Lohnabrechnung und Steuerangelegenheiten

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Lesen Sie die Texte. Zu jedem Text gibt es eine Aufgabe. Ist die Aussage richtig oder falsch?

Interne Mitteilung – Neue Gehaltsabrechnung

Liebe Mitarbeitende,

ab diesem Monat werden alle Gehaltsabrechnungen nur noch digital im Mitarbeiterportal bereitgestellt. Ihr erhaltet eine Benachrichtigung per Post und Email, sobald eure Abrechnung verfügbar ist. Wer eine gedruckte Version benötigt, kann diese auf Anfrage im Personalbüro abholen.

Mit freundlichen Grüßen

Personalabteilung

1

Alle Mitarbeitenden bekommen ihre Lohnabrechnung per Post zugeschickt.

Im Text steht, dass die Abrechnungen nur noch digital im Mitarbeiterportal verfügbar sind.

E-Mail – Steuerklasse ändern

Hallo Herr Weber,

wenn Sie Ihre Steuerklasse ändern möchten, müssen Sie dies direkt beim Finanzamt beantragen. Unser Unternehmen kann die Änderung erst übernehmen, wenn die offizielle Bestätigung vorliegt. Bitte lassen Sie uns die Dokumente so schnell wie möglich zukommen.

Viele Grüße

Lohnbuchhaltung

2

Das Unternehmen kann die Steuerklasse seiner Mitarbeitenden direkt ändern.

Im Text steht, dass die Steuerklassenänderung beim Finanzamt beantragt werden muss und das Unternehmen sie erst nach Bestätigung übernehmen kann.

Nachricht – Bonuszahlung

Hey Anna,

hast du gesehen, dass der Bonus für das letzte Quartal ausgezahlt wurde? Ich habe meine Abrechnung heute im Portal geprüft. Schau doch mal nach, ob dein Bonus auch schon verbucht wurde.

Viele Grüße

Tobias

3

Anna soll ihren Bonus auf der Lohnabrechnung prüfen.

Im Text steht, dass Tobias seine Abrechnung geprüft hat und Anna bittet, dies auch zu tun.

Chat-Nachricht – Gehaltserhöhung

Hallo Lisa,

gute Nachrichten! Die Gehaltserhöhung tritt nächsten Monat in Kraft. Alle Mitarbeitenden bekommen 3 % mehr Gehalt. Die genauen Beträge könnt ihr auf der nächsten Lohnabrechnung sehen. Falls du Fragen hast, wende dich an die Personalabteilung.

Viele Grüße

Max

4

Ab jetzt erhalten die Mitarbeitenden eine Gehaltserhöhung von 3%.

Die Aussage ist falsch, weil die Gehaltserhöhung erst nächsten Monat in Kraft tritt und nicht ab jetzt gültig ist.

Interne E-Mail – Sozialabgaben

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ab Januar erhöhen sich die Sozialabgaben um 0,5 %. Diese Änderung betrifft alle Mitarbeitenden und wird automatisch in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Es sind keine weiteren Schritte eurerseits notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Lohnbuchhaltung

5

Die Mitarbeitenden müssen nun mehr Beiträge zahlen.

Die Aussage ist richtig, weil sich die Sozialabgaben ab Januar um 0,5 % erhöhen, was bedeutet, dass die Mitarbeitenden mehr Beiträge zahlen müssen.

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