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Hausordnung der Wohnanlage
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Inhaltsverzeichnisa) Nutzung der gemeinschaftlichen Wascheinrichtungenb) Abstellen von Kraftfahrzeugenc) Sicherheitsbestimmungend) Haltung von Haustierene) Lärmschutzregelungenf) Entsorgung von Abfälleng) Sauberkeitspflichten
§0. SauberkeitGebäude und Grundstück sind in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten. Verunreinigungen müssen unverzüglich von der verantwortlichen verursachenden Person beseitigt werden. Alle Bewohnerinnen und Bewohner sind verpflichtet, in gemeinsam genutzten Innenbereichen sowie auf den Außenflächen auf Sauberkeit zu achten....
§28. Nutzung der gemeinschaftlichen WascheinrichtungenAbstellen von KraftfahrzeugenSicherheitsbestimmungenHaltung von HaustierenLärmschutzregelungenEntsorgung von AbfällenSauberkeitspflichten Ruhestörende Geräusche sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie zwischen 22:00 und 07:00 Uhr gelten allgemeine Ruhezeiten, die einzuhalten sind. Fernseh-, Radio- und andere Tonwiedergabegeräte sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen. Musizieren ist erlaubt, jedoch ausschließlich in Zimmerlautstärke und nur außerhalb der festgelegten Ruhezeiten. Handwerkliche Tätigkeiten in Wohnung, Hof oder Garten, bei denen störende Geräusche entstehen können (z. B. Bohren, Rasenmähen, Hämmern, Sägen u. Ä.), dürfen von Montag bis Samstag ausschließlich in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 15:00 bis 18:00 Uhr durchgeführt werden.
§29. Nutzung der gemeinschaftlichen WascheinrichtungenAbstellen von KraftfahrzeugenSicherheitsbestimmungenHaltung von HaustierenLärmschutzregelungenEntsorgung von AbfällenSauberkeitspflichten Das Studentenwerk setzt sich für eine Verringerung der Müllkosten ein und stellt Möglichkeiten zur getrennten Entsorgung von Abfällen zur Verfügung. Die Mieterinnen und Mieter sind ausdrücklich verpflichtet, im Rahmen der vorhandenen Angebote eine Mülltrennung vorzunehmen. Hierzu sind auch die bereitgestellten städtischen Sammelbehälter für Glas, Papier und Karton zu verwenden. Auskünfte zu Einzelheiten der Abfalltrennung sowie zu den Standorten der Entsorgungscontainer erteilen die Hausmeister.
§30. Nutzung der gemeinschaftlichen WascheinrichtungenAbstellen von KraftfahrzeugenSicherheitsbestimmungenHaltung von HaustierenLärmschutzregelungenEntsorgung von AbfällenSauberkeitspflichtenAlle Wohnungen sind mit Rauchmeldern ausgestattet, die einmal jährlich gewartet werden. Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündlichen oder stark geruchsbildenden Stoffen in Kellerräumen, auf Dachböden, in Tiefgaragen oder in den Wohnungen ist untersagt. Bei Arbeiten an Gas- oder Wasserleitungen ist im Falle eines Mangels unverzüglich die Feuerwehr zu verständigen. Das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist auf Balkonen nicht erlaubt.
Richtige Antwort: ✅ Lärmschutzregelungen
Erklärung: In §28 werden konkrete Ruhezeiten festgelegt und es wird geregelt, wann und in welcher Lautstärke Fernsehen, Musikhören, Musizieren oder handwerkliche Tätigkeiten erlaubt sind. Der gesamte Paragraph befasst sich ausschließlich mit der Vermeidung von Lärm und dem Schutz der Ruhe der Bewohner.
Richtige Antwort: ✅ Entsorgung von Abfällen
Erklärung: §29 behandelt die Mülltrennung und die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen. Es wird beschrieben, welche Sammelbehälter zu nutzen sind und dass die Mieter zur Mülltrennung verpflichtet sind. Inhaltlich passt der Paragraph eindeutig zur Überschrift „Entsorgung von Abfällen“.
Richtige Antwort: ✅ Sicherheitsbestimmungen
Erklärung: In §30 geht es um Maßnahmen zum Brandschutz und zur allgemeinen Sicherheit, etwa Rauchmelder, den Umgang mit gefährlichen Stoffen, Verhalten bei Schäden an Gas- oder Wasserleitungen sowie Grillverbote. Diese Regeln dienen dem Schutz der Bewohner und fallen daher unter „Sicherheitsbestimmungen“.
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