Abs. 2 SGB V). Speziell für SMA: Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke (DGM) und SMA Deutschland e.V.
Prüfer Herr Wagner: Bitte erklären Sie zunächst den Begriff Übergabe und führen Sie eine SBAR-Übergabe an den Hausarzt durch wegen Mias akuter Situation.
Studentin: Die Übergabe ist eine zielgerichtete, strukturierte Informationsweitergabe zwischen Pflegenden oder zwischen Pflege und anderen Berufsgruppen, mit der die Verantwortung für die Versorgung eines Patienten von einer Person an eine andere übertragen wird.
Ziele: Patientensicherheit, Kontinuität der Versorgung, Verantwortungsübergang, Qualitätssicherung, Kommunikation im Team.
Arten: mündliche, schriftliche, Bedside, inter-sektorale Übergabe. Die SBAR-Methode (Situation, Background, Assessment, Recommendation), erweitert zu ISBAR oder SBAR-R, ist der internationale Standard.
Konkrete SBAR-Übergabe an den Hausarzt:
S – Situation: „Guten Morgen, Frau El Mansouri vom Kinderkrankenpflegedienst KinderCare Düsseldorf. Ich rufe wegen Mia Hoffmann an, geboren am ... Sie zeigt heute Morgen eine akute respiratorische Verschlechterung mit Verdacht auf Pneumonie.“
B – Background: „Mia ist 7 Jahre alt, hat eine SMA Typ II, ist rollstuhlpflichtig, hat eine PEG-Sonde und erhält Nusinersen alle drei Monate. Im letzten Jahr eine Pneumonie mit ITS-Aufenthalt. Aktuelle Medikation: Salbutamol-Inhalation, Vitamin D3, Calcium, Macrogol, Sondenkost nachts kontinuierlich. Sie nutzt CoughAssist regelmäßig, Sauerstoff bei Bedarf.“
A – Assessment: „Heute Morgen 7.30 Uhr: Atemfrequenz 32, SpO&sub2; 91 Prozent in Raumluft, Puls 132, Temperatur 38,4 Grad, rechts basal Rasselgeräusche, gelblich-zähes Sputum seit 2 Tagen, zunehmende Atemnot über Nacht. Ich vermute eine bakterielle Pneumonie.“
R – Recommendation: „Ich bitte um sofortige ärztliche Beurteilung – Hausbesuch heute Vormittag oder Klinikeinweisung. Bis dahin habe ich Mia in 30-Grad-Oberkörperhochlagerung gebracht, CoughAssist angewendet, Salbutamol verneblet nach Verordnung, Sauerstoff angesetzt. Vitalzeichen alle 15 Minuten. Bei weiterer Verschlechterung rufe ich den Notarzt unter 112.“
Prüferin Frau Becker: Hervorragend strukturiert. Bitte nennen Sie nun die 6-R-Regel der Medikamentengabe und erläutern Sie die Besonderheiten der pädiatrischen Medikation, einschließlich der wichtigsten Fallen.
Studentin: Die 6-R-Regel:
Erweitert zur 10-R-Regel mit: richtige Wirkung, richtige Reaktion, richtige Aufklärung, richtige Kontrolle.
Typische Fallen der pädiatrischen Medikation:
Falle 1 – Reye-Syndrom bei ASS: Acetylsalicylsäure (Aspirin) ist bei Kindern unter 12 Jahren kontraindiziert. Das Reye-Syndrom ist eine seltene, aber lebensbedrohliche Erkrankung mit Leberversagen und Hirnschwellung, die in Verbindung mit fieberhaften Virusinfekten auftreten kann. Mittel der Wahl bei Kindern: Paracetamol oder Ibuprofen, je nach ärztlicher Verordnung.
Falle 2 – Off-Label-Use: Off-Label-Use bedeutet die Anwendung eines Medikaments außerhalb der zugelassenen Indikation, Dosierung, Altersgruppe oder Applikationsform. In der Pädiatrie ist Off-Label-Use häufig (Schätzungen 50–75 Prozent!), weil viele Medikamente nicht für Kinder zugelassen sind – klinische Studien an Kindern sind ethisch und praktisch schwierig. Pflegerische Bedeutung: Off-Label-Use ist erlaubt, aber rechtlich sensibel. Der Arzt muss aufklären, dokumentieren, eine schriftliche Einwilligung der Eltern einholen. Die Pflege darf solche Medikamente nur nach klarer Verordnung und mit dem Wissen verabreichen, dass es Off-Label ist.
Falle 3 – Tetracycline: bei Kindern unter 8 Jahren kontraindiziert (Zähne, Knochen).
Falle 4 – Fluorchinolone: bei Kindern eingeschränkt zugelassen (Knorpelschäden).
Falle 5 – orale Form vs. Sondenkost: Manche Tabletten dürfen nicht zerkleinert oder über PEG gegeben werden (Retard-Tabletten, magensaftresistente Tabletten). Das ist bei Mia wichtig – vor jeder Sondengabe prüfen.
Prüfer Herr Wagner: Wichtige Frage zur Delegation: Darf der Vater den CoughAssist eigenständig bedienen?
Studentin: Eine sehr wichtige Frage. Die Bedienung medizintechnischer Geräte im häuslichen Bereich folgt dem Prinzip der Behandlungspflege durch Eltern. Eltern dürfen Behandlungspflegemaßnahmen für ihr eigenes Kind durchführen, wenn sie entsprechend geschult sind. Das ist rechtlich abgedeckt durch die elterliche Sorge (§1626 BGB) und die ständige Rechtsprechung.
Das heißt: Ja, der Vater darf den CoughAssist eigenständig bedienen – vorausgesetzt:
Wichtig: Es handelt sich nicht um eine Delegation einer Vorbehaltsaufgabe nach §4 PflBG – die bleibt bei der Pflegefachperson. Es ist eine Schulung im Rahmen der elterlichen Behandlungspflege. Bei einem professionellen Pflegehelfer wäre die Frage der Delegation anders zu bewerten – dort braucht es eine schriftliche Delegationsanordnung und klare Kompetenzprüfung.
Personen und Berufsgruppen in der Versorgung von Mia:
Zentrale Rolle des Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ): Das SPZ ist eine besondere Versorgungsform nach §119 SGB V, die multidisziplinäre Diagnostik und Therapie für Kinder und Jugendliche mit komplexen entwicklungsbedingten oder chronischen Erkrankungen anbietet. Im SPZ arbeiten Kinderärzte, Neuropädiater, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Psychologen, Sozialarbeiter unter einem Dach. Für Mia ist das SPZ die zentrale Anlaufstelle für die Verlaufskontrolle der SMA und für alle therapeutischen Anpassungen.
Weitere Akteure: Hausarzt als Lotse; Neuropädiater für SMA-Therapie und Nusinersen-Gabe (im Krankenhaus); Pulmologe oder Schlaflabor für Beatmungsfragen; Orthopäde für Skoliose und Korsett; Physiotherapeut für tägliche Bewegungstherapie; Logopäde für Schluck- und Sprachtherapie; Ergotherapeut für Hilfsmittel und Alltagskompetenz; Heilpädagoge für Schule und Inklusion; Schulbegleiter; Kinderkrankenpflegedienst ambulant; Sanitätshandel für Hilfsmittel; Apotheke; Pflegekasse; Krankenkasse; Familiennachsorge Bunter Kreis; SMA Deutschland e.V.; Kindernetzwerk e.V.; Selbsthilfegruppen.
Aufgaben der Pflege: Koordinationsfunktion, strukturierte Informationsweitergabe via SBAR, Pflegebericht, Initiierung von Fallbesprechungen, fachgerechte Dokumentation, Anwaltsfunktion (Patient Advocacy) für Mia, Familienzentrierung.
Prüferin Frau Becker: Was sind die Vorbehaltsaufgaben nach §4 PflBG?
Studentin: Drei Vorbehaltsaufgaben:
Diese Aufgaben dürfen nicht delegiert werden – sie sind das Kernstück der professionellen Pflege.
Prüfer Herr Wagner: Eine letzte Frage zu KB III: Mia ist 7 Jahre alt. Welche Rolle spielt ihre eigene Stimme in pflegerischen Entscheidungen?
Studentin: Eine wichtige Frage. Mia ist mit 7 Jahren noch nicht einwilligungsfähig im Sinne des deutschen Rechts – ihre rechtlichen Vertreter sind die Eltern. Aber das heißt nicht, dass sie keine Stimme hat. Gemäß UN-Kinderrechtskonvention Artikel 12 hat jedes Kind das Recht, in allen es betreffenden Angelegenheiten gehört zu werden, entsprechend seinem Alter und seiner Reife. Pflegerisch heißt das: Ich frage Mia, wie sie sich heute fühlt, was ihr hilft, was sie sich wünscht. Ich erkläre ihr altersgerecht, was ich tue. Ich respektiere ihre Äußerungen ernsthaft. Bei klar widerstreitenden Wünschen zwischen Mia und den Eltern braucht es ein vermittelndes Gespräch oder im Extremfall eine ethische Fallbesprechung.
Prüfer Herr Wagner: Stellen Sie zunächst die Bedeutung der Expertenstandards dar und erklären Sie, wie Sie den Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ bei Mia umsetzen.
Studentin: Die Expertenstandards des DNQP sind evidenzbasierte Instrumente der Qualitätsentwicklung mit drei zentralen Bedeutungen: Sie definieren das Niveau professioneller Pflege; sie sind rechtlich verbindlich nach §113a SGB XI; sie gelten als antizipierter Sachverständigenbeweis. Es gibt aktuell neun nationale Expertenstandards.
Bei Mia ist eine wichtige Falle zu beachten: Bei einer fortschreitenden neuromuskulären Erkrankung ist das Ziel nicht die Wiederherstellung verlorener Funktionen – das wäre unrealistisch und würde Mia und die Familie frustrieren. Das Ziel ist die Erhaltung der Restfunktion und die Prävention von Sekundärkomplikationen. Das prägt das gesamte pflegerische Vorgehen.
Umsetzung des Expertenstandards bei Mia:
Qualitätsmanagement (QM): systematischer Ansatz zur Sicherung und Weiterentwicklung der Versorgungsqualität. Beruht auf dem PDCA-Zyklus.
Drei Qualitätsdimensionen nach Avedis Donabedian: Strukturqualität (Personal, Räume, Hilfsmittel), Prozessqualität (wie wird gepflegt), Ergebnisqualität (wie geht es dem Kind und der Familie).
Externe QM-Systeme: DIN ISO 9001 als internationale Norm; KTQ (Kooperation für Transparenz und Qualität) als deutsches Zertifizierungsverfahren mit sechs Kategorien (Patientenorientierung, Mitarbeiterorientierung, Sicherheit, Information, Führung, Qualitätsmanagement); der Medizinische Dienst (MD) mit Qualitätsprüfung nach §114 SGB XI.
Besonderheiten der Qualitätssicherung in der ambulanten Kinderkrankenpflege: sehr hohe Anforderungen an die Qualifikation (Fachkraft mit pädiatrischer Erfahrung); kindgerechte Pflegeplanung; intensive Familienorientierung; eigene MD-Prüfkriterien für pädiatrische Pflege; Charta der Rechte des Kindes im Krankenhaus (auch wenn Mia ambulant ist) als Bezugsdokument; UN-Kinderrechtskonvention.
Sechs Gründe für ein QM-System: gesetzliche Verpflichtung nach §113 SGB XI; Patientensicherheit; Mitarbeiterzufriedenheit; kontinuierliche Verbesserung; Wettbewerbsvorteil; rechtliche Absicherung.
Prüferin Frau Becker: Eine wichtige rechtliche Falle: Mias Schule möchte wissen, was Mia für Medikamente nimmt und wie ihr Verlauf ist. Was dürfen Sie weitergeben?
Studentin: Eine sehr sensible Frage. Pflegende unterliegen der Schweigepflicht nach §203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen). Patientendaten dürfen nicht ohne Einwilligung weitergegeben werden – auch nicht an die Schule, auch nicht an Verwandte außerhalb der Sorgeberechtigten.
Wer entbindet von der Schweigepflicht? Bei Mia: die Sorgeberechtigten – also beide Eltern, weil sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Eine schriftliche Schweigepflichtentbindung ist erforderlich, idealerweise mit klarer Eingrenzung: an wen, welche Informationen, für welchen Zweck, für welchen Zeitraum.
Ohne Entbindung darf ich der Schule nichts über Mia mitteilen. Bei medizinischen Notfallzeichen, die die Schule kennen muss (z. B. wann der CoughAssist gebraucht wird, wann ein Notarzt zu rufen ist), würde ich die Eltern aktiv beraten, eine schriftliche Schweigepflichtentbindung zu erteilen und einen schulischen Notfallplan zu erstellen.
Ausnahmen von der Schweigepflicht: bei akuter Lebensgefahr (rechtfertigender Notstand §34 StGB), bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung (Mitteilungspflicht nach §4 KKG), bei strafbarer Handlung (Aussagepflicht im Rahmen der Strafprozessordnung). Bei Mia liegen keine solchen Ausnahmen vor.
Prüfer Herr Wagner: Welchen Beitrag leistet Pflegeforschung zur Qualitätsentwicklung – speziell in der pädiatrischen Pflege?
Studentin: Pflegeforschung liefert die Grundlage für evidenzbasierte Pflege. Pflegeinterventionen werden auf wissenschaftlicher Grundlage begründet, nicht auf Tradition oder Bauchgefühl. Sie ermöglicht Innovation und Qualitätsverbesserung.
Speziell in der pädiatrischen Pflege: Forschung zu kindgerechten Schmerzskalen (KUSS, FACES), zur Wirksamkeit von Family-Centered Care, zur Prävention der Schattenkind-Problematik, zu seltenen Erkrankungen wie SMA mit kleinen Stichproben.
Schwierigkeiten in Deutschland: Transferproblem zwischen Theorie und Praxis; Sprachbarrieren bei englischsprachigen Studien; Zeitmangel im Alltag; ethische Schwierigkeiten von Studien an Kindern; geringe Patientenzahlen bei seltenen Erkrankungen wie SMA, was statistische Aussagen erschwert.
Prüfer Herr Wagner: Bei chronisch kranken Kindern stellen sich vielfältige ethische Fragen. Erläutern Sie zunächst die Ethik für das pflegerische Handeln und beschreiben Sie ausführlich die Salutogenese.
Studentin: Ethik bietet die Grundlage für die Begründung professionellen pflegerischen Handelns, besonders in Dilemmasituationen.
Erstens: Die vier ethischen Prinzipien nach Beauchamp und Childress – Autonomie, Nicht-Schaden, Wohltun, Gerechtigkeit.
Zweitens: Der ICN-Ethikkodex für Pflegende.
Drittens: Die Care-Ethik.
In der Pädiatrie zusätzlich: UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere Artikel 3 (Kindeswohl), Artikel 12 (Beteiligungsrecht), Artikel 24 (Recht auf Gesundheit).
Theorie der Salutogenese nach Aaron Antonovsky: Aaron Antonovsky war ein israelisch-amerikanischer Medizinsoziologe, der die Salutogenese in den 1970er Jahren entwickelte. Der Begriff bedeutet wörtlich Entstehung von Gesundheit. Im Gegensatz zur klassischen Pathogenese, die fragt: „Was macht Menschen krank?“, fragt die Salutogenese: „Was hält Menschen gesund?“
Antonovsky stellt sich Gesundheit und Krankheit als Kontinuum zwischen Health-Ease und Dis-Ease vor. Das Kernkonzept ist das Kohärenzgefühl (Sense of Coherence) mit drei Komponenten:
Wichtig sind die generalisierten Widerstandsressourcen: intern (Selbstvertrauen, Wissen, Optimismus) und extern (soziale Unterstützung, finanzielle Sicherheit, Bildung, soziales Netzwerk).
Ethische Konflikte im Fall Mia:
Konflikt 1 – Krankenhauseinweisung versus häusliche Versorgung: Wohl des Kindes (sichere medizinische Versorgung im KH) versus Wohl des Kindes (vertraute Umgebung, weniger Stress). Wer entscheidet? Die Eltern als Sorgeberechtigte gemeinsam mit dem Arzt. Bei Krise: pflegefachliche Empfehlung präsentieren, aber Entscheidung respektieren.
Konflikt 2 – Belastung der Familie versus Wohl des Kindes: Die Mutter ist ermüdet, der Vater im Ausland, Tim als Schattenkind – aber Mias Pflege ist zeitintensiv. Wann ist die Familie an einer Grenze? Pflegerisch: rechtzeitig Entlastungsangebote ansprechen, ohne zu bevormunden. Eine Heimunterbringung wäre nur ultima ratio und würde gegen das Recht auf Familie verstoßen.
Konflikt 3 – Schattenkind-Problematik: Tim hat das gleiche Recht auf elterliche Aufmerksamkeit wie Mia – aber die Bedürfnisse der akut kranken Schwester ziehen die Eltern oft über Gebühr in Anspruch. Pflegerisch: Eltern auf die Geschwisterperspektive aufmerksam machen, ohne Schuldgefühle zu erzeugen.
Konflikt 4 – Patientenverfügung und Reanimationsstatus bei Kindern: Eine zentrale ethische Frage. Patientenverfügungen nach §1827 BGB können rechtlich nur von einwilligungsfähigen Volljährigen erstellt werden. Für Kinder gibt es keine gültige Patientenverfügung im engen rechtlichen Sinn. Aber: Es gibt Konzepte wie den Vorausplanungsbogen für Kinder oder Advance Care Planning in Pädiatrie. Hier wird gemeinsam mit den Eltern, dem Kind (altersgerecht) und dem Behandlungsteam ein Notfall- und Therapieplan erstellt – was wird im Notfall gemacht, was nicht? Bei einer fortschreitenden Erkrankung wie SMA Typ II ist das wichtig. Die Entscheidung über Reanimation oder Therapiebegrenzung trifft der Arzt mit den Eltern; die Pflege bringt ihre Beobachtungen ein, gestaltet die Beziehung mit.
Konflikt 5 – Therapiebegrenzung versus Therapiemaximierung: Bei einer fortschreitenden Erkrankung kann sich die Frage stellen, ob jede neue Therapie sinnvoll ist. Ein Beispiel: würde Mia von einer invasiven Beatmung profitieren? Für solche Entscheidungen ist eine ethische Fallbesprechung nach der Nimwegener Methode hilfreich, mit allen Beteiligten am Tisch (Eltern, Mia altersgerecht, Arzt, Pflege, Therapeuten, ggf. Seelsorge).
Förderung der Gesundheit von Mia und Familie mit Salutogenese:
Prüferin Frau Becker: Was ist der Unterschied zwischen Salutogenese und Resilienz? Beide werden in der pädiatrischen Pflege diskutiert.
Studentin: Salutogenese nach Antonovsky fragt nach den Faktoren, die Gesundheit fördern – also Verstehbarkeit, Handhabbarkeit, Sinnhaftigkeit. Es ist ein theoretisches Konzept zur Gesundheitsentstehung.
Resilienz ist die psychische Widerstandsfähigkeit eines Menschen, Krisen und Traumata zu überstehen, ohne langfristige Schäden davonzutragen. Es geht um die Fähigkeit, sich anzupassen und zu erholen. In der Forschung werden Schutzfaktoren (z. B. eine stabile Bezugsperson, soziale Unterstützung) und Risikofaktoren (z. B. Gewalt, soziale Isolation) untersucht.
Beide Konzepte ergänzen sich. Bei Mia und Tim: Die Salutogenese gibt mir die Werkzeuge, ihre Gesundheit zu fördern; die Resilienzforschung zeigt mir, welche Schutzfaktoren ich besonders stärken sollte (stabile elterliche Bindung, gute Geschwisterbeziehung, soziale Einbindung in Schule und Selbsthilfegruppen).
Prüfer Herr Wagner: Vielen Dank, Frau El Mansouri. Wir haben jetzt alle fünf Kompetenzbereiche besprochen. Möchten Sie zum Abschluss noch etwas ergänzen?
Studentin: Nein, vielen Dank. Ich habe versucht, alle Aspekte des Falls strukturiert darzustellen und auf die typischen Fallen der pädiatrischen Pflege einzugehen.
Prüfer Herr Wagner: Sehr gut. Bitte warten Sie kurz vor der Tür, wir werden uns kurz beraten.
[Nach 5 Minuten Beratung der Prüfenden]
Prüfer Herr Wagner: Frau El Mansouri, kommen Sie bitte herein. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie den mündlichen Teil der Kenntnisprüfung mit „bestanden“ abgeschlossen haben. Herzlichen Glückwunsch!
Studentin: Vielen Dank, das freut mich sehr.
Die Falldarstellung „Mia Hoffmann“ ist als exemplarische Pflegesituation im Format der staatlichen Kenntnisprüfung nach §45 PflAPrV gestaltet. Die Prüfungsaufgaben pro Kompetenzbereich orientieren sich am offiziellen Muster des Regierungspräsidiums Darmstadt (Hessen) und wurden um Themen ergänzt, die in realen Kenntnisprüfungen bundesweit erfragt werden – insbesondere zur Pathophysiologie der SMA, zur Diagnostik (kindgerechte Skalen), zur SBAR-Übergabe, zum Qualitätsmanagement, zur 6-R-Regel mit pädiatrischen Fallen (Reye-Syndrom, Off-Label-Use), zur Schweigepflicht, zur Reanimationsfrage bei Kindern und zur Salutogenese. Die Antworten der Studentin zeigen, wie typische Fallen erkannt und ethisch korrekt umgangen werden. Offizielle Musterlösungen werden nicht veröffentlicht.
Akute Risikofaktoren (heute):
Krankheitsbedingte Risikofaktoren (SMA-spezifisch):
Medikamentöse Risikofaktoren:
Psychosoziale und familiäre Risikofaktoren:
Rechtlich-ethische Risikofaktoren:
Akute Information (heute):
Pflegeanamnestische Information:
Familien- und Sozialinformation:
Strukturelle Information:
Mias eigene Stimme:
Personale Ressourcen Mia:
Personale Ressourcen Eltern:
Personale Ressourcen Tim:
Soziale Ressourcen:
Strukturelle Ressourcen:
Akut heute:
Medizinisch (mittelfristig):
Therapeutisch:
Sozial und pflegerisch:
Selbsthilfe und Beratung:
Familiär und sozial:
Schule (mit Schweigepflichtentbindung!):
Akute Maßnahmen heute:
Pflegefachliche Maßnahmen (mittelfristig):
Medikamentenmanagement:
Beratung der Eltern:
Beziehung mit Tim (Schattenkind):
Soziale Inklusion und Lebensqualität (Salutogenese):
Ethische und rechtliche Maßnahmen:
Dokumentation und Koordination:
Schritt 1 – Tägliches Atemstatus-Assessment:
Schritt 2 – Verlaufsdokumentation und SPZ-Anbindung:
Schritt 3 – CoughAssist-Anwendung:
Schritt 4 – Pflegerische Atemtherapie:
Schritt 5 – Lagerung und Bewegung:
Schritt 6 – Impfungen:
Schritt 7 – Häusliches Hygienemanagement:
Schritt 8 – Schluck- und Aspirationsmanagement:
Schritt 9 – Notfallplan erstellen:
Schritt 10 – Schulung der Familie:
Schritt 11 – Belastungsmanagement der Mutter:
Schritt 12 – Tim als Schattenkind:
Schritt 13 – Salutogenese-orientierte Förderung von Mia:
Schritt 14 – Evaluation:

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