Benutzungsordnung der Stadtteilbibliothek

Sie möchten sich in der Schulbibliothek anmelden und lesen die Benutzungsordnung.
Welche der Überschriften aus dem Inhaltsverzeichnis passen zu den Paragrafen? 
Vier Überschriften werden nicht gebraucht. 

Benutzungsordnung

Inhaltsverzeichnis
a) Aufenthalt in den Lesesälen
b) Servicezeiten
c) Entgelte und Gebühren
d) Umgang mit ausgeliehenen Medien
e) Ausleihe von Medien
f) Verwendung digitaler Angebote
g) Aufgaben und Rechte des Bibliotheksteams

§0. Registrierung
Wer die Stadtteilbibliothek nutzen möchte, muss sich unter Angabe persönlicher Daten anmelden. Bei minderjährigen Personen ist die Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich. Mit der Unterschrift auf dem Bibliotheksausweis erkennen alle Nutzerinnen und Nutzer diese Benutzungsordnung als verbindlich an. Jede angemeldete Person erhält einen persönlichen Bibliotheksausweis, der nicht an andere weitergegeben werden darf.
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§28.   Aufenthalt in den LesesälenServicezeitenEntgelte und GebührenUmgang mit ausgeliehenen MedienAusleihe von MedienVerwendung digitaler AngeboteAufgaben und Rechte des Bibliotheksteams
Medien können für einen Zeitraum von vier Wochen entliehen werden. Ist die Bibliothek am vorgesehenen Rückgabetag geschlossen, gilt der nächste Öffnungstag als Abgabetermin. Eine Ausleihe ist ausschließlich vor Ort in der Bibliothek möglich. Die Leihfrist kann bei Vorlage des Bibliotheksausweises einmalig verlängert werden. Die Ausleihe aus dem Bestand der Stadtteilbibliothek ist kostenlos. Es dürfen maximal vier Medien gleichzeitig entliehen werden. Eine Weitergabe der ausgeliehenen Medien an andere Personen ist nicht erlaubt.

§29.   Aufenthalt in den LesesälenServicezeitenEntgelte und GebührenUmgang mit ausgeliehenen MedienAusleihe von MedienVerwendung digitaler AngeboteAufgaben und Rechte des Bibliotheksteams
Alle Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, mit den entliehenen Medien sorgfältig umzugehen und sie vor Veränderungen, Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen. Als Beschädigung gelten unter anderem Markierungen, Unterstreichungen oder Eintragungen. Für jede Beschädigung oder für den Verlust ausgeliehener Medien haftet die nutzende Person beziehungsweise bei Minderjährigen deren Eltern oder Erziehungsberechtigte.

§30.   Aufenthalt in den LesesälenServicezeitenEntgelte und GebührenUmgang mit ausgeliehenen MedienAusleihe von MedienVerwendung digitaler AngeboteAufgaben und Rechte des Bibliotheksteams
Innerhalb der Räumlichkeiten der Bibliothek ist darauf zu achten, dass andere Besucherinnen und Besucher nicht gestört werden. Darüber hinaus gilt die Hausordnung der Bibliothek. Das Mitbringen sowie der Verzehr von Speisen und Getränken sind nicht gestattet. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist auch dann Folge zu leisten, wenn diese im Einzelfall von den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung abweichen.


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Aufgabe 1 – §28

Richtige Antwort: ✅ Ausleihe von Medien

Erklärung: §28 regelt подробно die Bedingungen der Ausleihe: Leihfrist, Verlängerung, maximale Anzahl der Medien, Rückgaberegeln sowie das Verbot der Weitergabe an andere Personen. Inhaltlich passt dieser Paragraph eindeutig zur Überschrift „Ausleihe von Medien“.


Aufgabe 2 – §29

Richtige Antwort: ✅ Umgang mit ausgeliehenen Medien

Erklärung: In §29 wird festgelegt, wie ausgeliehene Medien zu behandeln sind. Es geht um sorgfältigen Umgang, den Schutz vor Beschädigungen sowie um die Haftung bei Verlust oder Beschädigung. Damit entspricht der Inhalt genau der Überschrift „Umgang mit ausgeliehenen Medien“.


Aufgabe 3 – §30

Richtige Antwort: ✅ Aufenthalt in den Lesesälen

Erklärung: §30 enthält Verhaltensregeln für den Aufenthalt in den Bibliotheksräumen. Dazu gehören Rücksichtnahme auf andere Besucher, das Verbot von Essen und Trinken sowie das Befolgen der Anweisungen des Personals. Diese Punkte betreffen eindeutig den „Aufenthalt in den Lesesälen“.


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