vernehmen

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5. August · 19:00 Uhr
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vernehmen
Verb, vernehmen - vernahm - vernommen

Nicht auftreten oder nicht erscheinen, besonders wenn etwas erwartet oder geplant war. Hören oder anhören von jemandem, insbesondere in einem Gerichtsverfahren. Etwas ablegen bedeutet, es an einem bestimmten Ort zu platzieren oder es loszuwerden, insbesondere im Sinne von etwas beiseite legen oder niederlegen.

Die in dieser Übung verwendeten Bilder und Audiodateien wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.